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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER   

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https://dejure.org/2012,1395
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER (https://dejure.org/2012,1395)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER (https://dejure.org/2012,1395)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B ER (https://dejure.org/2012,1395)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Da die Antragstellerin diese ihr zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlte es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11 B ER; Beschluss vom 19.04.2011 - L 6 B 399/11 B ER; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Da die Antragstellerin diese ihr zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlte es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.09.2011 - L 6 AS 1508/11 B ER; Beschluss vom 19.04.2011 - L 6 B 399/11 B ER; Beschluss vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Anders als noch vor Klageerhebung ist nach Rechtshängigkeit der Klage kein weiteres aktives Handeln des Vermieters mehr erforderlich, um einen Räumungstitel und damit die Berechtigung zu erlangen, Wohnungslosigkeit des Mieters unmittelbar herbeizuführen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - L 9 B 183/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist ein Anordnungsgrund regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkrete Wohnungslosigkeit droht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 25.11.2011 - L 12 AS 1831/11 B ER; ebenso z.B. LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2011 - L 6 AS 2215/10 B; Beschluss vom 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. z.B. Beschluss vom 21.12.2011 - L 12 AS 1469/11 B ER m.w.N.; weitergehend LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER: erst bei Räumungsandrohung), weil der Mieter einer Wohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilprozessrechts (zwangsweise) erst dann aus der Wohnung gewiesen werden kann, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen ihn erworben hat (§ 704 Zivilprozessordnung).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11
    Dies entspricht der im Sozialversicherungsrecht als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens geltenden Pflicht zur Erstattung der Kosten, die im Fall rechtswidriger Leistungsablehnung angefallen sind (vgl. Löns/Herold-Tews/Boerner, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn 128 unter Verweis auf BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R Rn 21 - BSGE 106, 190).
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Senat lässt es dahinstehen, ob diese Voraussetzungen erst bei einem - vorliegend unstreitig noch nicht erwirkten - Räumungstitel i. S. v. § 704 ZPO vorliegen (so LSG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B ER -juris), oder ob die Gefahr einer rechtmäßigen außerordentlichen Kündigung nach §§ 543, 569 BGB wegen Zahlungsverzugs ausreicht, weil auch die letzteren Voraussetzungen nicht glaubhaft gemacht wurden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2021 - L 12 AS 377/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    aa) Soweit der Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Anordnung ausdrücklich ab Anfang 2021 und damit auch für Zeiten vor Antragstellung beim SG am 13.02.2021 begehrt, ist der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung bereits deshalb ausgeschlossen, weil Leistungen im gerichtlichen Eilverfahren grundsätzlich erst ab Antragstellung gewährt werden können (Senatsbeschluss vom 24.01.2012, L 12 AS 1773/11 B ER juris Rn. 15; LSG NRW Beschluss vom 01.12.2017, L 19 AS 2138/17 B ER, juris Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens werden Leistungen für die Zeit vor Antragstellung bei Gericht regelmäßig nicht zugesprochen, weil solche Leistungen nicht dazu dienen, den gegenwärtigen Bedarf des Leistungsempfängers zu decken (siehe beispielsweise LSG NRW, 24.1.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER -, Rn. 15, juris; 7.4.2009 - L 19 B 114/09 AS ER -, Rn. 8, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 13 AS 108/13
    Ergänzend hat sich die Klägerin auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B - sowie auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R - berufen.

    Demgegenüber setzt sich die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2012 (- L 12 AS 1773/11 B ER -, Rdn. 15), die im Übrigen lediglich als "obiter dictum" angelegt ist, in keiner Weise mit der Frage auseinander, inwieweit es sich hier um Amtshaftungsansprüche handelt, die nach Art. 34 GG i. V. mit § 839 Bürgerliches Gesetzbuch dem Zivilrechtsweg zugewiesen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 15 AS 92/12
    Wohnungslosigkeit droht ihm - ebenso wie dem Mieter, dem ein Umzug in kostenangemessenen Ersatzwohnraum nicht zugemutet werden kann - immer dann, wenn eine Situation konkret einzutreten droht, in der der Verlust der bisherigen Wohnung nicht mehr in einem rechtlich geordneten Verfahren abgewendet werden kann (so im Ansatz auch LSG NRW, Beschl. v. 24.01.2012, Az. L 12 AS 1773/11 B ER).

    Ob diese Voraussetzung bei einer Mietwohnung mit Rücksicht auf die zur rückwirkenden Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum führende Wirkung einer Befriedigung des Mietgläubigers im Räumungsklageverfahren nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zumindest die Erhebung der Räumungsklage voraussetzt oder nicht (vgl. auch dazu einerseits LSG NRW, Beschl. v. 24.01.2012, Az. L 12 AS 1773/11 B ER; andererseits LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.06.2011, Az. L 25 AS 535/11 B ER zur bereits nach Kündigung drohenden Wohnungslosigkeit), kann vorliegend dahinstehen, da eine dem § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB entsprechende Vorschrift für Kreditverbindlichkeiten bei Wohneigentum nicht besteht, die wirksame Kündigung der Finanzierung durch die kreditgebende Bank vielmehr wegen ihrer dinglichen Sicherung und der dabei üblichen Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung den Verlust der Wohnung bereits mit der Darlehenskündigung für den Schuldner unabwendbar und damit von etwaigen späteren Kulanzregelungen abhängig macht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2018 - L 23 AY 6/18

    Ausschluss einer Umdeutung des Antrags auf einstweiligen Rechtschutz in einen

    Denn hat sich der Rechtsschutzsuchende nicht zuvor an die Behörde gewandt, fehlt es grundsätzlich am Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme der Gerichte (LSG Bayern v. 14.06.2016 - L 15 SB 97/16 B ER - juris Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen v. 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER - juris Rn. 18; Keller a.a.O. 26b; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, Rn. 30; Meßling in: Hauck/Behrend, SGG, § 86b Rn. 143, Std. Dezember 2014).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2019 - L 7 AS 1916/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - unmittelbare

    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es grundsätzlich, wenn der Rechtsschutzsuchende sich nicht zuvor an die Behörde gewandt hat (LSG Bayern, Beschluss vom 14. Juni 2016 - L 15 SB 97/16 B ER - juris Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B ER - juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2018 - L 23 AY 6/18 B ER - juris Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn. 26b; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Aufl. 2016, Rdnr. 30; Meßling in Henning, SGG, § 86b Rdnr. 143 [Dezember 2014]).
  • LSG Bayern, 03.12.2020 - L 18 SB 151/20

    Schwerbehindertenrecht: Anforderungen an den Anordnungsgrund im einstweiligen

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung besteht in der Regel jedoch nur, wenn sich der Antragsteller zuvor an die Verwaltung gewandt, dort einen Antrag gestellt hat und die normale Bearbeitungszeit abgewartet hat (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2018 - 1 BvR 300/18, Orientierungssatz 2, Rn. 10, zitiert nach juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2009 - 1 BvR 2242/09, Orientierungssatz 1, Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris; BayLSG, Beschluss vom 14.06.2016 - L 15 SB 97/16 B ER, juris Rn. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11 B ER, juris Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2018 - L 23 AY 6/18 B ER, juris Rn. 8; Krodel/Feldbaum, a.a.O., Rn. 30; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 26b m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - L 7 SO 3867/20
    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es grundsätzlich, wenn der Rechtsschutzsuchende sich nicht zuvor an die Behörde gewandt hat (LSG Bayern, Beschluss vom 14. Juni 2016 - L 15 SB 97/16 B ER - juris Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B ER - juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2018 - L 23 AY 6/18 B ER - juris Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 26b; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Aufl. 2016, Rdnr. 30; Meßling in Henning, SGG, Stand Dezember 2014, § 86b Rdnr. 143).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - L 7 SO 496/20
    Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es grundsätzlich, wenn der Rechtsschutzsuchende sich nicht zuvor an die Behörde gewandt hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. Juni 2016 - L 15 SB 97/16 B ER - juris Rdnr. 13; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2012 - L 12 AS 1773/11 B ER - juris Rdnr. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2018 - L 23 AY 6/18 B ER - juris Rdnr. 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rdnr. 26b; Krodel/Feldbaum, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 4. Aufl. 2016, Rdnr. 30).
  • SG Gelsenkirchen, 22.01.2021 - S 41 AS 140/21
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