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   LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08   

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https://dejure.org/2009,21363
LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08 (https://dejure.org/2009,21363)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08 (https://dejure.org/2009,21363)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2009 - L 12 AS 4180/08 (https://dejure.org/2009,21363)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für mittägliche Schulverpflegung - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Ermessensleistung - Abzug des Anteils für Mittagessen vom Sozialgeld

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für mittägliche Schulverpflegung - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Ermessensleistung - Abzug des Anteils für Mittagessen vom Sozialgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten eines Schulessens; Behinderung i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Kosten für Schulessen als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Die Beklagte hat insoweit in einem selbstständigen Bescheid eine gegenüber den Bewilligungen der Leistungen nach §§ 20, 22 SGB II abgrenzbare Regelung getroffen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1; BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 19/07 R - BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

    Aus der in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX getroffenen Regelung folgt, dass durch die fristgerechte Weiterleitung des Antrags eine nach außen verbindliche Zuständigkeit der Beklagten geschaffen worden ist, gleichzeitig aber interne Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungträgers fortbestehen und die Träger insoweit auf den nachträglichen Ausgleich nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) verwiesen werden (vgl. BSGE 98, 267; BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

    Anspruchsgrundlagen für die Übernahme der Essenskosten sind im SGB II nicht gegeben, da die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf behinderter Menschen nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 i.V.m. § 21 Abs. 4 SGB II nicht erfüllt und andere Anspruchsgrundlagen im SGB II nicht ersichtlich sind (vgl. BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).

    Dabei ist die Hilfe nicht auf den eigentlichen Schulbesuch beschränkt (vgl. BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1; Wahrendorf, a.a.O., § 54 Rdnr. 21; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, § 54 Rdnr. 44).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 15/1783 S. 13) soll diese Regelung klarstellen, dass der Rehabilitationsträger, an den ein Antrag von einem anderen Träger weitergeleitet wurde, diesen nicht in weiteres Mal weiterleiten darf, und zwar selbst dann, wenn er kein Rehabilitationsträger sein kann (vgl. BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1).

    Die Zuständigkeit der Beklagten erstreckt sich dabei im Außenverhältnis zum Kläger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (vgl. BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/07 KR R - ).

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Einer möglichen Gewährung von Essensgeld als Ermessensleistung in Form der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII steht dabei nicht entgegen, dass sich der Kläger die Sachleistung Mittagessen bereits selbst beschafft hat, denn der Kostenerstattungsanspruch des § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX gilt auch im Sozialhilferecht (vgl. BT-Drucks. 14/5800 S. 26 und 14/5531 S. 8; BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 3).

    Allerdings wird im Rahmen der Ermessensentscheidung - soweit es um die Höhe der Leistung geht - auch zu berücksichtigen sein, dass das Mittagessen nicht nur der Eingliederungshilfe, sondern auch dem Lebensunterhalt (der Ernährung) zu dienen bestimmt ist (vgl. BSG SozR 4-3500 § 54 Nr. 3).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Aus der in § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX getroffenen Regelung folgt, dass durch die fristgerechte Weiterleitung des Antrags eine nach außen verbindliche Zuständigkeit der Beklagten geschaffen worden ist, gleichzeitig aber interne Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungträgers fortbestehen und die Träger insoweit auf den nachträglichen Ausgleich nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) verwiesen werden (vgl. BSGE 98, 267; BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2007 - L 12 AS 4540/06

    Sozialgeld - Essensgeld für mittägliche Schulverpflegung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Die hiergegen gerichtete Berufung hat der Senat mit Urteil vom 26. Januar 2007 (L 12 AS 4540/06) zurückgewiesen.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Die Beklagte hat insoweit in einem selbstständigen Bescheid eine gegenüber den Bewilligungen der Leistungen nach §§ 20, 22 SGB II abgrenzbare Regelung getroffen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1; BSG, Urteil vom 25. Juni 2008 - B 11b AS 19/07 R - BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 19 A 1757/02

    Kostenübernahme eines Integrationshelfers ist Schulsache

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Darüber hinaus stünde eine vorrangige Leistungspflicht der Schulbehörde den Leistungen der Eingliederungshilfe nur entgegen, wenn die Schulbehörde Leistungen auch tatsächlich erbrächte, was hier nicht der Fall ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juni 2004 - 19 A 1757/02 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - L 3 AS 4935/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Zur Höhe der Regelleistung und der Kosten der Unterkunft liegt für das Jahr 2005 ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vor (Urteil vom 22. Oktober 2008 - L 3 AS 4935/06 -).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08
    Nicht Verfahrensgegenstand ist dagegen die Höhe des Sozialgelds (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 27. Januar 2009 - B 14/11b AS 9/07 R - ).
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 4/17 R

    Integrationshelfer für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen Ganztagsschule

    Auch die Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens kann als sowohl gemeinschaftsfördernde als auch erzieherische Maßnahme eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung sein (BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, RdNr 26; LSG Baden-Württemberg vom 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08 - juris RdNr 30) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 7/17 R

    Integrationshelfer auch für die Nachmittagsbetreuung in einer Offenen

    Auch die Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens kann als sowohl gemeinschaftsfördernde als auch erzieherische Maßnahme eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung sein (BSG vom 25.6.2008 - B 11b AS 19/07 R - BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, RdNr 26 f; LSG Baden-Württemberg 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08 = juris RdNr 30) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - L 20 SO 482/14

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form von Hilfen zu einer

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08) habe etwa die gemeinsame Einnahme eines Schulessens als erforderlich und geeignet angesehen, um einem behinderten Kind den Schulbesuch zu erleichtern.

    (cc) Schließlich folgt auch aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20.11.2009 - L 12 AS 4180/08 (Rn. 30) von vornherein nichts im Sinne des Klägers anderes; denn dort ging es um eine Schule für Sehbehinderte, an der - anders als beim GU an der S-Schule - verpflichtender Ganztagsunterricht erteilt wurde.

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