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   LSG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - L 13 AL 709/09   

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https://dejure.org/2010,95657
LSG Baden-Württemberg, 07.12.2010 - L 13 AL 709/09 (https://dejure.org/2010,95657)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2010 - L 13 AL 709/09 (https://dejure.org/2010,95657)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - L 13 AL 709/09 (https://dejure.org/2010,95657)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 2 SF 436/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens

    Außerdem legte der Kläger am 13. Februar 2009 gegen beide Urteile des SG Berufung (L 13 AL 709/09 und L 13 AL 710/09) ein.

    Mit Beschluss vom 5. Oktober 2009 verband das LSG die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen L 13 AL 709/09.

    Hätte das Recht der auf Entgeltersatz ausgerichteten Arbeitslosenhilfe einen "sozialhilfegleichen Charakter" gehabt, wie das LSG in der Begründung des Urteils vom 7. Dezember 2010 (L 13 AL 709/09) behauptet habe, wenn es also etwa mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbar gewesen wäre, hätte der Rechtsstreit in kürzester Zeit erledigt werden können.

    Die Klage ist hinsichtlich der Verfahren S 6 AL 1922/08, S 6 AL 1981/08 und L 13 AL 709/09 anders als bei den vorangegangenen Verfahren zulässig.

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 ÜG 1/13 B

    Überlanges Gerichtsverfahren - abgeschlossenes Verfahren - Ausschlussfrist des

    SG - S 6 AL 1922/08 -, - S 6 AL 1981/08 -, - S 6 AL 1686/08 ER - und - S 6 AL 4516/08 - LSG - L 13 AL 709/09 -.

    Sie wurden nach Verbindung der Berufungsverfahren unter dem Az - L 13 AL 709/09 - mit Urteil vom 7.12.2010 sowie Beschluss des BSG vom 5.4.2011 - B 11 AL 5/11 B - (Nichtzulassungsbeschwerde) abgeschlossen.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2017 - L 2 R 1565/17

    Verrechnung einer Rentenleistung aufgrund des Verrechnungsersuchens eines anderen

    Die hiergegen erhobene Berufung (L 13 AL 709/09) wies das LSG mit Urteil vom 7. Dezember 2010 zurück.

    Das LSG sei in seinem Urteil vom 7. Dezember 2010 (L 13 AL 709/09) zur Überzeugung gelangt, dass der Kläger das streitgegenständliche Vermögen zum Zwecke der Steuerhinterziehung und zum Zwecke der Erlangung steuerfinanzierter, vermögensabhängiger Sozialleistungen in L. angelegt habe und er dabei genau gewusst habe, dass sein Verhalt rechtswidrig sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen sowie auf die Prozessakten des Klage- und des Berufungsverfahrens sowie die Gerichtsakten Aktenzeichen L 12 AL 2353/02, L 13 AL 1468/04 und L 13 AL 709/09 Bezug genommen.

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