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   LSG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09   

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https://dejure.org/2010,24133
LSG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 (https://dejure.org/2010,24133)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 (https://dejure.org/2010,24133)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - L 12 KO 4969/09 (https://dejure.org/2010,24133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung für Verdienstausfall - kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber Arbeitgeber wegen des Bestehens eines Ersatzanspruchs bei Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten - tatsächliche Fortzahlung des Arbeitsentgelts - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren; Verdienstausfall bei fehlendem Anspruch auf Lohnfortzahlung und Anspruch auf Entgeltersatz bei der Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 02.02.2009 - L 15 SF 12/07

    Entschädigung für Zeugen - Verdienstausfall

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09
    Denn es handelt sich um eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht, die keinen vollen Ausgleich gebietet (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Februar 2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - ; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., § 22 JVEG Rdnr. 7).
  • SG Karlsruhe, 17.12.2010 - S 1 KO 5307/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Zeugen für Verdienstausfall -

    Eine Entschädigung von mehr als 17 EUR für jede versäumte Arbeitsstunde darf danach auch dann nicht gewährt werden, wenn der Zeuge, z.B. durch Vorlage von Belegen, nachweist, dass ihm durch die Heranziehung tatsächlich ein höherer Verdienstausfall entstanden ist (vgl. hierzu Bay. LSG vom 02.02.2009 -L 15 SF 12/07 AL KO - und LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 - sowie Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 22 JVEG Rdnr. 7 m.w.N. und Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Aufl. 2007, Anm. 22.2).Denn es handelt sich bei der Teilnahme an mündlichen Gerichtsverhandlungen als Zeuge um eine staatsbürgerliche Ehrenpflicht, die keinen vollen Ausgleich gebietet.
  • SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 KO 2507/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine

    Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ).
  • SG Karlsruhe, 02.08.2016 - S 1 SF 2507/16

    Entschädigung für die Anreise zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung von

    Der Höhe nach ist die Entschädigung für den Verdienstausfall auch eines Selbständigen auf den in § 22 S. 1 JVEG gesetzlich festgelegten Betrag von höchstens 21, 00 EUR begrenzt (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 21.05.2010 - L 12 KO 4969/09 -, Bay. LSG vom 02.02.2009 - L 15 SF 12/07 AL KO - vom 04.12.2013 - L 15 SF 246/11 - und vom 01.03.2016 - L 15 RF 28/15 - sowie OLG Hamm vom 15.12.2005 - 4 Ws 357/05 - ).
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