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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,27135
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13 B ER (https://dejure.org/2013,27135)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.06.2013 - L 13 AS 122/13 B ER (https://dejure.org/2013,27135)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 B ER (https://dejure.org/2013,27135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewöhnlicher Aufenthalt leistungsberechtigter Ausländer bei ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; gewöhnlicher Aufenthalt leistungsberechtigter Ausländer bei ausländerrechtlicher Wohnsitzauflage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 13 AS 51/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zuständiger Leistungsträger;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Die rechtliche Anerkennung eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes kommt in Fällen einer ausländerrechtlich grundsätzlich zulässigen Beschränkung der Freizügigkeit nur dort in Betracht wo die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Einklang mit der Rechtsordnung auch nehmen durften; ggf. muss der Antragsteller dorthin umziehen (in Fortführung eines Senatsbeschlusses vom 13. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER -).

    Insoweit verbleibt der Senat auch weiterhin grundsätzlich bei seiner im Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER - vertretenen Rechtsauffassung.

    Insoweit gebietet die Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung eine entsprechend einschränkende Auslegung des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in einer Weise, dass die rechtliche Anerkennung eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes in Fällen einer ausländerrechtlich grundsätzlich zulässigen Beschränkung der Freizügigkeit nur dort in Betracht kommt, wo die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Einklang mit der Rechtsordnung auch nehmen durften (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - a. a. O. - mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Eine derartige Einschränkung der Senatsentscheidung vom 12. März 2013 - a. a. O. -, wie sie nunmehr vorgenommen wird, gebietet im Übrigen auch die seinerzeit gegebene Begründung des Beschlusses.

  • VG Magdeburg, 08.10.2012 - 1 A 70/11

    Aufenthalt: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Hierzu gehören auch ausländer- und asylbehördliche Entscheidungen, insbesondere Aufenthaltsbeschränkungen und die Entscheidungspraxis der Ausländerbehörde (Senat, a. a. O., mit Verweis auf Verwaltungsgericht - VG - Magdeburg, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 1 A 70/11 - juris Rdn. 41, m. w. Nachw.).
  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    In der vorliegenden Konstellation ist nunmehr die Prognose gerechtfertigt, dass auch ausländerrechtlich davon auszugehen ist, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit an diesem Ort wird wohnen können (insoweit Senat, a. a. O., mit Verweis auf Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - juris Rdn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 13 PA 159/08

    Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Ausländers nach einem Umzug i.R.d.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers wird nach den weiteren Ausführungen des Senats im genannten Beschluss vom 12. März 2013 erst dann zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn unter Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass der Ausländer sich nicht nur vorübergehend an dem betreffenden Ort aufhalten bzw. "auf unabsehbare Zeit dort bleiben" darf (mit Verweis auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. April 2000 - 3 M 132/99 - juris, Leitsatz 3, sowie Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 O 50/09 - juris Rdn. 5; in diesem Sinne auch die von der Beigeladenen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 13 PA 159/08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2000 - 3 M 132/99
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers wird nach den weiteren Ausführungen des Senats im genannten Beschluss vom 12. März 2013 erst dann zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn unter Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass der Ausländer sich nicht nur vorübergehend an dem betreffenden Ort aufhalten bzw. "auf unabsehbare Zeit dort bleiben" darf (mit Verweis auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. April 2000 - 3 M 132/99 - juris, Leitsatz 3, sowie Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 O 50/09 - juris Rdn. 5; in diesem Sinne auch die von der Beigeladenen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 13 PA 159/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2013 - L 13 AS 63/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Auch wenn die rechtlichen Darlegungen des SG Oldenburg im angefochtenen Beschluss im Ausgangspunkt zutreffend sind, so berücksichtigen sie nach weiterhin vertretener Auffassung des Senats (so auch Beschluss vom 9. April 2013 - L 13 AS 63/13 B ER -) nicht hinreichend die ausländerrechtlichen Besonderheiten des Falles.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 2 O 50/09

    Wechsel eines Ausländers in ein anderes Bundesland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers wird nach den weiteren Ausführungen des Senats im genannten Beschluss vom 12. März 2013 erst dann zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn unter Berücksichtigung der ausländerrechtlichen Verhältnisse davon auszugehen ist, dass der Ausländer sich nicht nur vorübergehend an dem betreffenden Ort aufhalten bzw. "auf unabsehbare Zeit dort bleiben" darf (mit Verweis auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. April 2000 - 3 M 132/99 - juris, Leitsatz 3, sowie Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 O 50/09 - juris Rdn. 5; in diesem Sinne auch die von der Beigeladenen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen OVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 13 PA 159/08 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 13 AS 80/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13
    Er wirkt lediglich dann nicht mehr, wenn er aufgehoben wurde oder rechtskräftig seine Rechtswidrigkeit festgestellt worden ist (so bereits Senat, Beschluss vom 20. März 2013 - L 13 AS 80/13 B ER RG -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - L 19 AS 2381/16

