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   LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 ER-B   

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https://dejure.org/2011,9460
LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 ER-B (https://dejure.org/2011,9460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 ER-B (https://dejure.org/2011,9460)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 2011 - L 12 AS 3144/11 ER-B (https://dejure.org/2011,9460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erforderlichkeit des Umzuges einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern aufgrund geringer Wohnfläche von nur 58qm, ungünstigem Zuschnitt und schlechter Beheizbarkeit der bisherigen Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Rahmen eines nicht erforderlichen Umzugs werden nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II nur die bisherigen Bedarfskosten für Unterkunft und Heizung erstattet; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erhöhung der Unterkunftskosten bei nicht erforderlichem Umzug in eine Wohnung mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erforderlichkeit des Umzugs im Sinne von § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II in eine größere Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 73
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2009 - L 8 AS 87/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zusicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Die Erforderlichkeit des Umzugs sei bereits dadurch indiziert, dass die Wohnfläche, die für einen 2-Personenhaushalt angemessen sei, im Fall der drei Antragsteller unterschritten werde (unter Hinweis auf Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 8 AS 87/08 - und Beschluss vom 28. Oktober 2008 - L 8 B 299/08 - ).

    Allein ein beabsichtigter Gewinn an Fläche oder Wohnkomfort, etwa durch bessere Ausstattung oder ruhigere Lage, kann daher die Erforderlichkeit eines Umzugs bei ansonsten unveränderten Umständen in der Regel nicht begründen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.).

    Ob sich bereits mit der Unterschreitung der anerkannten Höchstwerte um mehr als 15 m² - hier 17 m² - als objektives Kriterium die Erforderlichkeit eines Umzugs begründen lässt (so LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2009, a.a.O.), kann im vorliegenden Verfahren offen bleiben.

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2008 - L 8 B 299/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erforderlichkeit eines Umzugs -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Die Erforderlichkeit des Umzugs sei bereits dadurch indiziert, dass die Wohnfläche, die für einen 2-Personenhaushalt angemessen sei, im Fall der drei Antragsteller unterschritten werde (unter Hinweis auf Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Mai 2009 - L 8 AS 87/08 - und Beschluss vom 28. Oktober 2008 - L 8 B 299/08 - ).

    Eine nur vorläufige Regelung erscheint insoweit nicht praktikabel, so dass vorliegend im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Verpflichtung zur Erteilung der Zusicherung auszusprechen ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. Oktober 2008, a.a.O.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).

    Wird im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt, ist die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Unabhängig davon, ob zu den vom Antragsgegner in Anwendung des F. Mietspiegels ermittelten Mietobergrenzen tatsächlich ausreichend Wohnraum verfügbar ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - ), ist jedenfalls mit einer Kaltmiete von 420,-- EUR die vom Antragsgegner zugrundegelegte Mietobergrenze für einen 3-Personenhaushalt von 423, 73 EUR eingehalten.
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Mit dieser Regelung sollte dem Leistungsmissbrauch eine Grenze gesetzt und Kostensteigerungen für Leistungen der Kosten der Unterkunft innerhalb der kommunalen Grenzen vorgebeugt werden (vgl. Bundessozialgericht SozR 4-4200 § 22 Nr. 35 = BSGE 106, 147).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Dies allein reicht indes nicht aus, denn im Rahmen des SGB II kann lediglich eine einfache, grundlegenden Bedürfnissen genügende Wohnraumversorgung gefordert werden (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 = BSGE 97, 254), während der Nichthilfeempfänger derartigen Einschränkungen nicht unterliegt.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung ); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht NVwZ 1997, 479; NJW 2003, 1236; NVwZ 2005, 927 = Breithaupt 2005, 803).
  • LSG Sachsen, 04.03.2011 - L 7 AS 753/10

    Hartz IV: Keine zwei Kinderzimmer für zwei Kinder im Vorschulalter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11
    Mit der nur ausnahmsweisen Übernahme von höheren Unterkunftskosten gegenüber den bisher als angemessen anerkannten - auch innerhalb der Angemessenheitsgrenzen - wird es dem Hilfebedürftigen verwehrt, den maximalen Leistungsanspruch auszuschöpfen, wenn sein Existenz sichernder Bedarf bereits angemessen gedeckt ist (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 4. März 2011 - L 7 AS 753/10 B ER - ; Lang/Link, in Eicher/Spellbrink SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 47a).
  • LSG Bayern, 28.07.2021 - L 16 AS 311/21

    Covid-Angemessenheitsfiktion gilt auch für Nicht-Covid-Fälle

    Denn ungeachtet dieses Kriteriums stellt sich der Wohnungswechsel jedenfalls unter summarischer Prüfung sämtlicher Umstände des Einzelfalls als erforderlich dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2011, L 12 AS 3144/11 ER-B, Rn. 14 zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 05.04.2012 - L 7 AS 425/11
    xx in D. unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Vermieterin vom 12.03.2012 bei Abwarten des Abschlusses des Hauptsachverfahrens in ein bis zwei Jahren voraussichtlich nicht mehr verfügbar gewesen wäre (vgl. ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 ER-B, zitiert nach Juris, RdNr. 15; SächsLSG, Beschluss vom 22.12.2009 - L 2 AS 711/09 B ER, zitiert nach Juris, RdNr. 23).
  • SG Dresden, 02.06.2014 - S 7 AS 510/12

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung nach nicht

    Verwiesen wird hierbei auf die Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.12.2006 - L 10 B 1091/06 AS ER, Rn. 10, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.08.2011 - L 12 AS 3144/11 B-ER, Rn. 12, juris sowie Urteil vom 17.07.2008 - L 7 AS 1300/08, Rn. 28 juris; Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.12.2013 - L 10 AS 286/11 Rn 44 ff., juris; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.08.20122 - L 5 AS 65/11 B, Rn. 25 ff., juris.
  • SG Lüneburg, 28.01.2013 - S 50 AS 26/13
    Der Anordnungsgrund ergibt sich bereits daraus, dass die Antragstellerin Gefahr läuft, die nun in Aussicht gestellte Wohnung nicht anmieten zu können und dadurch trotz eines entsprechenden Anspruchs auf Wohnungswechsel in der jetzigen Wohnung verbleiben müsste (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.08.2011, Az. L 12 AS 3144/11 ER-B - juris).

    Die tatsächlich mit der Entscheidung verbunde-ne Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung ist zulässig, da ansonsten die Vereite-lung des beanspruchten Rechts droht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Be-schluss v. 11.08.2011, Az. L 12 AS 3144/11 ER-B - juris; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 3. Auflage, Rn. 373 mit dem Hinweis, dass in jeder Regelungsanordnung eine (wenn auch gegebenenfalls nur zeitliche) Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen ist).

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