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   LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20   

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https://dejure.org/2022,24872
LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20 (https://dejure.org/2022,24872)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.09.2022 - L 12 SF 159/20 (https://dejure.org/2022,24872)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. September 2022 - L 12 SF 159/20 (https://dejure.org/2022,24872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    RVG § 14, § 33, § 56 Abs. 2
    Verfristung und Verwirkung des Erinnerungsrecht nach dem RVG bei PKH-Vergütung

  • Burhoff online

    Erinnerung, Frist, Verwirkung

  • rewis.io

    Grundsicherung, Beschwerde, Erinnerung, Verwirkung, Arbeitsuchende, Kostenfestsetzungsverfahren, Umstandsmoment, Festsetzung, Zustellung, Ermessen, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Anordnung, Kostenfestsetzungsbeschluss, aufschiebenden Wirkung, Treu und Glauben, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwirkung im Kostenrecht; Zeitpunkt des Eintretens der Verwirkung nach Gebührenfestsetzungsentscheidung bezüglich der Prozesskostenhilfevergütung; Festsetzung der Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Billiges Ermessen im Rahmen der Festsetzung der Gebühren im ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Das BayLSG habe in seinem Grundsatzbeschluss vom 04.10.2012 -Az.: L 15 SF 131/11 B E und im Beschluss vom 29.11.2016 - Az.: L 15 SF 97/16 E entschieden, dass spätestens nach einem Jahr nach dem Wirksamwerden der Kostenfestsetzungsentscheidung das Erinnerungsrecht der Staatskasse verwirkt sei, sofern nicht besonders missbilligenswerte Umstände in der Sphäre des Anwalts vorlägen.

    Das BayLSG hatte bisher die Auffassung vertreten, dass eine Verwirkung regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.) eintritt.

    Darauf kommt es - abweichend vom Beschluss des BayLSG vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E - vorliegend aber nicht an.

    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest (vgl. hierzu Grundsatzbeschluss des Senats vom 29.08.2022, L 12 SF 298/18).

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • SG Landshut, 12.05.2020 - S 7 AS 655/18

    Leistungen, Beschwerde, Erinnerung, Verwirkung, Kostenfestsetzungsbeschluss,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Für das Verfahren S 7 AS 655/18 ER wird die aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung auf 470, 05 Euro festgesetzt.

    In dem diesem Kostenverfahren zugrundeliegenden, vor dem Sozialgericht Landshut geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) mit dem Az. S 7 AS 655/18 ER begehrte der dortige Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen gegen drei Sanktionsbescheide.

    Im Übrigen wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie des Erinnerungsverfahrens mit dem Az. S 4 SF 5/20 E und die beigezogene Akte des SG Landshut mit dem Az. S 7 AS 655/18 ER verwiesen.

  • LSG Thüringen, 26.09.2018 - L 1 SF 803/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungsrecht der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Allerdings findet sie nur in besonderen engen Ausnahmekonstellationen Anwendung (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2018 - L 1 SF 803/16 B -, juris).

    Anhaltspunkte für eine absolute Obergrenze bereits nach einem Jahr sind nicht ersichtlich und können auch nicht mit entsprechenden Anfechtungsfristen bei falscher oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungbegründet werden (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 26. September 2018 - L 1 SF 803/16 B -, juris).

  • LSG Bayern, 29.08.2022 - L 12 SF 298/18

    Kostenrecht: Keine Verwirkung des Erinnerungsrechtes nach § 56 Abs. 2 S. 1 RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Soweit sich das BayLSG in der Vergangenheit darauf festgelegt hat, dass im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Verwirkung zumindest der Staatskasse regelmäßig schon nach Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Gebührenfestsetzungsentscheidung eintritt (grundlegend Bayerisches LSG, Beschluss vom 04.10.2012 - L 15 SF 131/11 B E, juris Rn. 18 ff.), ohne zwischen Zeit- und Umstandsmoment zu unterscheiden, hält der Senat hieran nicht mehr fest (vgl. hierzu Grundsatzbeschluss des Senats vom 29.08.2022, L 12 SF 298/18).
  • LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16

    RVG-Kostenfestsetzung, Verwirkung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • LSG Bayern, 05.10.2016 - L 15 SF 282/15

    Rechtsanwaltsvergütung im Eilrechtsschutzverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Die Tatsache, dass es sich um ein Eilverfahren handelt, darf sich demnach grundsätzlich nicht gebührenmindernd auswirken (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 15.11.2018, L 12 SF 124/14 sowie bereits BayLSG, Beschluss vom 05.10.2016, L 15 SF 282/15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Zu berücksichtigen ist dabei der zeitliche Aufwand, den der Rechtsanwalt tatsächlich in der Sache betrieb und objektiv verwenden musste (vgl. Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 01.07 2009, Az.: B 4 AS 21/09 R, nach juris).
  • LSG Bayern, 24.03.2020 - L 12 SF 271/16

    Kostenrecht: Anwendung der Toleranzgrenze bei Rahmengebühren

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung hält der Senat nach wie vor eine vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr für noch verbindlich, wenn sie bis zu 20% von der Gebühr abweicht, die der Kostenbeamte und ggf. das Gericht bzw. Beschwerdegericht für angemessen halten (vgl. auch Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., § 14, Rdnr. 12, m.w.N.; Toussaint, Kostengesetze, 52. Aufl., § 14, Rdnr. 24; vgl. zur Berechnung der Toleranzgrenze Beschluss des Senats vom 24.03.2020, L 12 SF 271/16 E).
  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Auszug aus LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit war im Vergleich mit den übrigen sozialgerichtlichen Verfahren (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 19.08.2011, Az.: L 6 SF 872/11 B m.w.N., nach juris) leicht überdurchschnittlich.
  • LSG Bayern, 15.11.2018 - L 12 SF 124/14

    Kostenrecht: Verfahrensgebühr für ein Beschwerdeverfahren im einstweiligen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2018 - L 7 AS 4/17

    Höhe einer Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

  • LSG Bayern, 29.04.2016 - L 15 SF 15/14

    Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Synergie- und

  • OLG Düsseldorf, 12.08.2019 - 1 WF 128/19

    Rückforderung überhöht gewährter Vergütung im Rahmen einer Beiordnung aufgrund

  • OLG Koblenz, 24.09.1998 - 11 WF 1034/98
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 SF 97/16

    Fehlende Voraussetzungen für das Entstehen einer fiktiven Terminsgebühr

  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2023 - L 10 SF 1600/20 E-B
    Die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 RVG) gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden (PKH-)Vergütung (vgl. §§ 45 und 55 RVG) ist nicht fristgebunden (arg. ex § 56 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 RVG, der in Abweichung zur Beschwerde gegen einen Erinnerungsbeschluss gerade nicht auf die Fristbestimmung des § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG verweist; s. dazu nur Bayerisches LSG 15.09.2022, L 12 SF 159/20, in juris, Rn. 25, unter zutreffendem Hinweis auf die entsprechende ausdrückliche Klarstellung in der amtlichen Gesetzesbegründung, BT-Drs. 15/4952, S. 51; Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 56 Rn. 10 m.w.N.; Ahlmann in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 56 Rn.   5).
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