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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07 (https://dejure.org/2011,16540)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2011 - L 12 AS 42/07 (https://dejure.org/2011,16540)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2011 - L 12 AS 42/07 (https://dejure.org/2011,16540)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Der Beklagte brauche nach dem Urteil des 11b. Senats des BSG vom 16.05.2007 die Verwertungsmöglichkeiten nicht im Einzelnen aufzeigen (Hinweis auf BSG 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R -).

    Denn der Grenzwert eines gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II noch geschützten selbst genutzten Hausgrundstücks liegt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 07.11.2006 - 7b AS 2/05 R -, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - und vom 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R - Juris, nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ( § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. WoBauG - "Familienheime mit nur einer Wohnung - 130 qm") bei 130 qm für einen - im streitgegenständlichen Zeitpunkt vorliegenden - Vier-Personen-Haushalt und damit deutlich unter der Gesamtwohnfläche des Hauses der Kläger zu 1) und 2) von 167 qm.

    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensbestandteile, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, sei es, dass Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind oder dass z.B. ein Grundstück infolge sinkender Immobilienpreise über den Marktwert hinaus belastet ist (BSG 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 29).

    Eine absolute Grenze lässt sich bei Immobilien - anders als möglicherweise bei anderen Gegenständen - nicht ziehen (BSG 16.05.2007 - B 11 b AS 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 40).

    Wann von einer "besonderen Härte" i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II auszugehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei maßgebend nur außergewöhnliche Umstände sein können, die nicht durch die ausdrücklichen Freistellungen über das Schonvermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SGB II, § 4 Abs. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - [Alg II-VO]) und die Absetzungsbeträge nach § 12 Abs. 2 SGB II erfasst werden, etwa Betreuungspflege bedürftiger Personen (BSG 16.05.2007 - B 11b A 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 34 f.).

    Über die mit der Verwertung stets verbundenen Einschnitte und die mit einem hinnehmbaren Verlust bei Verwertung einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile hinaus müssten außergewöhnliche Umstände vorliegen, die bei anderen Hilfebedürftigen in dieser Situation regelmäßig nicht anzutreffen sind (BSG 16.05.2007 - B 11b A 37/06 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 4 - Rdnr. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Ob das Hausgrundstück bei entsprechender Größe teilbar ist, ist keine Frage der Angemessenheit der Größe des Hausgrundstücks (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II), sondern erst bei der Verwertbarkeit eines unangemessenen Hausgrundstücks als eine Form der möglichen Verwertung zu berücksichtigen (LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 27 unter Hinweis auf BSG 15.04.2008 - SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 - Rdnr. 29 zur Grundstücksgröße; vgl. auch BSG 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 - Rdnr. 18 zur Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche eines Zweifamilienhauses hinsichtlich deren Angemessenheit).

    Auch hier weist der Senat darauf hin, dass es auf die Verwertung des gesamten Hausgrundstücks (und nicht bloß der Einliegerwohnung) ankommt (LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 31 [Juris]).

    Nach den Ausführungen des 6. Senats des LSG NRW im Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 39 [Juris], die der Senat für überzeugend hält und denen er sich anschließt, sind Abschläge von 10 bis 15% vom Verkehrswert bei hiermit einhergehender Unterschreitung der Erstellungskosten von ca. 28% bzw. 31% bei einem Vermarktungszeitraum von 6 bis 9 bzw. 12 Monaten nicht (mehr) unwirtschaftlich i.S.d. § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II. Dass das Hausgrundstück der Kläger als solches nicht verwertbar ist bzw. nur unter solchen Verlusten, die die Schwelle zur offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit in dem soeben dargestellten Umfang überschreitet, haben diese nicht vorgetragen.

    Der Senat teilt im Übrigen auch die Auffassung des 6. Senats des LSG NRW, dass die mit der Vermarktungsdauer einhergehende Prognose der Verwertbarkeit nicht notwendig auf die Dauer des Regelbewilligungsabschnitts von sechs Monaten nach der "Soll"-Vorschrift des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II begrenzt ist und einer zeitlichen Streckung der Vermarktungsdauer, um einen noch angemessenen Kaufpreis zu erzielen, gerade durch darlehensweise gewährte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 9 Abs. 4 SGB II a.F., § 23 Abs. 5 SGB II a.F., § 24 Abs. 5 SGB II) Rechnung getragen werden kann (LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnrn. 40 f. [Juris]).

