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   LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12   

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https://dejure.org/2014,18622
LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12 (https://dejure.org/2014,18622)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12 (https://dejure.org/2014,18622)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - L 12 AS 4836/12 (https://dejure.org/2014,18622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Weiterbildungs- und Fortbildungskosten vom Einkommen als mit der Erzielung des Einkommens verbundener notwendiger Ausgaben

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 2 Nr 5 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge - mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben - Weiterbildungs- und Fortbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Weiterbildungs- und Fortbildungskosten vom Einkommen als mit der Erzielung des Einkommens verbundener notwendiger Ausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12
    Sie haben die Auffassung vertreten, dass die Ausbildungskosten vom Einkommen der Klägerin zu 1 abzuziehen seien, und sich dabei auf das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.03.2008 - L 28 AS 1276/07 - Juris, gestützt.

    Insoweit werde auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.03.2008 (a.a.O.) und des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - Juris, verwiesen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2007 - L 19 B 687/06

    Schulgeld ist nicht nach § 11 II Nr. 5 SGB II von BAföG-Leistung, welche als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12
    Der Beklagte berief sich dabei auf die Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER - und des SG Berlin vom 04.05.2007 - S 102 AS 9326/07 ER - (beide in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12
    Insoweit werde auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.03.2008 (a.a.O.) und des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - Juris, verwiesen.
  • SG Berlin, 04.05.2007 - S 102 AS 9326/07

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12
    Der Beklagte berief sich dabei auf die Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 22.01.2007 - L 19 B 687/06 AS ER - und des SG Berlin vom 04.05.2007 - S 102 AS 9326/07 ER - (beide in Juris).
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12
    Eine über die steuerrechtliche Sichtweise noch hinausgehende Berücksichtigung von berufsbezogenen Aufwendungen kann angebracht sein, wenn dies durch das Ziel des SGB II, den Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben einzugliedern, geboten ist (vgl. BSG, Urt. v. 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R - BSGE 111, 89).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2022 - L 2 AS 804/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Kein

    Er war insbesondere nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II von Leistungen ausgeschlossen, weil die Ausbildung zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten im LVR-Klinikum E keine Ausbildung, sondern eine Maßnahme der Weiterbildung im Sinne von § 77 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ist, die keinen Ausschluss von SGB II-Leistungen begründet (so auch Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 23 bei juris).

    Es folgt auch aus der bundesweit geregelten Ausbildungsverordnung, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt (vgl. § 5 Abs. 2 PsychThG in der Fassung vom 16.06.1998, BGBl. I S. 1311, so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2011 - L 12 AS 55/08, Rn. 51 bei juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 23 bei juris).

    Auch bei diesen Ausbildungskosten handelt es sich um notwendige Ausgaben im Sinne der Vorschrift (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 22 ff. bei juris).

    Da das BSG unabhängig von diesen grundsätzlich zutreffenden Erwägungen mehrfach entschieden hat, dass der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht auf "Weiterbildungsmaßnahmen" nach §§ 77 ff. SGB III anzuwenden ist (s.o.) und dies insbesondere auch damit begründet hat, dass auch das SGB II, wie sich aus § 16 Abs. 1 SGB II ergibt, Leistungen zur beruflichen Weiterbildung gewähren kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R, Rn. 21.bei juris), ist dieses Argument für Weiterbildungsmaßnahmen nicht überzeugend (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 24 bei juris).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass mit der Anerkennung der Ausbildungskosten als notwendige Ausgabe keine unmittelbare Förderung der Ausbildung erfolgt, sondern nur der Verdienst aus der praktischen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um die mit der Aufnahme dieser Beschäftigung verbundenen unmittelbaren und notwendigen Ausbildungskosten gemindert wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12, Rn. 24 bei juris).

  • SG Berlin, 23.03.2015 - S 197 AS 355/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Zur Beurteilung der Frage, ob Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens notwendig verbunden sind, sind daher in einem ersten Schritt die steuerrechtlichen Grundsätze heranzuziehen und in einem zweiten Schritt ist zu hinterfragen, ob sich aus den im SGB II geltenden Grundsätzen Besonderheiten ergeben (BSG, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12 -, juris Rn. 24).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2019 - L 29 AS 625/18

    Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Ausbildungskosten bei der Ermittlung

    Auch nach der Rechtsprechung im Sozialrecht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 2014, L 12 AS 4836/12) sei grundsätzlich auf den steuerrechtlichen Begriff der Werbungskosten abzustellen und daher auch neue Tätigkeitsfelder zu berücksichtigen, wenn diese auf die bisherige Ausbildung als Schauspielerin und Sprecherin aufbauen.

    In Anwendung dieser Rechtsprechung haben das Landessozialgericht Baden-Württemberg (mit Urteil vom 27. Februar 2014, L 12 AS 4836/12, Rn. 24) und das Landessozialgericht Hamburg (Urteil vom 4. Februar 2015, L 4 AS 394/13, jeweils mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) klargestellt, dass bei der Notwendigkeit der Ausbildungskosten auf die tatsächlich erfolgte Tätigkeit und dem daraus erzielten Einkommen abzustellen sei.

  • LSG Hamburg, 04.02.2015 - L 4 AS 394/13

    Berücksichtigung von Fortbildungskosten zur Osteopathin bei der Berechnung von

    Allerdings können im Einzelfall, worauf die Klägerin in der mündlichen Verhandlung zu Recht hingewiesen hat, auch Weiter- und Fortbildungskosten notwendige Ausgaben im Sinne von § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sein (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.2014, L 12 AS 4836/12).
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