Weitere Entscheidung unten: SG Stuttgart, 18.02.2015

Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34309
LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2016,34309)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2016,34309)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2016,34309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,34309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 142 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 21.07.2012, § 26 Abs 2a S 1 Nr 1 SGB 3 vom 21.07.2012, § 3 Abs 2 MuSchG, Art 6 Abs 4 GG
    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger - Versicherungspflicht während der zweiten Kindererziehungszeit - Unmittelbarkeit - Unterbrechung nach der ersten Kindererziehungszeit durch Mutterschutzfrist ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93

    Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Vielmehr führt die Mutterschutzfrist, die unmittelbar an die Erziehungszeit für den Sohn J. angrenzt, zu einem im Sinne der Normen und unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu beachtenden Unterbrechungstatbestand, durch den die Unmittelbarkeit zwischen Beendigung der ersten Erziehungszeit für den Sohn J. und der zweiten Erziehungszeit für die Tochter A. L. gewahrt wird, auch wenn diese Mutterschutzfrist im konkreten Fall für sich genommen (mangels Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld) keine Anwartschaftszeit im Sinne des § 26 Abs. 2 SGB III begründet hat (vgl. so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - L 1 AL 156/01 - juris im Hinblick auf die Parallelvorschrift zu § 26 Abs. 2a SGB III i.V.m § 107 Abs. 1 NR. 5c AFG unter Hinweis auf Urteile des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 30/93 - BSGE 74, 28 ff. sowie v. 5. Dezember 2001 - B 7 AL 52/01 R- SozR 3-4300 § 427 Nr. 1); LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 (L 1 AL 43/10 - juris im Hinblick auf die Unmittelbarkeit zwischen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Erziehungszeit bei Unterbrechung durch die Mutterschutzzeit).

    Vergleichbar den Regelungen im Rentenrecht sind nach dem Urteil des BSG vom 25. Januar 1994 (a.a.O) auch Überbrückungszeiten in der Arbeitslosenversicherung denkbar, die den Unterbrechungstatbestand wahren, ohne selbst den Beitragszeiten (bzw. versicherungspflichtigen Zeiten) gleichgestellt zu werden.

    Denn zu der hier im Streit stehenden Frage, ob die Unmittelbarkeit im Sinne des § 26 Abs. 2a SGB III auch dann gewahrt ist, wenn zwischen dem Ende der Versicherungspflicht wegen einer ersten Kindererziehungszeit und dem Beginn der zweiten Kindererziehungszeit eine Lücke von mehr als einem Monat besteht, in der die Klägerin einem Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 2 MuSchG unterlag, ist bereits die höchstrichterliche Entscheidung des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 30/93 (zur früheren Regelung in § 107 S. 1 Nr. 5 b und c AFG) ergangen, wonach der Zeitraum, in dem nach §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuschG) eine Beschäftigung nicht zumutbar ist, als anschlusswahrende Überbrückungszeit zu werten ist.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Die Unmittelbarkeit im Sinne von § 26 Abs. 2a Nr. 1 SGB III ist auch dann gewahrt, wenn eine Mutterschutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) direkt an eine Zeit angrenzt, in der Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes bestand, auch wenn die zeitliche Lücke bis zur nachfolgenden Kindererziehungszeit mehr als einen Monat beträgt (Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Mai 2011, L 1 AL 43/10, juris).

    Vielmehr führt die Mutterschutzfrist, die unmittelbar an die Erziehungszeit für den Sohn J. angrenzt, zu einem im Sinne der Normen und unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu beachtenden Unterbrechungstatbestand, durch den die Unmittelbarkeit zwischen Beendigung der ersten Erziehungszeit für den Sohn J. und der zweiten Erziehungszeit für die Tochter A. L. gewahrt wird, auch wenn diese Mutterschutzfrist im konkreten Fall für sich genommen (mangels Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld) keine Anwartschaftszeit im Sinne des § 26 Abs. 2 SGB III begründet hat (vgl. so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - L 1 AL 156/01 - juris im Hinblick auf die Parallelvorschrift zu § 26 Abs. 2a SGB III i.V.m § 107 Abs. 1 NR. 5c AFG unter Hinweis auf Urteile des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 30/93 - BSGE 74, 28 ff. sowie v. 5. Dezember 2001 - B 7 AL 52/01 R- SozR 3-4300 § 427 Nr. 1); LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 (L 1 AL 43/10 - juris im Hinblick auf die Unmittelbarkeit zwischen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Erziehungszeit bei Unterbrechung durch die Mutterschutzzeit).

