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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,6565
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER (https://dejure.org/2012,6565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER (https://dejure.org/2012,6565)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - L 12 AS 161/12 B ER (https://dejure.org/2012,6565)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - L 12 AS 161/12
    Solange sie die ihr zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 07.11.2011 - L 12 AS 1705/11 B ER; ebenso LSG NRW Beschluss vom 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11 B ER; Beschluss vom 19.04.2011 - L 6 B 399/11 B ER; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - L 12 AS 161/12
    Solange sie die ihr zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 07.11.2011 - L 12 AS 1705/11 B ER; ebenso LSG NRW Beschluss vom 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11 B ER; Beschluss vom 19.04.2011 - L 6 B 399/11 B ER; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - L 2 AS 2430/12
    Solange er die ihm zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. LSG NRW Beschluss vom 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER - juris Rn. 8 mwN; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS - juris Rn. 16 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 6 AS 1054/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Solange sie die ihr zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS - und vom 19.04.2011 - L 6 AS 399/11 B ER sowie LSG NRW Beschluss vom 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - L 2 AS 1011/13
    Solange ein eventuell Leistungsberechtigter die ihm zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, ein erstrebtes Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 28.02.2013 - L 2 AS 2430/12 B ER; LSG NRW Beschluss vom 17.09.2012 - L 12 AS 1716/12 B ER; Beschluss vom 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER; Beschluss vom 13.02.2012 - L 12 AS 1249/11 B ER; Beschluss vom 19.04.2011 - L 6 B 399/11 B ER; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.01.2014 - L 9 AS 5319/13
    Die Entscheidung des SG, dass dem Eilrechtschutzverfahren des Antragstellers bereits das Rechtsschutzbedürfnis fehle, ist nicht zu beanstanden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.02.2012, L 12 AS 161/12 B ER, (juris)).
  • SG Potsdam, 14.10.2015 - S 40 AS 1749/15

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn eigene, zumutbare Mitwirkungshandlungen

    Solange er die ihm zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. LSG NRW Beschluss vom 24.02.2012 - L 12 AS 161/12 B ER - Juris Rd. 8 m.w.N.; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS - Juris Rd. 16 m.w.N.).
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