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   LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16   

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LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16 (https://dejure.org/2021,61982)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.03.2021 - L 12 KA 126/16 (https://dejure.org/2021,61982)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. März 2021 - L 12 KA 126/16 (https://dejure.org/2021,61982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Widerspruchsverfahren, Honoraransprüche, Honorarberichtigung, vertragsärztliche Versorgung, Kostenentscheidung, Krankenversichertenkarte, Rechtsprechung des BSG, Prozeßbevollmächtigter, persönliche Leistungserbringung, Genehmigungserfordernis, Honorarverteilung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Delegation vertragsärztlicher Leistungen; Abrechnung von durch ärztliches Personal ausgeführten vertragsärztlichen Leistungen; Abrechnung der Array-CGH-Analyse durch den Vertragsarzt gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse; Richtigstellungsbescheid der gesetzlichen ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass der Angestellte oder Assistent die beruflichen und sonstigen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung erfüllt (vgl. BSG SozR 4-2500 § 98 Nr. 4 Rn 16).

    Unerheblich ist auch, ob die Genehmigungsvoraussetzungen ab 1.4.2007 bzw. 1.2.2010 vorlagen und eine Genehmigung durch die Beklagte bei entsprechender Antragstellung in jedem Fall erfolgt wäre, denn eine rückwirkende Genehmigung ist ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2007, Az. B 6 KA 30/06 R = SozR 4-2500 § 98 Nr. 4, Rn 11 ff.).

    Das kann sie nur bewerkstelligen, wenn sie vor Tätigkeitsaufnahme eines (Zahn-)Arztes als Assistent eines anderen Vertrags(zahn) arztes die Möglichkeit hat, dessen berufliche Qualifikation und die Vereinbarkeit von dessen Tätigkeit mit den sonstigen Vorgaben des Vertrags(zahn) arztrechts zu prüfen (BSG, Urteil vom 28. März 2007 - B 6 KA 30/06 R -, SozR 4-2500 § 98 Nr. 4, juris).

  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 47/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Gebot der persönlichen Leistungserbringung -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung wird allerdings in zahlreichen Fällen modifiziert (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 18, Juris, Rn. 21).

    Die Delegierbarkeit einer Leistung entlässt nämlich den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt nicht aus seiner Verantwortung; er hat vielmehr durch seine Anwesenheit sicherzustellen, dass er seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion nachkommen kann und jederzeit bei Fragen und Problemen zur Verfügung steht (Urteil des BSG vom 21.03.2018, B 6 KA 47/16 R).

    Die Entscheidung, ob eine Blutentnahme erfolgt oder nicht, basierte auf diesen von den Assistentinnen getroffenen ärztlichen Handlungen und Entscheidungen und ist daher für sich gesehen nicht als ärztliche Untersuchungsentscheidung ausreichend (BSG, Urteil vom 21. März 2018 - B 6 KA 47/16 R -, SozR 4-2500 § 106a Nr. 18).

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht und abgerechnet worden sind (vgl. BSG Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - BSGE 127, 43 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 19, RdNr. 10 sowie zuletzt Urteile vom 15.5.2019 - B 6 KA 63/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 23 und vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R - RdNr. 13, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    Diese haben normativen Charakter und müssen nach der Rechtsprechung des BSG so bemessen sein, dass sie auch von erfahrenen und zügig arbeitenden Ärzten für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt werden (BSG, Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - BSGE 127, 43 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 19, RdNr. 14).

    Prüfzeiten sind im Übrigen Durchschnittszeiten (BSG, Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - BSGE 127, 43 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 19, RdNr. 14), was impliziert, dass die jeweilige Leistung im Einzelfall auch schneller erbracht werden, die Behandlung aber durchaus auch mehr Zeit erfordern kann.

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Die Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung des Vertragsarztes zielt auf die Feststellung, ob die Leistungen rechtmäßig, also im Einklang mit den gesetzlichen vertraglichen oder satzungsrechtlichen Vorschriften des Vertragsarztrechts - mit Ausnahme des Wirtschaftlichkeitsgebotes - erbracht und abgerechnet worden sind (vgl. BSG Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 42/17 R - BSGE 127, 43 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 19, RdNr. 10 sowie zuletzt Urteile vom 15.5.2019 - B 6 KA 63/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 23 und vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R - RdNr. 13, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    "Konkrete" Hinweise in diesem Sinne können sich aus dem Ergebnis einer "regulären" Prüfung eines Quartals ergeben (BSG Urteil vom 15.5.2019 - B 6 KA 63/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 23 RdNr. 23).