    Dies führt zur Überzeugung des Senats dazu, dass die Zeit des Mutterschutzes (auch wenn sie für sich genommen wegen der fehlenden Inanspruchnahme des Mutterschaftsgeldes durch die Klägerin keine versicherungspflichtige Zeit darstellte) dennoch einen "Unterbrechungstatbestand" im Sinne der genannten Rechtsprechung begründen, so dass von einer unmittelbar an die versicherungspflichtige Beschäftigung heranreichenden Erziehungszeit auszugehen ist (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 - L 1 AL 43/10 - juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2011 - L 3 AL 20/10

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaft - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Bei einer Unterbrechung von beinahe zwei Monaten seien die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 SGB III auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht erfüllt (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10).

    Sofern die Beklagte davon ausgeht, dass von einer "Unmittelbarkeit" ausschließlich bei einem Zeitraum von maximal einem Monat zwischen der versicherungspflichtigen Beschäftigung und der beginnenden Erziehungszeit ausgegangen werden kann (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. August 2008 - L 3 AL 76/07; Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 3 AL 20/10 [für den Fall, dass das die Versicherungspflicht vermittelnde Beschäftigungsverhältnis vor Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG liegt]), ist diese Auslegung nach dem Gesetzeswortlaut keinesfalls geboten.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. vor allem Entscheidung v. 10. Februar 1982 - 1 BvL 116/78 - BVerfGE 60, 68 ff. sowie auch vom 28. März 2006 - 1 BvL 10/01 - a.a.O. juris Rn. 53) der Schutzauftrag des Artikel 6 Abs. 4 GG nicht so zu verstehen ist, dass jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung zu kompensieren ist, so macht jedoch gerade der Beschluss des BVerfG vom 28. März 2006 (1 BvL 10/01 -, a.a.O., juris Rn. 54) deutlich, dass ein Nachteil, der auf einem Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 2 MuSchG und § 6 Abs. 1 MuSchG beruht, soweit wie möglich ausgeglichen werden muss.

    Darüber hinaus hat auch das BVerfG entschieden, es sei mit Art. 6 Abs. 4 GG unvereinbar, wenn Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschaftsrechtlichen Beschäftigungsverbote ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrechen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt werden (vgl. Beschluss vom 28. März 2006 - 1 BvL 10/01).

  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Die Beklagte hat nicht dargetan - und dies ist dem Senat auch nicht ersichtlich - dass trotz einschlägiger Entscheidung des BSG und des BVerfG keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Beantwortung der hier relevanten Rechtsfrage gegeben sind, so dass es lediglich auf die konkrete Anwendung der Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt ankommt (BSG, Beschluss vom 8. April 2013 - B 11 AL 137/12 B - juris, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2011 - L 12 AL 5291/09 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Die Beklagte hat nicht dargetan - und dies ist dem Senat auch nicht ersichtlich - dass trotz einschlägiger Entscheidung des BSG und des BVerfG keine ausreichenden Anhaltspunkte zur Beantwortung der hier relevanten Rechtsfrage gegeben sind, so dass es lediglich auf die konkrete Anwendung der Grundsätze auf einen bestimmten Sachverhalt ankommt (BSG, Beschluss vom 8. April 2013 - B 11 AL 137/12 B - juris, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2011 - L 12 AL 5291/09 - juris).
  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn ihre Entscheidung über den Einzelfall hinaus dadurch an Bedeutung gewinnt, dass die Einheit und Entwicklung des Rechts gefördert wird oder dass für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung erfolgt (ständige Rechtsprechung des BSG seit BSGE 2, 121, 132 zur entsprechenden früheren Vorschrift des § 150 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 52/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Verlängerung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Vielmehr führt die Mutterschutzfrist, die unmittelbar an die Erziehungszeit für den Sohn J. angrenzt, zu einem im Sinne der Normen und unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu beachtenden Unterbrechungstatbestand, durch den die Unmittelbarkeit zwischen Beendigung der ersten Erziehungszeit für den Sohn J. und der zweiten Erziehungszeit für die Tochter A. L. gewahrt wird, auch wenn diese Mutterschutzfrist im konkreten Fall für sich genommen (mangels Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld) keine Anwartschaftszeit im Sinne des § 26 Abs. 2 SGB III begründet hat (vgl. so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - L 1 AL 156/01 - juris im Hinblick auf die Parallelvorschrift zu § 26 Abs. 2a SGB III i.V.m § 107 Abs. 1 NR. 5c AFG unter Hinweis auf Urteile des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 30/93 - BSGE 74, 28 ff. sowie v. 5. Dezember 2001 - B 7 AL 52/01 R- SozR 3-4300 § 427 Nr. 1); LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 (L 1 AL 43/10 - juris im Hinblick auf die Unmittelbarkeit zwischen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Erziehungszeit bei Unterbrechung durch die Mutterschutzzeit).
  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. vor allem Entscheidung v. 10. Februar 1982 - 1 BvL 116/78 - BVerfGE 60, 68 ff. sowie auch vom 28. März 2006 - 1 BvL 10/01 - a.a.O. juris Rn. 53) der Schutzauftrag des Artikel 6 Abs. 4 GG nicht so zu verstehen ist, dass jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung zu kompensieren ist, so macht jedoch gerade der Beschluss des BVerfG vom 28. März 2006 (1 BvL 10/01 -, a.a.O., juris Rn. 54) deutlich, dass ein Nachteil, der auf einem Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 2 MuSchG und § 6 Abs. 1 MuSchG beruht, soweit wie möglich ausgeglichen werden muss.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 156/01

