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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 12 B 62/09 AS ER   

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https://dejure.org/2009,18268
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 12 B 62/09 AS ER (https://dejure.org/2009,18268)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.09.2009 - L 12 B 62/09 AS ER (https://dejure.org/2009,18268)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2009 - L 12 B 62/09 AS ER (https://dejure.org/2009,18268)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Anspruch zur Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung in einem bestehenden Mietverhältnis bei drohender Obdachlosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 18 AS 1308/09

    Kosten der Unterkunft; kein Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 12 B 62/09
    Auch angesichts dieser rechtlichen Regelungen, die u. a. Obdachlosigkeit vermeiden sollen (Lang/Link, a.a.O., § 22 Anm. 16), sieht der Senat das Vorliegen der Voraussetzungen des erforderlichen Anordnungsgrundes als nicht hinreichend glaubhaft gemacht an (vgl. hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2008 - L 18 AS 1308/09 B ER -).
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung muss für die Abwendung wesentlicher Nachteile nötig sein; d. h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats - vgl. Beschlüsse vom 22. September 2005 - L 9 AS 47/05 ER -, vom 7. Juni 2006 - L 9 AS 85/06 ER - und vom 30. August 2006 - L 9 AS 115/06 ER - Beschluss vom 2. Dezember 2009 - L 9 AS 500/09 B ER - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2008 - L 18 AS 1308/09 B ER - LSG, Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. September 2009 - L 12 B 62/09 AS ER - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 2. Juni 2008 - L 7 SO 14/08 B ER - ER zum SGB XII; Conradis in: LPK-SGB II, Anhang Verfahren Rdnr. 119).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 630/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auch angesichts dieser rechtlichen Regelungen sieht der Senat das Vorliegen der Voraussetzungen des erforderlichen Anordnungsgrundes trotz der von ihrem Vermieter mit Schreiben vom 12.03.2012 erfolgten Androhung der sofortigen fristlosen Kündigung und der mit Schreiben vom 16.04.2012 gesetzten Zahlungsfrist zum 26.04.2012 zur Abwendung der Räumung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 12 B 62/09 AS ER, und zur Rechtsprechung des erkennenden Senates Beschluss vom 26.04.2011, Az.: L 7 AS 497/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2012 - L 7 AS 552/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auch angesichts dieser rechtlichen Regelungen sieht der Senat das Vorliegen der Voraussetzungen des erforderlichen Anordnungsgrundes trotz der von seinem Vermieter mit Schreiben vom 12.03.2012 erfolgten Androhung der sofortigen fristlosen Kündigung und der mit Schreiben vom 16.04.2012 gesetzten Zahlungsfrist zum 26.04.2012 zur Abwendung der Räumung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 09.09.2009, Az.: L 12 B 62/09 AS ER, und zur Rechtsprechung des erkennenden Senates Beschluss vom 26.04.2011, Az.: L 7 AS 497/11 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 6 AS 725/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Insbesondere angesichts dieser rechtlichen Regelungen ist das Vorliegen des erforderlichen Anordnungsgrundes trotz der erfolgten Androhung der Kündigung und gesetzten Zahlungsfrist zum 26.04.2012 zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 26.04.2012 - L 7 AS 552/12 B ER; Beschluss vom 09.09.2009 - L 12 B 62/09 AS ER).
  • SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 881/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in denen es um die vorläufige Gewährung der laufenden Unterkunftskosten geht, sind wesentlichen Nachteile für den Antragsteller nach der ständigen Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen dann anzuerkennen, wenn der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen kann, dass er ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung alsbald und ernsthaft mit einer Kündigung des Mietverhältnisses und/oder einer anschließenden Räumungsklage und daher mit Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit zu rechnen hat (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Duisburg, 07.10.2010 - S 5 AS 3308/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die derzeitige Wohnung der Antragstellerin und ihrer Kinder wurde zum 30.9.2010 wegen Eigenbedarfes gekündigt, so dass die Antragstellerin zur Vermeidung einer Räumung dringend auf die Klärung der Übernahmefähigkeit ihrer Umzugskosten angewiesen ist (zum Eilbedürfnis bei drohender Räumung vgl. LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Gelsenkirchen, 16.07.2018 - S 33 AS 1845/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Gewährung der

    Leistungen für Unterkunftskosten können im gerichtlichen Eilverfahren grundsätzlich nur bei drohenden Verlust der Wohnung geltend gemacht werden (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2009 - L 12 B 62/09 AS ER, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2008 - L 18 AS 1308/09 B ER).
  • SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 1118/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zum anderen besteht die unmittelbare Gefahr, dass der Antragsteller aufgrund der bestätigten Kündigung der Wohnung in der Ottostraße zum 30.4.2010 obdachlos wird (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss v. 16.3.2010 - L 6 AS 230/10 B ER und L 6 AS 231 10; Beschluss v. 10.2.2010 - L 7 B 469/09 AS ER; Beschluss v. 9.9.2009 - L 12 B 62/09 AS ER; Beschluss v. 20.12.2007 - L 1 B 65/07 AS ER; Beschluss v. 02.11.2006 - L 20 B 209/06 AS ER, jeweils abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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