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   LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B   

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https://dejure.org/2009,17296
LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B (https://dejure.org/2009,17296)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B (https://dejure.org/2009,17296)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B (https://dejure.org/2009,17296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - einmalige Einnahme - Zuflussprinzip - Verteilzeitraum - Verbrauch

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wegen der Berücksichtigung eines Erbes als Einkommen; Nichtberücksichtigung des Erbes als Einkommen wegen Benutzung desselbigen zur Schuldentilgung

  • Wolters Kluwer

    Geldzufluss aus einer Erbschaft als ein einmaliges Einkommen i.R.d. Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Auswirkungen des Verbrauchs des Einkommens zur Schuldentilgung vor Ablauf des Verteilzeitraums; Anspruch auf Grundsicherungsleistungen für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AS 58/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; Berücksichtigung einer Erbschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Dieser Zufluss entspricht bei wertender Betrachtung nicht der Verwertung bereits vorhandenen Vermögens, sondern der Realisierung einer Forderung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. April 2009 - L 9 AS 58/07 - m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 663/07 - ).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist der Antragsgegner grundsätzlich zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei der Erbschaft auch im hier streitigen Zeitraum um Einkommen handelt, die Aufteilung auf zwölf Monate ist im konkreten Fall grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. April 2009, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2008, a.a.O.).

    Nach einer Auffassung wird die Berücksichtigung abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass ansonsten der Hilfebedürftige in der Hand hätte, die Einkommensberücksichtigung nachträglich zu seinen Gunsten zu verändern und die Behörde auf einen - nicht unbedingt zu realisierenden - Anspruch nach § 34 Abs. 1 SGB II zu verweisen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. April 2009, a.a.O.).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Die einmalige Einnahme sei zur Deckung des Hilfebedarfs bis zu ihrem Verbrauch aufzuteilen (unter Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Einkommen alles, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er bei Beginn eines Zahlungszeitraums bereits hat (Zuflusstheorie; vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - zu nachträglich gezahltem Lohn und Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - zu Steuererstattung ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.11.2007 - L 10 B 1845/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Insoweit spricht viel dafür, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. November 2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Im Hinblick auf die Schwere der drohenden Rechtsverletzung der Antragsteller bei Versagung der existenznotwendigen Mittel (Art. 1 Grundgesetz) sind die Anforderungen an das Vorliegen des Anordnungsanspruchs im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache zu modifizieren (vgl. BVerfGE 51, 268; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rdnr. 300b ff.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist im Bereich des SGB II über die üblichen Auslegungskriterien hinaus zu fragen, wie das Gericht vernünftigerweise nach dem wahren Begehren hätte entscheiden müssen, es sei denn, die Entscheidung verneint ausdrücklich einen umfassenden Streitgegenstand (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 = BSGE 97, 217).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2008 - L 7 AS 663/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Dieser Zufluss entspricht bei wertender Betrachtung nicht der Verwertung bereits vorhandenen Vermögens, sondern der Realisierung einer Forderung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. April 2009 - L 9 AS 58/07 - m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 663/07 - ).
  • RG, 09.02.1905 - IV 423/04

    Verfügungsmacht des Miterben

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Allerdings kann der Anspruch auf Verteilung des Überschusses nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemäß § 2047 Abs. 1 BGB nicht isoliert abgetreten werden (vgl. RGZ 60, 126; Werner in Staudinger, a.a.O., § 2033 Nr. 12; Otto in Juris-PK, BGB, § 2033 Rdnr. 18).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist Einkommen alles, was der Hilfebedürftige während eines Zahlungszeitraums wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er bei Beginn eines Zahlungszeitraums bereits hat (Zuflusstheorie; vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - zu nachträglich gezahltem Lohn und Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - zu Steuererstattung ).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09
    Ob überhaupt eine im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende berücksichtigungsfähige Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Schwester besteht - Darlehensvereinbarungen unter nahen Angehörigen müssen in diesem Zusammenhang im Vertrag als solchem und in der tatsächlichen Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, mithin dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 6 Nr. 4 = BSGE 96, 238; Senatsurteil vom 23. Januar 2009 - L 12 AS 4927/08 -) - ist vorliegend nicht geklärt, hierzu sind ggf. weitere Ermittlungen im Hauptsacheverfahren erforderlich.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII

