Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28577
LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11 (https://dejure.org/2012,28577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11 (https://dejure.org/2012,28577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. August 2012 - L 13 AL 1434/11 (https://dejure.org/2012,28577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Aufhebungsvertrag - Abfindungsvereinbarung - Verzicht auf Rechtmäßigkeitsprüfung bei drohender betriebsbedingter Kündigung - Rechtmäßigkeitsprüfung bei personenbedingtem Kündigungsgrund wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Frage der Verhängung einer Sperrzeit Arbeitslosigkeit nach Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen wegen des Eintritts einer Sperrzeit; wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe bei Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf Rechtmäßigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Aufhebungsvertrag und das Arbeitslosengeld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Jenseits des § 1a KSchG und der von dieser Regelung erfassten Abfindungen (hier: personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung) ist daran festzuhalten, dass sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund nur berufen kann, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung zum gleichen Zeitpunkt droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zumutbar ist (im Anschluss an BSG vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - in Juris).

    Dieser Bescheid korrespondiert hinsichtlich der Ablehnung von Alg für den streitigen Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 25. März 2010 mit dem Sperrzeitbescheid und bildet insoweit mit diesem eine einheitliche Regelung (vgl. zuletzt BSG vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - juris Rdnr. 12).

  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Das Beschäftigungsverhältnis löst dabei nicht nur derjenige Arbeitnehmer, der selbst eine Kündigung ausspricht; eine Lösung ist vielmehr auch darin zu sehen, dass der Arbeitnehmer einen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führenden Vertrag schließt (BSG vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R = BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 17 - juris Rdnr. 31), wobei unerheblich ist, von welcher Vertragspartei die Initiative für den Vertragsabschluss ausgegangen ist.

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. u.a. BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 - juris Rdnr. 20; BSG vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 - juris Rdnr. 17; BSG vom 17. Oktober 2007 a.a.O., juris Rdnr. 35; BSG vom 2. Mai 2012 a.a.O., juris Rdnr. 17).

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Das BSG hat mit Entscheidung vom 8. Juli 2009 bekräftigt, dass jenseits des durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 eingefügten § 1a KSchG und der von dieser Regelung erfassten Abfindungen an der Prüfung der Rechtmäßigkeit der andernfalls drohenden Kündigung festgehalten werden soll (BSG vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 20 - juris Rdnr. 19).

    Nachdem der hier zu beurteilende Aufhebungsvertrag demnach nicht in den Anwendungsbereich des § 1a KSchG fällt, bleibt es dabei, dass als erste Voraussetzung zunächst zu prüfen ist, ob der Arbeitgeber dem Kläger mit einer nach Arbeitsrecht objektiv rechtmäßigen Kündigung aus einem nicht vom Verhalten des Klägers abhängigen Grund zum gleichen Beendigungszeitpunkt für den Fall gedroht hat, dass dieser sich dem Aufhebungsvertrag verweigert (BSG vom 8. Juli 2009 a.a.O., juris Rdnr. 20 f.).

  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 35/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund nur dann berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung zum gleichen Zeitpunkt droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (BSG vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 - Leitsatz; BSG vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6 - juris Rdnr. 25; BSG vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 - juris Rdnr. 12; BSG vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 - juris Rdnr. 13).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 47/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund nur dann berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung zum gleichen Zeitpunkt droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (BSG vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 - Leitsatz; BSG vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6 - juris Rdnr. 25; BSG vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 - juris Rdnr. 12; BSG vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 - juris Rdnr. 13).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    In den Fällen eines Rechtsirrtums über das Vorliegen einer Sperrzeitvoraussetzung erweist sich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig, wenn der Irrtum unverschuldet, d.h. für den Arbeitnehmer unvermeidbar, war (BSG vom 5. Juni 1997 - 7 RAr 22/96 = SozR 3-1500 § 144 Nr. 12 - juris Rdnr. 26).
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt indes voraus, dass dem Arbeitnehmer eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, dergestalt, dass er weniger arbeitet, als er könnte (BAG vom 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 = NJW 2005, 90 - juris Rdnr. 40).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG kann sich ein Arbeitnehmer im Falle der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf einen wichtigen Grund nur dann berufen, wenn ihm der Arbeitgeber mit einer objektiv rechtmäßigen Kündigung zum gleichen Zeitpunkt droht und ihm die Hinnahme dieser Kündigung nicht zuzumuten ist (BSG vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8 - Leitsatz; BSG vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6 - juris Rdnr. 25; BSG vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11 - juris Rdnr. 12; BSG vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 47/05 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 13 - juris Rdnr. 13).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Versicherten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. u.a. BSG vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26 - juris Rdnr. 20; BSG vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 - juris Rdnr. 17; BSG vom 17. Oktober 2007 a.a.O., juris Rdnr. 35; BSG vom 2. Mai 2012 a.a.O., juris Rdnr. 17).
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 13 AL 1434/11
    Im Gleichklang mit der vom Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drs. 15/1204 S. 2, 9) wie auch des ausdrücklichen Gesetzeswortlaut in § 1a Abs. 1 KSchG vorgenommenen Beschränkung der arbeitsrechtlichen "Öffnung" auf die betriebsbedingte Kündigung kommt eine entsprechende Erstreckung auf das Sperrzeitrecht gleichfalls nur für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung in Betracht, wovon auch das BSG in seiner Entscheidung vom 2. Mai 2012 ausgegangen ist (vgl. BSG a.a.O., juris Rdnr. 19, 24; siehe auch Rdnr. 25: "... im Anwendungsbereich des § 1a KSchG...").
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht