Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13222
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08 (https://dejure.org/2009,13222)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08 (https://dejure.org/2009,13222)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - L 12 AS 3990/08 (https://dejure.org/2009,13222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - verspätete Antragstellung - anteilige Kostenübernahme - Umzug in unangemessene Wohnung - Kostenübernahme für eine Übergangszeit - trotz fehlender Zusicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe; Obliegenheit zur Einholung einer Zusicherung vor Vertragsabschluss über eine neue Unterkunft; Anrechnung eines Einkommensüberhangs auf die Leistungen für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung anteilig im Monat der Antragstellung, Notwendigkeit der Zusicherung vor einem Wohnungswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - L 9 AS 67/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Gemäß § 41 Abs. 1 SGB II bestehe der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag; stehe die Leistung nicht für einen vollen Monat zu, werde sie anteilig erbracht (unter Hinweis auf Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26. Oktober 2007 - L 8 AS 1187/07 - ).

    Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach diesen Grundsätzen anteilig zu erbringen, soweit dem Hilfebedürftigen Leistungen nicht für einen vollen Monat zustehen, denn insoweit handelt es sich um Kosten, die grundsätzlich auch monatlich gezahlt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - , Revision anhängig - B 14 AS 13/08 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1997 - 5 C 2.96

    Sozialhilferecht - Übernahme von unagemessen hohen Unterkunftskosten in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Ein Hilfeempfänger, der aus seiner bisherigen Wohnung ausziehe und ohne Notwendigkeit in eine unangemessen teuere Wohnung umziehe, handele auf eigenes Risiko und müsse damit rechnen, dass er von Anfang an lediglich die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten erhalten könne (unter Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. April 1997 - 5 C 2.96 - ).

    Das Urteil vom 09. April 1997 (- 5 C 2/96 - ) betrifft den Fall eines Sozialhilfeempfängers, der während des Bezugs laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ohne Notwendigkeit in eine sozialhilferechtlich unangemessen teuere Wohnung von Bayern nach Baden-Württemberg umzog.

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Die Privilegierungsvorschrift sei jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Sozialhilfeleistungen nicht beziehe, eine Wohnung miete, von der er im Vornherein wisse, dass er sie nicht aus eigenen Mitteln werde bestreiten können, es sei denn, dass die Miete dieser über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Unterkunft unter den besonderen Umständen unausweichlich gewesen sei (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27. November 1986 - 5 C 2 /85 - BVerwGE 75, 168).

    Im Urteil vom 27. November 1986 (BVerwGE 75, 168) führt das BVerwG aus, dass die befristete Bestandsschutzregelung jedenfalls dann nicht anwendbar sei, "wenn derjenige, der im Zeitpunkt des Wohnungswechsels Hilfe zum Lebensunterhalt nicht bezieht ..., eine Wohnung mietet, hinsichtlich deren Miete er von vornherein weiß, dass er sie nicht aus eigenen Mitteln wird bestreiten können, dass er gerade ihretwegen hilfebedürftig werden wird, es sei denn, dass die Miete dieser über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Unterkunft unter den besonderen Umständen unausweichlich war".

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Darüber hinaus sind von den Unterkunftskosten in Abzug zu bringen die Kosten der Warmwasserbereitung, die in Höhe von 6, 22 EUR monatlich bereits in der Regelleistung enthalten sind (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Auch Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach diesen Grundsätzen anteilig zu erbringen, soweit dem Hilfebedürftigen Leistungen nicht für einen vollen Monat zustehen, denn insoweit handelt es sich um Kosten, die grundsätzlich auch monatlich gezahlt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08. November 2007 - L 9 AS 67/06 - , Revision anhängig - B 14 AS 13/08 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2007, a.a.O.).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Ihr Bausparguthaben von 15, 30 EUR sowie das Guthaben auf dem Girokonto liegen unterhalb der Freibetragsgrenze des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II. Ebenfalls nicht zu berücksichtigen ist der PKW der Klägerin, ein BMW 316 i, Erstzulassung September 1994, Kilometerstand 240.000, da dieser mit einem Verkehrswert von unter 7.500 EUR als angemessenes Kraftfahrzeug im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II anzusehen ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 5).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2009 - L 12 AS 3990/08
    Überdies stellt das im Gesetz genannte Erfordernis vorheriger Zustimmung seitens des Kommunalen Trägers keine Anspruchsvoraussetzungen dar (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).
  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Begrenzung der Unterkunftskosten

    Die Obliegenheit zur Einholung einer Zusicherung trifft nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II aber nur erwerbsfähige Hilfebedürftige, die die Unterkunft wechseln wollen (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 28 RdNr 19, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.2.2009 - L 12 AS 3990/08 - juris RdNr 19; Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 62).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 13/08 R

    Arbeitslosengeld II - anteilige Unterkunftsleistungen ab Antragstellung bei

    Auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II unterfallen dem Anwendungsbereich des § 41 SGB II. Jedenfalls die regelmäßig in monatlich gleichbleibenden Beträgen entstehenden Kosten der Unterkunft wie die Miete begründen einen monatsweise zu berechnenden Bedarf, der nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II anteilig berücksichtigt werden kann (vgl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2009 - L 12 AS 3990/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 12 AS 2640/14
    Im Übrigen hat die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass § 22 Abs. 5 SGB II lex specialis zu § 22 Abs. 4 SGB II ist (Luik a.a.O., § 22, Rn. 173) und die vom Beklagten vertretene Auslegung zu dem systematisch unstimmigen Ergebnis führen würde, dass § 22 Abs. 4 SGB II als allgemeine Regelung einen erheblich eingeschränkteren Anwendungsbereich hätte, als die Spezialregelung des § 22 Abs. 5 SGB II. Für die Regelung des § 22 Abs. 4 SGB II hat das BSG nämlich bereits entschieden, dass eine Zusicherung entbehrlich ist, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages keine Hilfebedürftigkeit bestand (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 10/10 R -, juris; vgl. auch schon Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 2009 - L 12 AS 3990/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht