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   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08   

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https://dejure.org/2009,9338
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08 (https://dejure.org/2009,9338)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08 (https://dejure.org/2009,9338)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - L 12 AS 3486/08 (https://dejure.org/2009,9338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Lebensversicherung - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Nichterforderlichkeit des Verwertungsausschlusses - Nichtübertragbarkeit der Höchstgrenzen des § 12 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 2 - Bestimmung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Lebensversicherungen als verwertbare Vermögensgegenstände; Auslegung des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II im Hinblick auf die Anforderungen an einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen bei der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Begriff des angemessenen Umfangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    In Anlehnung an die Grundsätze, die vom Bundessozialgericht (BSG) zum früheren Arbeitslosenhilferecht für die dort relevante Frage nach der Angemessenheit einer zusätzlichen Alterssicherung entwickelt worden seien (unter Hinweis auf BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 = BSGE 83, 88), sei naheliegend, zur Bestimmung der Angemessenheit jedenfalls ein der Standardrente entsprechendes Vermögen anrechnungsfrei zu belassen und dabei die durchschnittliche Lebenserwartung zugrunde zu legen, welche einen Zeitraum von knapp 17 Jahren nach Vollendung des 65. Lebensjahres umfasse.

    Erforderlich ist insoweit, dass die Vermögensgegenstände durch den Hilfebedürftigen subjektiv zur Altersvorsorge bestimmt sind und auch die objektiven Begleitumstände mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen, die Zweckbestimmung daher glaubhaft ist (vgl. BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 = BSGE 83, 88, 91 zu § 6 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974; BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 Rdnr. 183; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 66).

    Im Urteil vom 22. Oktober 1998 (SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 = BSGE 83, 88) hat das BSG als angemessene zusätzliche Alterssicherung typisierend einen Betrag angesehen, der 3/7 der Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - L 3 AS 88/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    Lebensversicherungen können nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II geschütztes Vermögen sein, ein vertraglicher Verwertungsausschluss ist insoweit nicht erforderlich (entgegen LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2008 - L 3 AS 88/06).

    Denn das Gesetz verlangt dies in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II im Gegensatz zu § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gerade nicht (a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2008 - L 3 AS 88/06 - bezüglich der analogen Anwendung der Privilegierungsvorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf Personen, die als selbstständig Erwerbstätige von vornherein nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen - Revision anhängig - B 14 AS 35/08 R -).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II soll das zur Altersvorsorge aufgebaute Vermögen derjenigen schützen, die im Grunde der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, jedoch insbesondere aus Gründen der anderweitigen Vorsorge für das Alter von der Versicherungspflicht befreit worden sind; insoweit handelt es sich um eine Ergänzung zur Privilegierung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Sowohl Wortlaut als auch systematische Erwägungen sprechen klar gegen eine Übertragung der in § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II geregelten Höchstgrenzen auf § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Im Übrigen sprechen auch die Ausführungen des BSG zur Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II im Hinblick auf die Privilegierung des für die Altersvorsorge bestimmten Vermögens eines von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Befreiten gegenüber sonstigen Sicherungsformen von Personen, die niemals der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlagen (BSG, Urteil vom 15. April 2008, a.a.O.), dagegen, die Begrenzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II zu übertragen.

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    Denn das Gesetz verlangt dies in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II im Gegensatz zu § 12 Abs. 2 Nr. 3 SGB II gerade nicht (a.A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2008 - L 3 AS 88/06 - bezüglich der analogen Anwendung der Privilegierungsvorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 auf Personen, die als selbstständig Erwerbstätige von vornherein nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen - Revision anhängig - B 14 AS 35/08 R -).
  • LSG Berlin, 31.01.2003 - L 10 AL 102/01

    Entgegenstehen von Vermögen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Zumutbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    Hierfür spricht insbesondere die Wahl der Anlageform als Lebensversicherung (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2003 - L 10 AL 102/01 - ) und die langen Laufzeiten bis 1. September 2020 (H.-C.) bzw. 1. Dezember 2024 (H.-G.).
  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08
    Erforderlich ist insoweit, dass die Vermögensgegenstände durch den Hilfebedürftigen subjektiv zur Altersvorsorge bestimmt sind und auch die objektiven Begleitumstände mit dieser Zweckbestimmung in Einklang stehen, die Zweckbestimmung daher glaubhaft ist (vgl. BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 = BSGE 83, 88, 91 zu § 6 Arbeitslosenhilfeverordnung 1974; BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 5; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 Rdnr. 183; Mecke in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2019 - L 3 AS 97/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Verweigerung der

    Zwingende Voraussetzung für die Nichtberücksichtigung von Vermögen nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II ist jedoch neben der subjektiven Zweckbestimmung des Vermögens zur Alterssicherung, dass im Weiteren objektive Umstände bei der Anlage des Vermögens, wie etwa Vertragsgestaltung und Dauer der Bindung der Kapitalanlage, in Einklang mit der subjektiven Zweckbestimmung stehen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08 - juris, Rn. 21; Radüge/Formann in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 12, Rn. 119 ff.).
  • OVG Bremen, 24.04.2009 - S2 S 82/09

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Schonvermögen

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers steht schließlich der Senatsentscheidung auch nicht das Urteil LSG Baden-Württemberg vom 27.02.2009 (Az. L 12 AS 3486/08) entgegen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2015 - L 5 AS 304/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Nach der Berechnungsweise des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Februar 2009, Az.: L 12 AS 3486/08) ergebe sich bei einer monatlichen Standardrente des Rentenwerts Ost von 1.187,55 EUR, bezogen auf 17 Jahre statistische Lebenszeit nach Renteneintritt, ein Gesamtkapitalbedarf iHv 242.260,20 EUR.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 19 AS 1042/09
    Insbesondere unterliegt die Verwertung seiner Lebensversicherung keinem vertraglichen Ausschluss nach § 165 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aF, jetzt nach § 168 Abs. 3 Satz 1 VVG und der Ast erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II (Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, dazu: Urteil Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg vom 27.02.2009 - L 12 AS 3486/08 - Breithaupt 2009, 639 [in Abgrenzung zu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2008 - L 3 AS 88/06 - juris.de]; BSG, Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 36/08 R - zitiert nach BSG-Pressevorbericht 26/09).
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