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Gleichstellung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15
    Vielmehr führt die Mutterschutzfrist, die unmittelbar an die Erziehungszeit für den Sohn J. angrenzt, zu einem im Sinne der Normen und unter verfassungsrechtlichen Aspekten zu beachtenden Unterbrechungstatbestand, durch den die Unmittelbarkeit zwischen Beendigung der ersten Erziehungszeit für den Sohn J. und der zweiten Erziehungszeit für die Tochter A. L. gewahrt wird, auch wenn diese Mutterschutzfrist im konkreten Fall für sich genommen (mangels Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld) keine Anwartschaftszeit im Sinne des § 26 Abs. 2 SGB III begründet hat (vgl. so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - L 1 AL 156/01 - juris im Hinblick auf die Parallelvorschrift zu § 26 Abs. 2a SGB III i.V.m § 107 Abs. 1 NR. 5c AFG unter Hinweis auf Urteile des BSG vom 25. Januar 1994 - 7 RAr 30/93 - BSGE 74, 28 ff. sowie v. 5. Dezember 2001 - B 7 AL 52/01 R- SozR 3-4300 § 427 Nr. 1); LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 31. März 2011 (L 1 AL 43/10 - juris im Hinblick auf die Unmittelbarkeit zwischen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Beginn der Erziehungszeit bei Unterbrechung durch die Mutterschutzzeit).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung

  • LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11

    Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.08.2008 - L 3 AL 76/07

    Verlängerung der Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld um Zeiten der Betreuung und

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 3 AL 2273/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Hierzu beziehe sich die Kammer auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.02.2017 (B 11 AL 3/16 R und B 11 AL 4/16 R, beide in juris), des Weiteren auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 18.10.2016 (L 13 AL 1634/15, juris), woraus sich ergebe, dass der Begriff "unmittelbar" in § 26 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) keine starre zeitliche Grenze bedeute.
  • LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.10.2016 (Az.: L 13 AL 1634/15) zu § 26 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 1 SGB III entschieden, dass die "Unmittelbarkeit" auch dann gewahrt sei, wenn eine Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG direkt an eine Zeit angrenze, in der Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes bestand, auch wenn die zeitliche Lücke bis zur nachfolgenden Kindererziehungszeit mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 AL 781/15
    Der Senat hat eine andere Auslegung des Begriffs der "Unmittelbarkeit" lediglich für die Regelung des § 26 Abs. 2a SGB III (Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes unter drei Jahren) unter verfassungsrechtlichen Aspekten angenommen, wenn zwischen dem Ende einer Zeit, in der Versicherungspflicht (in dem entschiedenen Fall ebenfalls wegen der Erziehung eines Kindes gemäß § 26 Abs. 2a SGB III) und dem Beginn einer weiteren Kindererziehungszeit eine Lücke von mehr als einem Monat besteht, in der Mutterschutz gemäß § 3 Abs. 2 MuschG bestanden hat (vgl. Urteil des Senats vom 18. Oktober 2016 - L 13 AL 1634/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Stuttgart, 18.02.2015 - L 13 AL 1634/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63717
SG Stuttgart, 18.02.2015 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2015,63717)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2015 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2015,63717)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - L 13 AL 1634/15 (https://dejure.org/2015,63717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,63717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht