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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - L 12 Ar 136/89   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - L 12 Ar 136/89 (https://dejure.org/1991,7595)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.1991 - L 12 Ar 136/89 (https://dejure.org/1991,7595)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - L 12 Ar 136/89 (https://dejure.org/1991,7595)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stammkapital; Komplementär; GmbH; Geschäftsführer; KG; Auflösung

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 65/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebs ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (vgl. BSG-Urteile vom 29.01.1981 12 RK 63/79, Entscheidungen des BSG -BSGE- 51, 164; vom 08.12.1987 7 RAr 25/86, Betriebs-Berater - BB- 1989, 72; vom 12.06.1991 12 Ar 136/89, GmbHR 1992, 174; vom 06.02.1992 7 RAr 134/90, BSGE 70, 81 und vom 24.09.1992 7 RAr 12/92, GmbHR 1993, 355).
  • SG Düsseldorf, 02.11.2005 - S 25 AL 102/04

    Arbeitslosenversicherung

    In Ausfüllung dieser ständigen Rechtsprechung hat das Landessozialgericht NRW entschieden, dass jemand ausnahmsweise in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur KG steht, wenn derjenige in Eigenschaft als Geschäftsführer zwar mit 50 von Hundert am Stammkapital der Komplementär - GmbH beteiligte ist, aber weder die GmbH noch er einen Geschäftsanteil an der KG haben und die Geschicke der KG ausschließlich von den Kommanditisten oder hinter diesen stehenden Dritten bestimmt werden (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 12. Senat, Urteil vom 12. Juni 1991, Az: L 12 Ar 136/89, in: ZIP 1992, 53-56 = GmbHR 1992, 174-176).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 66/92

    Aufwendungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Zuschüsse zur

    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebs ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (vgl. BSG-Urteile vom 29.01.1981 12 RK 63/79, Entscheidungen des BSG-BSGE - 51, 164; vom 08.12.1987 7 RAr 25/86, Betriebs-Berater -BB - 1989, 72; vom 12.06.1991 12 Ar 136/89, GmbHR 1992, 174; vom 06.02.1992 7 RAr 134/90, BSGE 70, 81 und vom 24.09.1992 7 RAr 12/92, GmbHR 1993, 355).
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