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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,6639
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung auf die Unterkunftsleistungen bei Pflichtverletzung durch jungen Erwachsenen vor Vollendung des 25. Lebensjahres - Pflicht zur Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 5 S. 1 SGB II; § 31 Abs. 6 SGB II
    Gewährung von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Beachtung des Grundrechtsschutzes der jungen Hilfebedürftigen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in ausreichendem Maße; Reduzierung der Regelleistung auf Null über einen längeren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Beachtung des Grundrechtsschutzes der jungen Hilfebedürftigen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in ausreichendem Maße; Reduzierung der Regelleistung auf Null über einen längeren ...

  • rabüro.de

    Zur Pflicht zur Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionsentscheidung wegen Pflichtverletzung durch jungen Erwachsenen; Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    In der Rechtsprechung wird diese "Lösung" zur Anwendung der Sanktionsnormen vertreten, z.B. indem Sanktionen um 100 % für verfassungswidrig gehalten werden, sofern "der Grundsicherungsträger nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt" (so SG Berlin vom 19.8.2009 - S 26 AS 5380/09, juris Rn 29 f., im Anschluss an Landessozialgericht Berlin 10. Senat vom 16.12.2008 - L 10 B 2154/08 AS ER-, Rn 10; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.4.2010 - L 13 AS 100/10 B ER, Rn 7 f.).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    In der Rechtsprechung wird diese "Lösung" zur Anwendung der Sanktionsnormen vertreten, z.B. indem Sanktionen um 100 % für verfassungswidrig gehalten werden, sofern "der Grundsicherungsträger nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt" (so SG Berlin vom 19.8.2009 - S 26 AS 5380/09, juris Rn 29 f., im Anschluss an Landessozialgericht Berlin 10. Senat vom 16.12.2008 - L 10 B 2154/08 AS ER-, Rn 10; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.4.2010 - L 13 AS 100/10 B ER, Rn 7 f.).
  • SG Leipzig, 16.06.2015 - S 24 AS 2264/14

    Kürzung des "Hartz IV"-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines

    Dadurch soll der Druck auf junge Arbeitslose erhöht werden, sich um eine Beschäftigung oder Ausbildung zu bemühen, um zu verhindern, dass diese Hilfebedürftigen frühzeitig in der Langzeitarbeitslosigkeit ohne realistische Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt auf Dauer in verharren (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER).

    Auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 21.04.2010 (L 13 AS 100/10 B ER) ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber in § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB II (a. F ...) bei jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schon bei einem erstmaligen Pflichtenverstoß eine scharfe Sanktion in Gestalt der Absenkung der Regelleistung um 100 % und der obligatorischen Direktzahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II an den Vermieter vorsehe.

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