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   LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 11/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 B 11/05 (https://dejure.org/9999,10155)
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Wird zitiert von ... (13)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 721/20
    Ein Anordnungsgrund ist dabei dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (OVG NRW Beschluss vom 28.08.2012, 12 B 925/12, juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011, L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2020 - L 12 AS 1345/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (OVG NRW Beschluss vom 28.08.2012, 12 B 925/12, juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss vom 30.05.2011, L 19 AS 431/11 B ER, juris Rn. 13) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 12 AS 596/17

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Europarechtswidrigkeit des

    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 807/10

    "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen

    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02 - m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2010 - L 12 AS 808/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02 - m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 12 SO 385/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege

    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 17.05.2005, L 12 B 11/05 AS ER - n.v. -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 12 B 50/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Anordnungsgrund i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG besteht nur dann, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 12 AS 21/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Ein Anordnungsgrund i.S.d. § 86b Abs. 2 SGG besteht nur dann, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG NRW, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER -).
  • SG Gelsenkirchen, 28.12.2021 - S 41 AS 2434/21
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 22.04.2014 - S 40 AS 1017/14
    Ein solcher ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000, Az.: 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003, Az.: 2 L 2994/02, m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005, Az.: L 12 B 11/05 AS ER).
  • SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
  • SG Gelsenkirchen, 17.07.2013 - S 2 SO 139/13

    Geltendmachung der Übernahme von rückständigen Heimpflegekosten aus

  • SG Gelsenkirchen, 05.02.2010 - S 8 SO 19/10
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