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   LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,8374
LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16 B ER (https://dejure.org/2017,8374)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 12 KA 91/16 B ER (https://dejure.org/2017,8374)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER (https://dejure.org/2017,8374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Teilnahme der Hochschulambulanzen an der vertragsärztlichen Versorgung; Gesetzliche Ermächtigung; Erweiterter Ermächtigungsumfang; Ermächtigung von Hochschulambulanzen zur vertragsärztlichen Versorgung; ...

  • rewis.io

    Keine persönliche Ermächtigung eines Hochschulprofessors, wenn eine Institutsermächtigung besteht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • rechtsportal.de

    Ermächtigung von Hochschulambulanzen zur vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG München, 05.10.2016 - S 38 KA 652/16

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage im Rahmen der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16
    Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 5. Oktober 2016, S 38 KA 652/16 ER wird zurückgewiesen.

    Dem Senat liegen die Akten des Bf., die Akten des Zulassungsausschusses und die Gerichtsakten beider Instanzen mit den Aktenzeichen S 38 KA 652/16 ER, und L 12 KA 91/16 B ER zur Entscheidung vor.

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 20/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ermächtigte Hochschulambulanz keine

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur bisherigen Rechtslage war die inhaltliche Gestaltung der Ermächtigung und die quantitative Begrenzung allein an den Bedürfnissen von Forschung und Lehre auszurichten (vergleiche BSG, Urteil vom 2.4.2014, B 6 KA 20/13 R, Rn. 28).
  • LSG Hessen, 23.12.2005 - L 7 AL 228/05

    Anordnung der sofortigen Vollziehung - Begründungspflicht der Behörde

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16
    Diese vom Gesetzgeber beabsichtigte "Warnfunktion" der Begründungspflicht beruht auf dem hohen, auch verfassungsrechtlichen Stellenwert, der aufgrund Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen (belastende) Verwaltungsakte zuzumessen ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.12.2005 - L 7 AL 228/05 ER mwN).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2017 - L 12 KA 91/16
    Es hat eine Ermächtigung jedoch nur "bei einem darüber hinaus gegebenen Bedarf" für zulässig erachtet (BSG, Urteil vom 1.7.1998, B 6 KA 43/97 R, Juris Rn. 25).
  • BSG, 17.11.2022 - B 6 KA 9/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Hochschulambulanz - bei Vergütungsverhandlungen zu

    Ungeachtet der Frage, ob sich die Wendung "der Hochschulkliniken" nur auf den Begriff "Abteilungen" oder auch auf "Ambulanzen" und "Institute" bezieht (vgl hierzu etwa - in letzterem Sinne - Bayerisches LSG Beschluss von 9.3.2017 - L 12 KA 91/16 B ER - MedR 2018, 61, 64 = juris RdNr 24 mit Anm Köhler-Hohmann, MedR 2018, 65; Kania in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, Stand 21.6.2022, § 117 RdNr 26; aA Frehse in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand Februar 2022, § 117 SGB V RdNr 42 ff; Rademacker in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Januar 2021, § 117 RdNr 7; Seifert in v. Koppenfels-Spies/Wenner, SGB V, 4. Aufl 2022, § 117 RdNr 12) , kann eine Ambulanz auch dann eine Hochschulambulanz sein, wenn der rechtsfähige Träger nicht die Hochschulklinik selbst, sondern eine dritte, mit der Hochschulklinik vertraglich verbundene juristische Person ist (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 11.9.2002 - L 5 KA 4153/01 - juris RdNr 26; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.6.2007 - L 5 KA 31/06 - MedR 2008, 49, 50 = juris RdNr 19; Bogan in BeckOK, SGB V, Stand 1.9.2022, § 117 RdNr 4; Kania in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, Stand 21.6.2022, § 117 RdNr 27; Knittel in Krauskopf, SGB V, Stand Mai 2021, § 117 RdNr 5; Kremer in Orlowski/Remmert, GKV-Kommentar SGB V, Stand Juni 2015, § 117 RdNr 7; Ladurner, Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, 2017, § 117 SGB V RdNr 6) .

    Insofern steht nicht in Streit, dass diese Art der Zusammenarbeit nicht von § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB V erfasst wird (vgl Ausschussbericht zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser , BT-Drucks 14/7862 S 5 zu Art. 1 Nr. 3a FPG <§ 117 SGB V>; vgl Bayerisches LSG Beschluss von 9.3.2017 - L 12 KA 91/16 B ER - MedR 2018, 61, 64 = juris RdNr 23; Frehse in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand Februar 2022, § 117 SGB V RdNr 38) .

  • LSG Bayern, 21.04.2021 - L 12 KA 37/20

    Prüfung eines Schiedsspruchs zur Vergütung von Leistungen von Hochschulambulanzen

    Die Einordnung der Rheumatologie der Klägerin als Hochschulambulanz ergebe sich auch aus der Legaldefinition in § 117 Abs. 1 SGB V, wie auch ein Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.03.2017 (Aktenzeichen: L 12 KA 91/16 B ER) bestätige.

    Die Klägerin weist diesbezüglich nochmals auf den Beschluss des BayLSG vom 09.03.2017 (Aktenzeichen: L 12 KA 91/16 B ER) hin.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 11 KA 23/20

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine

    Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Begehrens lässt sich nicht ermitteln, so dass der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR (Regelstreitwert) festzusetzen ist (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER -, Rn. 30 - 31, juris).
  • SG München, 30.10.2023 - S 38 KA 482/23

    Beiladung, Prozeßbevollmächtigter, Zulassungsausschuß, Festsetzung des

    In diesem Zusammenhang ist auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.03.2017 (Az L 12 KA 91/16 B ER) hinzuweisen.
  • SG München, 17.01.2024 - S 38 KA 482/23

    Beiladung, Prozeßbevollmächtigter, Zulassungsausschuß, Festsetzung des

    In diesem Zusammenhang ist auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.03.2017 (Az L 12 KA 91/16 B ER) hinzuweisen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2023 - L 11 KA 13/22
    Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Begehrens lässt sich nicht ermitteln, so dass der Streitwert für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR (Regelstreitwert) festzusetzen ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. März 2017 - L 12 KA 91/16 B ER - juris, Rn. 30f.; Senat, Beschluss vom 23. August 2021 - L 11 KA 23/20 B ER - juris, Rn. 81).
  • SG Köln, 23.11.2020 - S 40 KA 8/19
    Die wirtschaftliche Bedeutung des Begehrens der Klägerin lässt sich nicht ermitteln (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 09.03.2017 - L 12 KA 91/16 B ER; SG Marburg, Beschluss vom 16.01.2012 - S 12 KA 928/11 ER).
  • SG Hamburg, 24.07.2017 - S 27 KA 179/17
    Notwendig ist ein zusätzliches öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Verwaltungsaktes nicht zu Begründung der Anordnung ausreichen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Bayern, Beschluss vom 9.3.2017, Az. L 12 KA 91/16 B, juris, Rdnr. 21) Das hier zu fordernde öffentliche Interesse geht also über das Interesse hinaus, das schon in § 116 Abs. 2 SGB V gefordert wird, um überhaupt einem Krankenhausarzt eine Ermächtigung zu Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu erteilen.
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