Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 918/12 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22311
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 918/12 B ER (https://dejure.org/2012,22311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2012 - L 12 AS 918/12 B ER (https://dejure.org/2012,22311)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2012 - L 12 AS 918/12 B ER (https://dejure.org/2012,22311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 12 AS 918/12
    Insoweit weiche das Gericht von der Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R - ausdrücklich ab.

    Es bedarf daher regelmäßig keiner eigenen Feststellungen des Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialgerichte zur Höhe des Unterhaltsanspruchs (BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R - Juris Ausdruck RBZ 16).

    Soweit der Antragsgegner die Ansicht vertritt, die Entscheidung des BSG vom 09.11.2010 (a. a. O.) sei vorliegend nicht einschlägig, weil es bei notariellen Urkunden an einer fachkundigen familienrechtlichen Beratung und Beachtung der unterhaltsrechtlichen Grundsätze im Vorfeld fehle, beruht dies auf einem falschen Verständnis der Entscheidung des Bundessozialgerichts.

  • LSG Hessen, 28.08.2017 - L 9 AS 228/17

    1. Unterhaltsbezogene Aufwendungen sind nur dann nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

    Der Umstand, dass die Verwaltung im Rahmen des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II jedenfalls im Regelfall von der eigenständigen Ermittlung gesetzlicher Unterhaltsansprüche entlastet werden soll, schließt eine Prüfung, ob die Aufwendungen der "Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten" dienen, nicht aus (BSG, Urteil vom 8. Februar 2017 - B 14 AS 22/16 R -, juris, Rn. 20; noch offen gelassen von BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 78/10 R -, juris, Rn. 19; abweichend noch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 23. März 2012 - L 6 AS 32/12 B ER -, juris, Rn. 3; LSG für das Land NRW, Beschluss vom 20. August 2012 - L 12 AS 918/12 B -, juris, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht