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   LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06   

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https://dejure.org/2010,13765
LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06 (https://dejure.org/2010,13765)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06 (https://dejure.org/2010,13765)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 13 AL 3303/06 (https://dejure.org/2010,13765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses - Feststellungsinteresse - Zivilrechtsweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 131 Abs. 1 S. 3
    Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren zur Vorbereitung eines beabsichtigten Amtshaftungsprozesses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    In einem solchen Fall ist der Adressat des erledigten Verwaltungsakts gehalten, unmittelbar den gegebenen Zivilrechtsweg zu beschreiten (Anschluss an BVerwGE 81, 226).

    Die Zulassung dieser Klageart, die nicht den Voraussetzungen der Klageänderung nach § 99 Abs. 1 SGG unterliegt (vgl. Bundessozialgericht [BSG] SozR 4100 § 19 Nr. 5; SozR 3-1500 § 116 Nr. 6), dient der Prozessökonomie; damit soll verhindert werden, dass ein Kläger, der infolge eines erledigenden Ereignisses seinen ursprünglichen, den Streitgegenstand kennzeichnenden Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die Früchte der bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] BVerwGE 81, 226, 228; 89, 354, 355).

    In einem solchen Fall ist der Adressat des erledigten Verwaltungsakts gehalten, unmittelbar den gegebenen Zivilrechtsweg zu beschreiten, denn in diesem Fall kommt der Grundsatz der Prozessökonomie wegen des Fehlens eines bereits anhängigen Prozesses nicht zum Tragen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2005, § 131 Rdnr. 10h unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwGE 81, 226]; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 - veröffentlicht in Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2008 - L 12 AL 57/05

    Feststellungsklage - Subsidiarität - fehlendes Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    In einem solchen Fall ist der Adressat des erledigten Verwaltungsakts gehalten, unmittelbar den gegebenen Zivilrechtsweg zu beschreiten, denn in diesem Fall kommt der Grundsatz der Prozessökonomie wegen des Fehlens eines bereits anhängigen Prozesses nicht zum Tragen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2005, § 131 Rdnr. 10h unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwGE 81, 226]; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 12 AL 57/05 - veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    In diesem Rahmen geht es demnach um die (deklaratorische) Klärung der Frage, ob der nicht mehr wirksame und auch nicht mehr rückgängig zu machende Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war (vgl. BVerwGE 26, 161, 166).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    Die Zulassung dieser Klageart, die nicht den Voraussetzungen der Klageänderung nach § 99 Abs. 1 SGG unterliegt (vgl. Bundessozialgericht [BSG] SozR 4100 § 19 Nr. 5; SozR 3-1500 § 116 Nr. 6), dient der Prozessökonomie; damit soll verhindert werden, dass ein Kläger, der infolge eines erledigenden Ereignisses seinen ursprünglichen, den Streitgegenstand kennzeichnenden Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die Früchte der bisherigen Prozessführung gebracht wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] BVerwGE 81, 226, 228; 89, 354, 355).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei Präjudiziabilität, d. h., wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann (vgl. hierzu BSGE 42, 212, 218 m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2005, § 131 Rdnr. 10d ff.), Schadensinteresse, Rehabilitationsinteresse sowie Wiederholungsgefahr (vgl. zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06
    Ein Feststellungsinteresse kommt damit in Betracht bei Präjudiziabilität, d. h., wenn die Entscheidung in einem anderen streitigen Rechtsverhältnis bedeutsam sein kann (vgl. hierzu BSGE 42, 212, 218 m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2005, § 131 Rdnr. 10d ff.), Schadensinteresse, Rehabilitationsinteresse sowie Wiederholungsgefahr (vgl. zum Ganzen BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Im Übrigen vermag die Präjudizialität für andere Rechtsverhältnisse ein Feststellungsinteresse bei Erledigung des streitgegenständlichen Rechtsverhältnisses nur dann zu begründen, wenn die Erledigung nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. im Einzelnen dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.03.2010 - L 13 AL 3303/06 -, juris Rn. 21; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 131 Rn. 10h, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 1666/11
    Nur wenn sich der Verwaltungsakt nach Erhebung der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erledigt hat, rechtfertigt der bereits entfaltete prozessuale Auffand die Fortsetzung der Klage als Fortsetzungsfeststellungsklage (Urteil des erkennenden Senats vom 24. März 2010 - L 13 AL 3303/06 - juris Rdnr. 21; LSG Berlin-Brandenburg a.a.O. Kopp/Schenke, a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 13 AS 1809/10
    In diesem Fall ist der Adressat des erledigten Verwaltungsaktes gehalten, unmittelbar den Zivilrechtsweg zu beschreiten; denn der Grundsatz der Prozessökonomie kommt nicht zum Tragen (Urteil des erkennenden Senates vom 24. März 2010, L 13 AL 3303/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2008, L 12 AL 57/05, veröffentlicht in juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage, § 131 SGG Rdnr. 10h m.w.N.).
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