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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11   

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https://dejure.org/2012,13542
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11 (https://dejure.org/2012,13542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 13 AS 105/11 (https://dejure.org/2012,13542)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 (https://dejure.org/2012,13542)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Angelegenheiten nach dem SGB II- Keine Streitsachengebühren-Festsetzung !!! -

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II; § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II; § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Annahme des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Annahme des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Annahme des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 7 AS 606/09

    Geltendmachung der Gewährung einer Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11
    Indizien für deren Annahme sind u.a. das Wirtschaften "aus einem Topf", die Befugnis, über Einkommen- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen sowie eine nicht unerhebliche Dauer des Zusammenlebens, wobei eine Mindestgrenze insoweit nicht erforderlich ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2010 - L 1 AS 11/07 - juris Rn. 32); die Dauer des Zusammenlebens ist im Zusammenhang zu betrachten mit der Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft; von Interesse sind ferner bekannte intime Beziehungen, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft; maßgeblich ist immer das Gesamtbild der im streitgegenständlichen Zeitraum festgestellten Indizien (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 AS 606/09 B ER - juris Rn. 12).

    Dies rechtfertigt aber nicht den Umkehrschluss, dass in Fällen noch nicht einjährigen Zusammenlebens eine solche Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nicht angenommen werden kann (so bereits Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - L 7 AS 606/09 B ER - juris Rn. 15).

    Die nach außen erkennbaren Intensität der gelebten Gemeinschaft kann sich unter anderem in der gemeinsamen Antragstellung beim Sozialleistungsträger widerspiegeln (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - a. a. O.).

    Eine Bedarfsgemeinschaft kann bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen auch bei kürzerem als einjährigem Zusammenleben angenommen werden, denn irgendeine zeitliche Einschränkung hinsichtlich des Zusammenlebens hat der Gesetzgeber nicht getroffen, sodass die Möglichkeit besteht, bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen bereits vom ersten Tag des Zusammenlebens von einer derartigen Bedarfsgemeinschaft auszugehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - a. a. O., juris Rn. 17).

    Das Vorliegen einer Einstandsgemeinschaft bemisst sich jedoch weiterhin nach § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II und ist auch bei einem kürzeren als einjährigen Zusammenleben der Partner möglich (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - a. a. O., juris Rn. 18).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11
    Nach der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87) handelt es sich bei einer eheähnlichen Gemeinschaft um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft; vgl. grundsätzlich auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 105/11
    Nach der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87) handelt es sich bei einer eheähnlichen Gemeinschaft um eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann, die daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft; vgl. grundsätzlich auch BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2012 - L 19 AS 1397/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Jedenfalls handelt es sich bei der Klägerin und der Zeugin nicht um Partner i.S.v. § 7 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 3c SGB II. Zwischen ihnen hat keine auf Dauer angelegte, auf eine Ausschließlichkeit abzielende, d. h. eine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art nicht zulassende Beziehung bestanden (vgl. zum Erfordernis der "Ausschließlichkeit der Beziehung" in § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II: BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R = juris Rn 30; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2 Aufl., § 7 Rn 45; Thie/Schoch in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 7 Rn 67f; vgl. zum Begriff des Partners auch: LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 09.05.2012 - L 13 AS 105/11 - LSG Sachsen Urteil vom 07.01.2011 - L 7 AS 115/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2012 - L 13 AS 309/12
    Der Senat hat einen solchen Fall etwa angenommen, wenn entsprechende Angaben bereits im Rahmen der Antragstellung gemacht worden sind, aus denen sich deutlich der Wille zeigt, gemeinsam aus einem Topf zu wirtschaften und füreinander einzustehen, ferner verbunden mit der Angabe eines einzigen Girokontos für eine gemeinsame Leistungsgewährung, sowie einer Anmeldung der Eheschließung lediglich drei Monate nach der Antragstellung und einer nachfolgenden Hochzeit; die Würdigung solcher Umstände des Einzelfalles ergibt ein Gesamtbild des Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft der dortigen Kläger bereits bei Antragstellung (Senat, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2018 - L 13 AS 115/18
    Bei besonderen Umständen kann auch dann eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft angenommen werden, wenn die Partner noch kein Jahr in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (Urteil des Senats vom 09. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 - juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2012 - L 13 AS 138/09
    Für die Annahme einer zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führenden Partnerschaft müssen nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II drei Voraussetzungen gegeben sein (so auch Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 16 AS 779/09 B ER - juris Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2009 - L 7 AS 414/09 B ER - juris Rn. 54 ff., m. w. Nachw.; vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen auch den Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - L 13 AS 282/11 B ER sowie das Urteil des Senats vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 - juris Rn. 19 ff.), nämlich ein gemeinsamer Haushalt (vgl. sogleich a., vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - L 19 AS 1991/10 B - juris Rn. 5, m. w. Nachw.), eine Partnerschaft (dazu unten b.) und der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("Verantwortungs- und Einstandswille", dazu unten c.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2012 - L 13 AS 196/12
    "Für die Annahme einer zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führenden Partnerschaft müssen nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II drei Voraussetzungen gegeben sein (so auch Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 16 AS 779/09 B ER - juris Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2009 - L 7 AS 414/09 B ER - juris Rn. 54 ff., m. w. Nachw.; vgl. zu den nachfolgenden Ausführungen auch den Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - L 13 AS 282/11 B ER sowie das Urteil des Senats vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 - juris Rn. 19 ff.), nämlich ein gemeinsamer Haushalt (vgl. sogleich a., vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - L 19 AS 1991/10 B - juris Rn. 5, m. w. Nachw.), eine Partnerschaft (dazu unten b.) und der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("Verantwortungs- und Einstandswille", dazu unten c.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 13 AS 116/12
    Für die Annahme einer zum Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führenden Partnerschaft müssen nach dem Gesetzeswortlaut des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II drei Voraussetzungen gegeben sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - L 13 AS 282/11 B ER sowie das Urteil des Senats vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 105/11 -, so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - L 16 AS 779/09 B ER - juris Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. September 2009 - L 7 AS 414/09 B ER - juris Rn. 54 ff., m. w. Nachw.), nämlich ein gemeinsamer Haushalt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - L 19 AS 1991/10 B - juris Rn. 5, m. w. Nachw.) eine Partnerschaft und der wechselseitige Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 7 AS 614/19
    Dabei ist keine gesondert ausgestaltete Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich; vielmehr genügt ein Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt ohne klare Trennung der Wohnbereiche und Mitbenutzung des Mobiliars des anderen Partners (LSG Niedersachen-Bremen, Urteil vom 9. Mai 2012 - L 13 AS 105/11; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - L 7 AS 1619/15 BER -).
  • SG Lüneburg, 23.05.2013 - S 45 AS 140/13
    Die Kammer folgt daher nicht mehr der zuletzt vom LSG Niedersachen-Bremen in seinem Urteil vom 9. Mai 2012 (- L 13 AS 105/11, in juris) vertretenen Auffassung, dass für das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" regelmäßig allein das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ausreicht.
  • SG Lüneburg, 08.03.2013 - S 45 AS 46/13
    Die Kammer folgt daher nicht mehr der zuletzt vom LSG Niedersachen-Bremen in seinem Urteil vom 9. Mai 2012 (- L 13 AS 105/11, in juris) vertretenen Auffassung, dass für das "Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt" regelmäßig allein das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung ausreicht.
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