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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,8423
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 12 AS 352/12 B ER (https://dejure.org/2012,8423)
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Wird zitiert von ... (20)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14

    Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur

    Bezüglich der Kosten der Unterkunft fehlt allerdings wiederum ein Anordnungsgrund, weil insoweit nach der Rechtsprechung aller Senate des Landessozialgerichts ein Anordnungsgrund erst dann anzunehmen ist, wenn Obdachlosigkeit droht bzw. eine Räumungsklage anhängig ist (beispielhaft, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. März 2012 - L 12 AS 352/12 B ER -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - L 12 AS 47/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf die Gewährung von Leistungen zur

    In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Anordnungsgrund in Gestalt eines unaufschiebbaren eiligen Regelungsbedürfnisses zur Bewilligung von Kosten der Unterkunft bzw. Übernahme von Mietschulden durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, weil gegenwärtig weder Wohnungs- noch Obdachlosigkeit droht (vgl z.B. LSG NRW, Beschlüsse vom 20.03.2012, - L 12 AS 352/12 B ER - vom 23.10.2013 - L 12 AS 1449/13 B ER - jeweils bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - L 29 AS 404/16

    Anschlußbeschwerde - Prüfungsumfang - Erfolgsaussichten

    Eine derartige Gefahr dürfte - entgegen der Auffassung der Antragsteller - in der Regel erst mit Einleitung eines Räumungsverfahrens, sei es frühestens ab Zustellung einer Räumungsklage (so LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2012, L 12 AS 352/12 B ER, zitiert nach juris) oder gar erst ab der Ankündigung der Räumung im Wege der Zwangsvollstreckung (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, L 5 AS 1325/10 B ER, zitiert nach juris) anzunehmen sein.
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