    Raum für eine systematische Interpretation iS einer Gesamtschau der im Zusammenhang stehenden vergleichbaren und ähnlichen Leistungstatbestände ist nur dann, wenn der Wortlaut einer Leistungslegende zweifelhaft ist und es der Klarstellung bedarf (vgl. BSG Urteil vom 15.5.2019 - B 6 KA 63/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 23 RdNr. 26 mwN).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 15/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung - Leistungslegende des Einheitlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (vgl. BSG Urteil vom 11.9.2019 - B 6 KA 22/18 R - RdNr. 13 mwN; BSG, Urteil vom 15. Juli 2020 - B 6 KA 15/19 R).

    Das kommt jedenfalls in Betracht, wenn nur bei einem bestimmten - von mehreren nach dem Wortlaut möglichen - Verständnis der Leistungslegende Prüfzeiten, Leistungsbewertungen und eventuelle Abrechnungsausschlüsse in einem in sich stimmigen Verhältnis zueinander stehen, während bei einem abweichenden Verständnis die Prüfzeiten offensichtlich völlig falsch und die Leistungsbewertung zumindest systematisch unstimmig wären (BSG, Urteil vom 15. Juli 2020 - B 6 KA 15/19 R -).

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    b) Die nachträgliche Korrektur eines Honorarbescheids nach den Vorschriften über die sachlich-rechnerische Richtigstellung ist nicht mehr möglich, wenn die Frist von vier Jahren seit Bekanntgabe (dazu BSG, Urteil vom 28.03.2007, - B 6 KA 22/06 R -, in juris) des betroffenen Honorarbescheids bereits abgelaufen ist.

    Den maßgebenden Zeitpunkt für den Beginn der Vier-Jahres-Frist markiert in Fällen sachlich-rechnerischer Prüfung ebenso wie bei degressionsbedingter Honorarminderung und bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise der Erlass des Honorarbescheides (s zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 Rn 31 mwN; vgl. auch BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, Rn 17; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, Rn 25; anders für den Verordnungsregress: BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 Rn 29 ff).

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Den maßgebenden Zeitpunkt für den Beginn der Vier-Jahres-Frist markiert in Fällen sachlich-rechnerischer Prüfung ebenso wie bei degressionsbedingter Honorarminderung und bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise der Erlass des Honorarbescheides (s zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 Rn 31 mwN; vgl. auch BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, Rn 17; BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, Rn 25; anders für den Verordnungsregress: BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 Rn 29 ff).

    Die Spezialität von § 106a Abs. 2 SGB V aF (§ 106d Abs. 2 SGB V) als maßgebliche Rechtsgrundlage für eine Korrektur rechtswidriger Honorarbescheide im Vertragsarztrecht hat keine Auswirkungen darauf, dass nach Ablauf der vierjährigen Ausschlussfrist, in der jeder Vertragsarzt mit einer Korrektur der ihm erteilten Honorarbescheide rechnen muss (vgl BSG Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90, 94 f, 103 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3 S. 7 f, 16; BSG Urteil vom 28.8.2013 - B 6 KA 43/12 R - BSGE 114, 170 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 11, RdNr. 25), eine Rücknahme rechtswidriger Honorarbescheide nicht absolut und generell ausgeschlossen ist.

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Speziell im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Assistenten durch einen Vertrags(zahn) arzt besteht der Sinn des Genehmigungserfordernisses darin, der K(Z)ÄV die Sicherung und Aufrechterhaltung einer geordneten und ordnungsgemäßen vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung zu ermöglichen (vgl § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V; s hierzu auch BSG SozR 3-5525 § 32 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 22/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (vgl. BSG Urteil vom 11.9.2019 - B 6 KA 22/18 R - RdNr. 13 mwN; BSG, Urteil vom 15. Juli 2020 - B 6 KA 15/19 R).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.03.2021 - L 12 KA 126/16
    Die den Beginn der Jahresfrist bestimmende Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des BSG dann anzunehmen, wenn mangels vernünftiger objektiv gerechtfertigter Zweifel eine hinreichend sichere Informationsgrundlage bezüglich sämtlicher für die Rücknahmeentscheidung notwendiger Tatsachen besteht (BSGE 122, 25 = SozR 4-1500 § 114 Nr. 2, Rn 31 mwN).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 44/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Plausibilität - Überschreitung

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 50/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - fehlerhafte Honorarzahlung ohne Berücksichtigung

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 34/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Abrechnungsprüfung - Rechtsgrundlage für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2016 - L 7 KA 54/13

    Kürzung des vertragsärztlichen Honorars bei nicht genehmigter Beschäftigung eines

  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

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