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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER, L 12 AS 1351/12 B   

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https://dejure.org/2012,46394
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER, L 12 AS 1351/12 B (https://dejure.org/2012,46394)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER, L 12 AS 1351/12 B (https://dejure.org/2012,46394)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2012 - L 12 AS 1350/12 B ER, L 12 AS 1351/12 B (https://dejure.org/2012,46394)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 430/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - L 12 AS 1350/12
    Im Übrigen habe das LSG NRW (Beschluss vom 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B -) entschieden, dass bei der Erteilung einer Zusicherung vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren sei.

    Auf diese Problematik hat auch der von der Antragstellerin zitierte 7. Senat des LSG in seiner Entscheidung vom 14.06.2011 hingewiesen (L 7 AS 430/11 B - juris Ausdruck Rdz. 7).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12
    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; SG Chemnitz Beschluss vom 26.07.2012 - S 14 AS 3078/12 ER: Zusicherung ist vorläufiger Regelung nicht zugänglich; aA LSG NRW Beschluss v. 14.06.2011 - L 7 AS 430/11 B; Berlit in LPK-SGB II, 4. Aufl. 2011, § 22 Rn. 133).

    Die mit der Zusicherung verfolgte Planungssicherheit dahingehend, ob die neue Wohnung angemessen ist und deren Kosten vom Leistungsträger damit dauerhaft in voller Höhe übernommen werden (vgl. BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R Rn. 19), könnte durch eine - nur vorläufig geltende - Entscheidung im Eilverfahren ohnehin nicht erzielt werden (LSG NRW Beschluss vom 27.9.2012 - L 12 AS 1350/12 B ER; Beschluss vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Da der Leistungsberechtigte in seiner Handlungsfreiheit somit vom Verhalten des Antragsgegners unabhängig ist, droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (LSG NRW Beschlüsse v. 27.09.2012, L 12 AS 1350/12 B ER, v. 17.01.2011, L 6 AS 1914/10 B ER, v. 22.02.2013, L 2 AS 2299/12 B).
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