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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 25.07.2012 - S 27 AS 2208/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).
Der Senat geht diesbezüglich nicht davon aus, dass wegen der Schwierigkeit der verfassungsrechtlichen Materie und der Frage, ob die bei den Klägern bestehende Fallkonstellation dem "Musterverfahren" entspricht, in jedem Verfahren, in dem für den jeweiligen Kläger erstmalig die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung geprüft werden soll, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen ist, weil die Beurteilung der Parallelität zu den anhängigen Musterverfahren für einen juristische Laien schwierig ist und dieser zudem nicht prüfen kann, ob eine Entscheidung zu der ihn betreffenden Streitfrage in dem Musterverfahren voraussichtlich überhaupt ergehen wird (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlus vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch andere Senate des erkennenden Gerichts und andere Landessozialgerichte beruhte zuletzt mehrheitlich (ebenfalls) darauf, dass das Urteil des Bundessozialgerichts im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der dortigen Prozesskostenhilfeanträge noch nicht vorlag (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B = juris Rn 11, 13, das ausdrücklich für die Zeit danach eine hinreichende Erfolgsaussicht ablehnt; LSG NRW Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B = juris Rn 7; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B = juris Rn 11, wo es zudem nicht um einen Alleinstehenden ging).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12 Unter Beachtung dieser Grundsätze ist dem Kläger für das vorliegende Verfahren ein Rechtsanwalt bereits deshalb nicht beizuordnen, weil eine entsprechende Beiordnung in dem vom Kläger geführten Parallelverfahren S 31 AS 1774/12, das einen vergleichbaren Streitgegenstand betrifft, erfolgt ist (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 07.03.2013 - L 2 AS 346/13 B; LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 -L 12 AS 1689/12 B; Beschluss vom 10.05.2012 - L 7 AS 1769/11 B).
- SG Berlin, 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - …
Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26.10.2012, Az: L 12 AS 1689/12 B, juris) zugrundeliegenden Fall.