    Die Vorschrift unterscheidet sich von der entsprechenden Bestimmung des SGB XII dadurch, dass § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII keine besondere Härte erfordert, sondern eine "normale" Härte ausreichen lässt (s. BSG 16.05.2007, a.a.O; LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 42 [Juris]).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Ungeachtet der Argumentation im Widerspruchsbescheid hätten die Kläger jedenfalls bei einem vom Hilfeempfänger selbstgenutzten Haus bei wie hier mit 167 qm unangemessener Wohnfläche, vorrangig einzusetzendes (§ 12 Abs. 1 SGB II), nicht nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II geschütztes Vermögen (Hinweis auf BSG 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R -).

    Denn der Grenzwert eines gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II noch geschützten selbst genutzten Hausgrundstücks liegt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 07.11.2006 - 7b AS 2/05 R -, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - und vom 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R - Juris, nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ( § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. WoBauG - "Familienheime mit nur einer Wohnung - 130 qm") bei 130 qm für einen - im streitgegenständlichen Zeitpunkt vorliegenden - Vier-Personen-Haushalt und damit deutlich unter der Gesamtwohnfläche des Hauses der Kläger zu 1) und 2) von 167 qm.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Zweifamilienhaus - Angemessenheit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Ob das Hausgrundstück bei entsprechender Größe teilbar ist, ist keine Frage der Angemessenheit der Größe des Hausgrundstücks (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II), sondern erst bei der Verwertbarkeit eines unangemessenen Hausgrundstücks als eine Form der möglichen Verwertung zu berücksichtigen (LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 27 unter Hinweis auf BSG 15.04.2008 - SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 - Rdnr. 29 zur Grundstücksgröße; vgl. auch BSG 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 - Rdnr. 18 zur Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche eines Zweifamilienhauses hinsichtlich deren Angemessenheit).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Denn der Grenzwert eines gem. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II noch geschützten selbst genutzten Hausgrundstücks liegt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 07.11.2006 - 7b AS 2/05 R -, vom 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R - und vom 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R - Juris, nach den Vorgaben des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ( § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. WoBauG - "Familienheime mit nur einer Wohnung - 130 qm") bei 130 qm für einen - im streitgegenständlichen Zeitpunkt vorliegenden - Vier-Personen-Haushalt und damit deutlich unter der Gesamtwohnfläche des Hauses der Kläger zu 1) und 2) von 167 qm.
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Hierbei ist von dem Verkehrswert bei Antragstellung auszugehen (§ 12 Abs. 4 Satz 2 SGB II, vgl. auch BSG 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R - SozR 4-4200 § 12 Nr. 12).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 34/06 R

    Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - höhere Angemessenheitsgrenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Ob das Hausgrundstück bei entsprechender Größe teilbar ist, ist keine Frage der Angemessenheit der Größe des Hausgrundstücks (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II), sondern erst bei der Verwertbarkeit eines unangemessenen Hausgrundstücks als eine Form der möglichen Verwertung zu berücksichtigen (LSG NRW 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Rdnr. 27 unter Hinweis auf BSG 15.04.2008 - SozR 4-4200 § 12 Nr. 10 - Rdnr. 29 zur Grundstücksgröße; vgl. auch BSG 19.05.2009 - B 8 SO 7/08 R - SozR 4-5910 § 88 Nr. 3 - Rdnr. 18 zur Berücksichtigung der Gesamtwohnfläche eines Zweifamilienhauses hinsichtlich deren Angemessenheit).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2005 - L 19 B 67/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 42/07
    Auch fehlte es an einer planwidrigen Regelungslücke im Gesetz (so überzeugend LSG NRW, Beschluss v. 23.12.2005 - L 19 B 67/05 AS ER - Rdnr. 18 ff. [Juris]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 7 AS 603/21
    Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 06.04.2011 die Beklagte unter Abänderung des Gerichtsbescheides vom 22.08.2007 und des Bescheides vom 29.07.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.10.2005 verurteilt, den Klägern Leistungen für die Zeit vom 01.08.2005 bis zum 31.03.2006 als Darlehen zu zahlen, die Klage, soweit Leistungen als Zuschuss begehrt wurden, abgewiesen und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen (L 12 AS 42/07).

