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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12 B   

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https://dejure.org/2013,9883
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12 B (https://dejure.org/2013,9883)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12 B (https://dejure.org/2013,9883)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - L 12 AS 2366/12 B (https://dejure.org/2013,9883)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R, sollte mit dem Mehrbedarf für Erwerbsunfähige im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) damals ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass der erwerbsunfähige im Gegensatz zum arbeitsfähigen Hilfeempfänger auch unter Einsatz besonderer Tatkraft nicht in der Lage sei, durch eigene Arbeit etwas hinzu zu verdienen und sich dadurch über den notwendigen Bedarf hinausgehendes und zum Teil anrechnungsfreies Einkommen verschaffen zu können.

    Der Beklagte hält den Beschluss des Sozialgerichts für zutreffend und verweist insoweit nochmals auf seine Ausführungen aus dem Widerspruchsbescheid vom 27.03.2012 und die darin zitierte Entscheidung des BSG vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R.

    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom vom 26.08.2008, S 11 AS 96/08, beruft, ist diese durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R, überholt.

    Wie der Beklagte bereits ausgeführt hat, hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R folgendes festgestellt:.

  • SG Aachen, 26.08.2008 - S 11 AS 96/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12
    Der Kläger stützte die Ausführungen auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 26.08.2008, S 11 AS 96/08.

    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom vom 26.08.2008, S 11 AS 96/08, beruft, ist diese durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 06.05.2010, B 14 AS 3/09 R, überholt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1975 - VIII A 823/74
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12
    Hierzu hatte das OVG NRW zu § 23 BSHG bereits entschieden, dass der im damaligen § 23 BSHG geregelte Mehrbedarf für Personen unter 65 Jahren, die erwerbsunfähig im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind, auch erwerbsunfähigen Jugendlichen zu gewähren ist, sobald für sie keine Verpflichtung zum Besuch einer Schule mit Vollunterricht mehr besteht (OVG NRW, Urteil vom 04.06.1975, VIII A 823/74).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 5/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gehbehinderter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12
    Diese Zielrichtung des Mehrbedarfs wird in der Entscheidung des BSG vom 29.09.2009, B 8 SO 5/08 R, zitiert.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialgeld - Mehrbedarf wegen Behinderung -

    In Anknüpfung an § 43 Abs. 2 SGB VI i.V.m. § 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz stand und stehe damit behinderten Kindern unter 15 Jahren weiterhin weder nach dem SGB Il, noch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 23 Nr. 4 SGB II bzw. § 30 Abs. 1 SGB XII zu (zur früheren Rechtslage nach dem Bundessozial -hilfegesetz , BSG Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 13. Mai 2013 - L 12 AS 2366/12 B - juris.de).
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