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   LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09   

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https://dejure.org/2010,15777
LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 (https://dejure.org/2010,15777)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 (https://dejure.org/2010,15777)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 13 AL 4524/09 (https://dejure.org/2010,15777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine Arbeitsunfähigkeit - Fiktion der Verfügbarkeit - Gesetzeslücke - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Verfügbarkeit einer arbeitslosen Schwangeren trotz Beschäftigungsverbotes zur Begründung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitsfähigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09
    Besteht bei einer arbeitslosen Schwangeren trotz Beschäftigungsverbot keine Arbeitsunfähigkeit ist die für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Verfügbarkeit zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Lücke (Art. 6 Abs. 4 GG) zu fingieren ( so auch LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04).

    Am 16. Juni 2008 erhob die Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des LSG Hessen vom 20. August 2007, L 9 AL 35/04, Widerspruch, den die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 2.Juli 2008 als unbegründet zurückwies.

    Zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 4 Grundgesetz ist demgemäß das Vorliegen von Verfügbarkeit zu fingieren (so auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. August 2007, L 9 AL 35/04; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 5.August 2008, B 11a AL 167/07B, zurückgewiesen).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09
    Schließlich habe das BSG in seinem Urteil vom 9. September 1999, B 11 AL 77/98 R, ausgeführt, dass ein generelles Beschäftigungsverbot ohne eine Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein dürfte.

    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9.September 1999 (B 11 AL 77/98 R) bezieht, wonach ein generelles Beschäftigungsverbot ohne die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein dürfte (veröffentlicht in juris, dort Randnummer 23), folgt dem der Senat - ebenso wie das SG - für den vorliegenden Sachverhalt nicht.

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09
    Weder verhindert das Ziehen die Tätigkeit als Altenpflegehelferin noch besteht die Gefahr, dass die Arbeit eine bestehende Krankheit weiter verschlechtert (s. hierzu BAG, NZA 2002, 738; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung, Krankengeld; Mutterschaftsgeld, § 11 Rdnr. 41b ff.).
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZR 874/93

    Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09
    Bei einem normalem Verlauf der Schwangerschaft mit üblichen Beschwerden liegt kein regelwidriger Körperzustand der Frau und damit keine Arbeitsunfähigkeit vor (BAG, Urteil vom 22. März 1995, 5 AZR 874/93, veröffentlicht in juris), auch wenn aufgrund der individuellen Konstitution der Schwangeren eine Gefährdung des Kindes oder der Mutter gegeben sein kann (vgl. Buchner/Becker, MuschG 8. Aufl. § 11 Rdnr. 47 ff.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ; Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43; ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 11 AL 149/07

    Anspruch einer arbeitslosen Schwangeren mit Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung der Landessozialgerichte Hessen und Baden-Württemberg, wonach die fehlende objektive Verfügbarkeit entsprechend dem Rechtsgedanken der §§ 120, 125, 126 SGB III sowie des § 11 Abs. 1 MuSchG zu fingieren ist (LSG Hessen, Urteil vom 20. August 2007 - L 9 AL 35/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AL 4524/09, Revision anhängig beim Bundessozialgericht - B 7 AL 26/10 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2011 - L 13 AL 581/11
    Einen Rechtssatz in diesem Sinn hat das SG in seinem Urteil vom 18. November 2010 nicht aufgestellt, es ist insbesondere nicht von der zitierten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 22. Juni 2010 - L 13 AL 4524/09 - veröffentlicht in Juris [nicht rechtskräftig; Revision beim BSG anhängig - B 7 AL 26/10 R]) abgewichen.
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