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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,8423
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist ein Anordnungsgrund regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkrete Wohnungslosigkeit droht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 25.11.2011 - L 12 AS 1831/11 B E; ebenso z.B. LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2011 - L 6 AS 2215/10 B; Beschluss vom 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER).

    Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 21.12.2011 - L 12 AS 1469/11 B ER m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER; weitergehend LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER: erst bei Räumungsandrohung), weil der Mieter einer Wohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilprozessrechts (zwangsweise) erst dann aus der Wohnung gewiesen werden kann, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen ihn erworben hat (§ 704 Zivilprozessordnung).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Glaubhaftmachung bedeutet, dass die tatsächlichen Voraussetzungen eines geltend gemachten Umstands als überwiegend wahrscheinlich dargelegt werden (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B Rn 5 in SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Dies entspricht der im Sozialversicherungsrecht als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens geltenden Pflicht zur Erstattung der Kosten, die im Fall rechtswidriger Leistungsablehnung angefallen sind (vgl. Löns/Herold-Tews/Boerner, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 22 Rn 128 unter Verweis auf BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R Rn 21 - BSGE 106, 190).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Die besondere Eilbedürftigkeit, die den Anordnungsgrund kennzeichnet, ist zu bejahen, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91 Rn. 28 in BVerfGE 93, 1 ff.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 Rn 24 f. in Breith 2005, 803).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10

    Einstweiliger Rechtsschutz, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 21.12.2011 - L 12 AS 1469/11 B ER m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER; weitergehend LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER: erst bei Räumungsandrohung), weil der Mieter einer Wohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilprozessrechts (zwangsweise) erst dann aus der Wohnung gewiesen werden kann, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen ihn erworben hat (§ 704 Zivilprozessordnung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - L 9 B 183/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist ein Anordnungsgrund regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkrete Wohnungslosigkeit droht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 25.11.2011 - L 12 AS 1831/11 B E; ebenso z.B. LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2011 - L 6 AS 2215/10 B; Beschluss vom 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2010 - L 6 AS 949/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Anders als noch vor Klageerhebung ist nach Rechtshängigkeit der Klage kein weiteres aktives Handeln des Vermieters mehr erforderlich, um einen Räumungstitel und damit die Berechtigung zu erlangen, Wohnungslosigkeit des Mieters unmittelbar herbeizuführen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 16.09.2010 - L 6 AS 949/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12
    Solch konkrete Wohnungslosigkeit droht regelmäßig dann, wenn der Vermieter Räumungsklage erhoben hat (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats vgl. z.B. Beschluss vom 13.01.2012 - L 12 AS 2084/11 B ER; Beschluss vom 21.12.2011 - L 12 AS 1469/11 B ER m.w.N.; LSG NRW Beschluss vom 12.01.2012 - L 19 AS 1781/11 B ER; weitergehend LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 25.11.2010 - L 5 AS 2025/10 B ER: erst bei Räumungsandrohung), weil der Mieter einer Wohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Zivilprozessrechts (zwangsweise) erst dann aus der Wohnung gewiesen werden kann, wenn der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen ihn erworben hat (§ 704 Zivilprozessordnung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur

    Bezüglich der Kosten der Unterkunft fehlt allerdings wiederum ein Anordnungsgrund, weil insoweit nach der Rechtsprechung aller Senate des Landessozialgerichts ein Anordnungsgrund erst dann anzunehmen ist, wenn Obdachlosigkeit droht bzw. eine Räumungsklage anhängig ist (beispielhaft, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2012 - L 12 AS 352/12 B ER -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur

    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER - jeweils bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 29 AS 404/16

    Anschlußbeschwerde - Prüfungsumfang - Erfolgsaussichten

    Eine derartige Gefahr dürfte - entgegen der Auffassung der Antragsteller - in der Regel erst mit Einleitung eines Räumungsverfahrens, sei es frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage (so LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2012, L 12 AS 352/12 B ER, zitiert nach juris) oder gar erst ab der Ankündigung der Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, L 5 AS 1325/10 B ER, zitiert nach juris) anzunehmen sein.
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