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   LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B   

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https://dejure.org/2011,14313
LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B (https://dejure.org/2011,14313)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B (https://dejure.org/2011,14313)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B (https://dejure.org/2011,14313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Vorwegnahme der Hauptsache - Erlaubnisversagung bei berechtigten Zweifeln an der Zuverlässigkeit - Beweiserleichterung - Streitwert - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Verfahrensgang

  • SG Konstanz - S 2 AL 1183/10
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 760 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hamburg, 16.05.1991 - V EABs 41/91

    Arbeitnehmerüberlassung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10
    Dies gilt insbesondere, wenn erstmals eine Erlaubnis als rechtsgestaltender Verwaltungsakt erstrebt wird (Ulber, Kommentar zum SGG, 3. Auflage, Art. 2 [Änderung des SGG] Rdnr. 2; Schüren/Hamann, Kommentar zum AÜG, 4. Auflage, § 2 AÜG Rdnr. 127 m.w.N.; LSG Hamburg, Breith 1992, 164), zumal diese kaum noch und wenn, dann nur für die Zukunft aufgehoben werden kann (Schüren/Hamann, a.a.O., § 4 AÜG Rdnr. 2; § 5 AÜG).
  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10
    Der Senat macht von seinem Ermessen dahingehend Gebrauch, dass der Streitwert für das Verfahren erster Instanz auf 5000 EUR abgeändert wird (s. hierzu BSG, Beschluss vom 19. September 2006, B 6 KA 30/06 B; Streitwertkatalog unter B. 12.1), da das Sozialgericht dies verkannt hat und eine einheitliche Streitwertfestsetzung angezeigt erscheint.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Erteilung einer

    Die Antragstellerin hat solche schwerwiegenden Nachteile mit ihrer Antragsschrift nachvollziehbar dargelegt (vorläufige Einstellung der Betriebstätigkeit mit entsprechenden Auswirkungen auf die Leiharbeitnehmer und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Antragstellerin und deren Stellung bzw Chancen am Markt jetzt und in der Zukunft); in diesen Fällen ist auch eine Vorwegnahme der Hauptsache im gerichtlichen Eilverfahren gerechtfertigt (aA bei erheblichen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Organe LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B).
  • LSG Sachsen, 27.08.2019 - L 3 AL 70/19

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Es verbleibt somit bei dem Auffangstreitwert (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B - juris Rdnr. 4; Buchstabe B Ziffer II Nr. 2.1 des Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit [5. Aufl., 2017; Stand März 2017]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg habe mit Beschluss vom 11. März 2011 (L 13 AL 3438/10 ER-B) im Zusammenhang mit der erforderlichen Zuverlässigkeit gem. § 3 Abs. 1 AÜG entschieden, dass zugunsten der Behörde eine Beweiserleichterung bestehe, nach der nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst bewiesen werden müsse, sondern nur die Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen würden (Vermutungswirkung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2022 - L 16 KR 389/22

    Rechtmäßigkeit der Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch das einstweilige Rechtsschutzverfahren wäre (nur) dann anzunehmen, wenn im Falle einer stattgebenden Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und einer divergierenden Entscheidung im sich anschließenden Hauptsacheverfahren eine Rückabwicklung der begehrten Leistung nicht (mehr) möglich wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.08.2017 - OVG 6 L 50.17 - Rn. 5, juris; vgl. ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B - Rn. 2, juris, zur Erteilung einer auf ein Jahr befristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung).
  • LSG Hamburg, 01.10.2015 - L 2 AL 39/15

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Versagung einer Erlaubnis nach dem

    In diesem Zusammenhang ist zunächst zu beachten, dass die Behörde nicht das Vorliegen des Versagungsgrundes selbst zu beweisen hat, sondern nur die Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B, juris).
  • SG Kiel, 05.07.2019 - S 6 AL 2/19

    Recht der Arbeitnehmerüberlassung: Erteilung einer Erlaubnis zur

    In diesem Zusammenhang ist die prognostische Natur der Entscheidung nach § 3 Abs. 1 AÜG zu beachten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 6. Februar 1992, Az. 7 RAr 140/90 - zitiert nach juris), d.h. dass die Behörde nicht das Vorliegen des Versagungsgrunds selbst zu beweisen hat, sondern nur die Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011, Az. L 13 AL 3438/10 ER-B - zitiert nach juris).
  • SG Frankfurt/Main, 01.09.2022 - S 15 AL 168/22

    Arbeitnehmerüberlassung

    Aufgrund der Prognose trifft die Behörde nicht die materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens des Versagungsgrunds selbst, sondern nur hinsichtlich der Tatsachen, die diese Annahme rechtfertigen (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschl. v. 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10 ER-B).
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