    Mit Widerspruchsbescheid des Kreises G. vom 13.04.2010 stellte die Beklagte mit Zustimmung der Kläger die Widersprüche gegen die Bescheide vom 04.09.2008, 07.04.2009 und 17.04.2009 hinsichtlich der darlehensweisen Leistungsbewilligung und der Anrechnung des Lastenzuschusses nach dem WoGG bis zur rechtskräftigen Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen in dem Verfahren L 12 AS 42/07 ruhend.

    Das zunächst unter dem Aktenzeichen S 10 AS 437/10 geführte Klageverfahren hat zunächst bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens L 12 AS 42/07, nach Fortführung unter dem Aktenzeichen S 8 AS 167/14 im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren und sodann zuletzt im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens S 8 AS 299/16 geruht und ist am 05.08.2020 unter dem Aktenzeichen S 8 AS 434/20 wieder aufgenommen worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 12 AS 1464/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ob das Hausgrundstück teilbar ist, ist keine Frage der Angemessenheit der Größe im Sinne von § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II, sondern erst bei der Verwertbarkeit eines unangemessenen Hausgrundstücks als einer Form der möglichen Verwertung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 06.04.2011 - L 12 AS 42/07 Rn 50; LSG NRW Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 R Rn 27; vgl. auch BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b 34/06 R Rn 29 - BSGE 100, 186 bei unangemessener Grundstücksgröße).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen der Kläger in die Fortgewährung von Leistungen trotz Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen nach dem SGB II existiert nicht (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 06.04.2011 - L 12 AS 42/07 Rn 56).

  • SG Münster, 24.01.2018 - S 8 AS 162/14
    Auch die Berufung vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 12 AS 42/07) blieb insoweit erfolglos.

    Mit Beschluss vom 10.03.2011 ist das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 12 AS 42/07) angeordnet worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 587/18

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Auf die Berufung der Kläger, L 12 AS 42/07, änderte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 06.04.2011 den Gerichtsbescheid des SG Münster vom 22.08.2007 ab.
  • SG Münster, 24.01.2018 - S 8 AS 168/14
    Auch die Berufung vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 12 AS 42/07) blieb insoweit erfolglos.

    Mit Beschluss vom 11.02.2011 ist das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vor dem LSG Nordrhein-Westfalen (L 12 AS 42/07) angeordnet worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 19 AS 586/18
    Auf die Berufung der Kläger, L 12 AS 42/07, änderte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 06.04.2011 den Gerichtsbescheid des SG Münster vom 22.08.2007 ab.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - L 6 AS 20/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein wie auch immer geartetes, schutzwürdiges Vertrauen existiert insoweit nicht (vgl. auch LSG NRW Urt v 06.04.2011, L 12 AS 42/07, juris Rn. 56).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AS 2658/11
    Ein wie auch immer geartetes, schutzwürdiges Vertrauen existiert insoweit nicht (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2011 - L 12 AS 42/07 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2011 - L 7 AS 266/11
    Ein Wertverlust in diesem Umfang begründet jedoch noch keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung von Immobilien im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. April 2011 ? L 12 AS 42/07, Rdnr. 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 79/07
    Bei der Ermittlung der (Gesamt-) Wohnfläche ist - auch nach Auffassung des erkennenden Senats - die nicht selbst genutzte Einliegerwohnung einzubeziehen (so bereits Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2010 - L 6 AS 15/09 - und Urteil vom 6. April 2011 - L 12 AS 42/07 -, mit überzeugender Begründung, bestätigt durch BSG, s. Terminbericht Nr. 17/12 zum Aktenzeichen B 4 AS 99/11 R).
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