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   LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10   

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https://dejure.org/2011,17022
LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 (https://dejure.org/2011,17022)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 (https://dejure.org/2011,17022)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - L 13 AL 3853/10 (https://dejure.org/2011,17022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen - drohender Verlust des Arbeitsplatzes - Voraussetzungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen wegen des drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 2 Abs. 3; SGB IX § 73
    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX; drohender Verlust des Arbeitsplatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 51/09

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10
    Es müssen mithin Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2010 - L 19 AL 51/09 - juris Rn. 27).
  • BSG, 06.08.2014 - B 11 AL 16/13 R

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen -

    Dagegen reichen betriebliche Defizite wie Missverständnisse, nicht geklärte Zuständigkeiten, ein unfreundlicher Umgang miteinander, unklare Arbeitsanweisungen, fachliche Defizite und fehlendes Verständnis für die jeweilige Situation des anderen oder auch persönliche Schwierigkeiten mit Vorgesetzten nicht aus, weil diese Umstände nicht auf der Behinderung beruhen (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.1.2011 - L 13 AL 3853/10) .

    Die Antwort auf die Frage nach dem Kausalzusammenhang iS des § 2 Abs. 3 SGB IX ergibt sich dagegen nicht aus der Alternative einer entweder nur abstrakten (so das LSG in der vorinstanzlichen Entscheidung) oder konkreten Prognoseentscheidung über die Arbeitsplatzgefährdung (anders zu § 217 SGB III aF BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 20/05 R - SozR 4-4300 § 324 Nr. 2; auch LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.4.2010 - L 19 AL 51/09 - Juris RdNr 27; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.1.2011 - L 13 AL 3853/10; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11) .

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 AL 4146/14

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer

    Dagegen reichen betriebliche Defizite wie Missverständnisse, nicht geklärte Zuständigkeiten, ein unfreundlicher Umgang miteinander, unklare Arbeitsanweisungen, fachliche Defizite und fehlendes Verständnis für die jeweilige Situation des anderen oder auch persönliche Schwierigkeiten mit Vorgesetzten nicht aus, weil diese Umstände nicht auf der Behinderung beruhen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2013 - L 12 AL 238/12
    Eine darüber hinausgehende konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine bereits im Raum stehende oder zumindest angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (so LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10; in diesem Sinne wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 - und - für den Fall eines bereits behindertengerecht eingerichteten Arbeitsplatzes - LSG Nordrhein-Westphalen, Urteil vom 12.04.2010 - L 19 AL 21/09 - alle veröffentlicht in Juris) ist demgegenüber nicht zu fordern.

    Der Senat hat gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG die Revision zugelassen, da die an das Ausmaß der Arbeitsplatzgefährdung im Rahmen des § 2 Abs. 3 SGB IX zu stellenden Anforderungen in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte (Schleswig-Holsteinisches LSG a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 - und LSG Nordrhein-Westphalen a.a.O.) und derjenigen des BSG (vgl. insbesondere Urteil vom 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1) nicht einheitlich beurteilt werden.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 2291/18
    Hierzu werden auf das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18.01.2011 (L 13 AL 3853/10) verwiesen.

    Zudem ist eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen wegen des drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes nach § 2 Abs. 3 SGB IX nur dann vorzunehmen, wenn dem behinderten Menschen infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung der konkrete Verlust des Arbeitsplatzes droht; eine bloß abstrakte Gefährdung des Arbeitsplatzes genügt nicht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011, L 13 AL 3853/10, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 AL 4466/11

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erhalt des Arbeitsplatzes -

    Da auch klägerseits zu keinem Zeitpunkt konkret dargelegt worden ist, dass und wodurch das Arbeitsverhältnis behinderungsbedingt gefährdet sei - ein bloß abstrakte Gefährdung genügt nicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.2010 - L 19 AL 51/09 - jew. veröffentlicht in juris) - ist der Senat nicht davon überzeugt, dass die Behinderung des Klägers für eine mögliche Arbeitsplatzgefährdung wesentlich ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 501/13

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Ungeeignetheit des Arbeitsplatzes -

    Weist der Kläger damit am konkreten Arbeitsplatz wegen seiner Behinderung gegenüber nichtbehinderten Arbeitnehmern keine Leistungsbeeinträchtigungen auf, so ist auch im Sinne der vom BSG als ausreichend angesehenen abstrakten Arbeitsplatzgefährdung durch eine Behinderung (BSG 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R - BSGE 86, 10 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 1; ebenso LSG 09.08.2013 - L 12 AL 238/12 - n.v.; a.A. LSG 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 - juris; Schleswig-Holsteinisches LSG 14.12.2012 - L 3 AL 36/11 - juris; LSG Nordrhein-Westphalen 12.04.2010 - L 19 AL 21/09 - juris) vorliegend jedenfalls die vorhandene Behinderung nicht wesentliche Ursache einer ungünstigen Konkurrenzsituation gegenüber nicht behinderten Kollegen und damit einer Arbeitsplatzgefährdung, weshalb eine Gleichstellung nicht zu beanspruchen ist.
  • SG Osnabrück, 07.05.2013 - S 43 AL 182/11
    Insoweit verweist die Beklagte auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.01.2011 (L 13 AL 3853/10).

    Allerdings bedarf es hier einer be-sonderen Rechtfertigung (BSG, a. a. O, RdNr. 13; andere Ansicht: LSG Niedersach-sen-Bremen a. a. O.), wobei auch dann nicht konkret der Verlust des Arbeitsplatzes drohen muss (andere Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2011, L 13 AL 3853/10).

  • SG Ulm, 09.04.2019 - S 6 AL 362/16

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

    Ein solcher Ursachenzusammenhang liegt vor, wenn bei wertender Betrachtung in der Art und Schwere der Behinderung die Schwierigkeit begründet ist, den geeigneten Arbeitsplatz zu behalten oder zu erlangen ( BSG , Urteil vom 06.08.2014, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil von 18.01.2011, L 13 AL 3853/10 zitiert in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2016 - L 8 AL 1406/14
    Dagegen reichen betriebliche Defizite wie Missverständnisse, nicht geklärte Zuständigkeiten, ein unfreundlicher Umgang miteinander, unklare Arbeitsanweisungen, fachliche Defizite und fehlendes Verständnis für die jeweilige Situation des anderen oder auch persönliche Schwierigkeiten mit Vorgesetzten nicht aus, weil diese Umstände nicht auf der Behinderung beruhen (BSG a.a.O. unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg 18.01.2011 - L 13 AL 3853/10 -, juris).
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