    In der Rechtsprechung wurde bei Einmalzahlungen von 5.000 ? bis 6.000 ? eine Aufteilung auf zwölf Monate - mit Monatsraten von ebenfalls bis etwa 500 ? - für angemessen gehalten (LSG Bad.-Württemb., Urteil vom 19.05.2009 - L 13 As 5874/08 -, juris; Urteil vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 -ER-R; VG Osnabrück, Urteil vom 21.11.2002 - 4 A 131/01 -, juris).
  • LSG Sachsen, 25.01.2010 - L 7 AS 487/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfolgsaussicht

    Denn ungeachtet der grundsätzlichen und bisher - soweit bekannt, d.h. veröffentlicht - weder vom Sächsischen Landessozialgericht - LSG - (beim Senat u.a. anhängig: L 7 AS 237/08, Termin zur mündlichen Verhandlung am 25. Januar 2010) noch vom BSG (vgl. weiterhin das noch anhängige Verfahren B 14 AS 45/09 R zum Urteil des SG Koblenz vom 10. Juni 2009 - S 6 AS 1070/08) - zumindest ausdrücklich - entschiedenen Rechtsfrage zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen (§ 12 Abs. 1 SGB II) bei einem (Geld-) Zufluss aus einer Erbschaft besteht jedenfalls innerhalb der derzeit überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2009 - L 12 AS 2457/09 ER-R, Rn 24; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. April 2009 - L 9 AS 58/07, Rn 32ff und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Juni 2008 - L 7 AS 663/07, aufgehoben durch das BSG mit Urteil vom 28. Oktober 2009, a.a.O.) keine Einigkeit, auf welchen Zeitpunkt (vereinfacht ausgedrückt: Erbfall oder Geldzufluss aus der Erbschaft?) es für diese Abgrenzung ankommt (vgl. hierzu weiterhin z.B. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. November 2008 - L 8 B 298/08, Rn 36ff und - zur Bewilligung von PKH - Rn 60 sowie SG Hamburg, Urteil vom 12. November 2008 - S 53 AS 2451/06, Rn 20ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 14 AS 1074/09
    Geldbeträge aus einer Erbschaft, die Hilfebedürftigen während des laufenden Leistungsbezuges Erbschaft zufließen, sind danach als Einkommen, nicht als Vermögen anzusehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 13. Februar 2008 - L 13 AS 237/07 ER - Urt. v. 19. Juni 2008 - L 7 AS 663/07 -, LSG Essen, Urt. v. 2. April 2009 - L 9 AS 58/07 - LSG Stuttgart, Beschluss v. 18. Juni 2009 - L 12 AS 2457/09 ER-R -).

    Offene Schulden mindern grundsätzlich weder Einkommen noch Vermögen, solange sie den Schuldner nicht daran hindern, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zunächst zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes einzusetzen (BSG, Urt. v. 30. September 2008, B 4 AS 29/07 R; LSG Stuttgart, Beschluss v. 18. Juni 2009 - L 12 AS 2457/09 ER-R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2010 - L 6 B 129/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    So wird einerseits vertreten, dass die Regelung zur Anrechnung von Einmalzahlungen in § 2 Abs. 4 Alg II-V die existenzsichernde Funktion des SGB II nicht verdrängen dürfe und auch der in § 34 SGB II geregelte Erstattungsanspruch voraussetze, dass selbst bei sozialwidrig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch besteht, mit der Folge, dass die Anrechnung jedenfalls dann ein Ende findet, wenn die entsprechenden Mittel, auf deren Verbrauch der Hilfebedürftige angewiesen ist, tatsächlich nicht mehr vorhanden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - L 10 B 1845/07 AS ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.06.2009 - L 12 AS 2457/09 ER-B - mit weiteren Nachweisen; jeweils zitiert nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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