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   LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19   

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https://dejure.org/2020,29238
LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 (https://dejure.org/2020,29238)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 (https://dejure.org/2020,29238)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - L 12 KA 6/19 (https://dejure.org/2020,29238)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B

    Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Zulassungen, aufgrund derer keine oder keine hinreichende vertragsärztliche Tätigkeit ausgeübt werde, seien zu entziehen (BSG, Beschluss vom 10.05.2017, Az. B 6 KA 8/17 B).

    Diese Zwecke haben ein hinreichendes Gewicht, um als verfassungskonforme Regelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 S. 2 GG (Regelung der Berufsausübung) beurteilt zu werden (BSG, Beschluss vom 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B, Rn. 10 - juris).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Die Erlangung oder das Behalten einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung "auf Vorrat" mit dem Ziel, sie zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt in ein MVZ einzubringen oder im Wege des Nachbesetzungsverfahrens für eine Praxisveräußerung nutzbar zu machen, ist dem System der Bedarfsplanung fremd (BSG, a.a.O. Rn. 10 mit Verweis auf Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11, Rn. 23 - juris; vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R, Rn. 28 - juris und vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R, Rn. 31 - juris).
  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 29/16

    Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Erst durch die Abrechnung erbrachter Leistungen ist die Leistungserbringung quantitativ und qualitativ für Dritte überprüfbar und nachvollziehbar und es gehört zudem gerade zu den Pflichten eines Vertragsarztes, seine Leistungen auch abzurechnen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16, Rn. 37 - juris).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Maßgebend ist allein die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten, auf ein etwaiges späteres "Wohlverhalten", d.h. die nach der Entscheidung des Beklagten liegende Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten, kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R, und Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B).
  • SG München, 11.10.2011 - S 38 KA 1338/08
    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Zur Begründung des Zulassungsentzuges bezog sich der Beklagte auf mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte (SG München, Urteil vom 11.10.2011, Az. S 38 KA 1338/08; LSG Baden-Württemberg, L 5 KA 2155/09; LSG Bayern, Urteil vom 08.04.2013, Az. L 12 KA 82/11), in denen Gegenstand der Entscheidung die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 Abs. 6 SGB V i.V.m. § 27 Ärzte-ZV war.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Maßgebend ist allein die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten, auf ein etwaiges späteres "Wohlverhalten", d.h. die nach der Entscheidung des Beklagten liegende Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten, kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R, und Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B).
  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Die Erlangung oder das Behalten einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung "auf Vorrat" mit dem Ziel, sie zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt in ein MVZ einzubringen oder im Wege des Nachbesetzungsverfahrens für eine Praxisveräußerung nutzbar zu machen, ist dem System der Bedarfsplanung fremd (BSG, a.a.O. Rn. 10 mit Verweis auf Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11, Rn. 23 - juris; vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R, Rn. 28 - juris und vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R, Rn. 31 - juris).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Die Erlangung oder das Behalten einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung "auf Vorrat" mit dem Ziel, sie zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt in ein MVZ einzubringen oder im Wege des Nachbesetzungsverfahrens für eine Praxisveräußerung nutzbar zu machen, ist dem System der Bedarfsplanung fremd (BSG, a.a.O. Rn. 10 mit Verweis auf Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 23/11, Rn. 23 - juris; vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R, Rn. 28 - juris und vom 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R, Rn. 31 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 2155/09

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Nichtmehrausübung der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19
    Zur Begründung des Zulassungsentzuges bezog sich der Beklagte auf mehrere Entscheidungen der Sozialgerichte (SG München, Urteil vom 11.10.2011, Az. S 38 KA 1338/08; LSG Baden-Württemberg, L 5 KA 2155/09; LSG Bayern, Urteil vom 08.04.2013, Az. L 12 KA 82/11), in denen Gegenstand der Entscheidung die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung nach § 95 Abs. 6 SGB V i.V.m. § 27 Ärzte-ZV war.
  • BSG, 19.07.2023 - B 6 KA 5/22 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vorrang der Ruhensanordnung vor einer

    Ohne dass es insoweit auf eine exakte Grenzziehung ankäme (für eine Nichtausübung bei einer Fallmenge pro Quartal unter 10 vH des Fachgruppendurchschnitts vgl etwa LSG Baden-Württemberg Urteil vom 20.10.2010 - L 5 KA 2155/09 - juris RdNr 38; Hessisches LSG Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16 - juris RdNr 38; Bayerisches LSG Urteil vom 22.1.2020 - L 12 KA 6/19 - juris RdNr 73; SG München Urteil vom 2.10.2018 - S 38 KA 58/18 - juris RdNr 13) , besteht jedenfalls kein Zweifel, dass bei Laborleistungen des gesamten MVZ im Umfang von 0, 5, 7 und 6 Fällen pro Quartal ab dem Quartal 4/2013 keine Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch das MVZ in einem nennenswerten und für die Versorgung der Versicherten relevanten Umfang vorliegt.
  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Ta 134/21
    Es fehlt an einem Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der Versorgung, wenn ein Arzt über mehrere Quartale hinweg nur noch sporadisch Abrechnungen zu wenigen Behandlungsfällen einreicht und von ihm nicht dargelegt wird, wie er zukünftig die vertragsärztliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben will (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 - juris Rdnr. 78).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der

    Denn eine Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ein Vertragsarzt in zahlreichen Quartalen überhaupt keine Behandlungsfälle abrechnet, sondern auch dann, wenn die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle - so wie hier - unter 10% des Fachgruppendurchschnitts liegt (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16 -, in juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 -, in juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.2020 - L 1 KA 2/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Ein fehlender entsprechender Wille ist insbesondere anzunehmen, wenn entgegen der nach § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V bestehenden Verpflichtung kein wesentlicher Beitrag mehr zur vertragsärztlichen Versorgung geleistet wird, wenn etwa über mehrere Quartale hinweg nur noch sporadisch Abrechnungen zu wenigen Behandlungsfällen eingereicht werden und nicht dargelegt wird, wie die vertragsärztliche Tätigkeit zukünftig kontinuierlich ausgeübt werden soll (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 22. Januar 2020 - L 12 KA 6/19 -, Rn. 72, juris).
  • SG Marburg, 30.03.2022 - S 12 KA 226/21

    Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit

    Es fehlt an einem Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der Versorgung, wenn ein Arzt über mehrere Quartale hinweg nur noch sporadisch Abrechnungen zu wenigen Behandlungsfällen einreicht und von ihm nicht dargelegt wird, wie er zukünftig die vertragsärztliche Tätigkeit kontinuierlich ausüben will (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 - juris Rdnr. 78).
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