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Maßgeblichkeit der tatsächlichen

    Insoweit wird die Auffassung vertreten, dass ein Ausländer einen gewöhnlichen Aufenthalt nur dort begründen könne, wo nach den Vorschriften des Ausländerrechts das nicht nur vorübergehende Verweilen zugelassen sei; einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem anderen Ort könne er grundsätzlich nur dann begründen, wenn dies mit Billigung der Ausländerbehörde geschehe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - L 14 AS 1569/14 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2013 - L 13 AS 122/13 B ER und vom 12.03.2013 - L 13 AS 51/13 B ER).
  • LSG Hessen, 07.06.2017 - L 4 SO 88/16

    Mit dem Einzug in ein Frauenhaus wird an dessen Ort ein gewöhnlicher Aufenthalt

    Die wohl überwiegende Ansicht hält wie der erkennende Senat eine Wohnsitzauflage für irrelevant im Hinblick auf die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2016 - L 7 AS 1391/14, Rn. 35; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 2 AS 591/13 B ER, Rn. 21; Aubel in: jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 36 Rn. 17 ff. m.w.N.; vgl. auch die ausdrücklich auf das SGB II bezogene Entscheidung BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R, BSGE 113, 60 ff. = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34 Rn. 17 ff.; abweichend etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2014 - L 14 AS 1569/14 B ER, NZS 14, 753; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2017 - L 21 AS 229/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Nicht EU-Ausländer; Abweichende

    Hierzu wird die Auffassung vertreten, dass ein Ausländer einen gewöhnlichen Aufenthalt nur dort begründen könne, wo nach den Vorschriften des Ausländerrechts das nicht nur vorübergehende Verweilen zugelassen sei; einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem anderen Ort könne er grundsätzlich nur dann begründen, wenn dies mit Billigung der Ausländerbehörde geschehe (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2014, L 14 AS 1569/14 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 06.06.2013, L 13 AS 122/13 B ER, und vom 12.03.2013, L 13 AS 51/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2016 - L 7 AS 1391/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auflage 2015, § 36 Rn. 18; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2013 - L 2 AS 591/13 B ER; SG Oldenburg, Beschluss vom 25.03.2010 - S 47 AS 550/10 ER; SG Hildesheim, Beschluss vom 22.03.2010 - S 43 AS 420/10 ER; abweichend LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.06.2013 - L 13 AS 122/13 B ER; wohl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2014 - L 14 AS 1569/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2015 - L 12 AS 574/15 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2014 - L 11 AS 1391/13
    Nach alledem stimmt der erkennende Senat dem 13. Senat des erkennenden Gerichts im Ergebnis zu, dass allein die verwaltungsgerichtliche Anfechtung der Wohnsitzauflage nicht ausreicht, um eine Wohnsitzauflage bis auf Weiteres als unwirksam ansehen zu können (Beschluss des 13. Senats vom 6. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 B ER, Rn 7 - zitiert nach juris).

    Im Ergebnis bestehen somit bei summarischer Prüfung keine Zweifel daran, dass den Antragstellern eine Rückverlegung ihres Aufenthaltes in den I. -Kreis zumutbar möglich ist und auch verlangt werden kann und sie daher ohne Weiteres dem Grunde nach in der Lage sind, weiterhin von dem dortigen Träger Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende in Anspruch zu nehmen, so dass es der Inanspruchnahme sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes nicht bedarf (vgl. insoweit auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2013 - L 2 AS 454/13 B ER; vgl. ebenfalls LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER - Beschluss vom 6. Juni 2013, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2014 - L 14 AS 1569/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - örtliche Zuständigkeit - gewöhnlicher

    Einen gewöhnlichen Aufenthalt an einem anderen Ort kann er grundsätzlich nur dann begründen, wenn dies mit Billigung der Ausländerbehörde geschieht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER -, Beschluss vom 6. Juni 2013 L 13 AS 122/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für

    Der Senat behält für Fälle, in denen (lediglich) eine ausländerrechtlich grundsätzlich zulässige Beschränkung der Freizügigkeit den Gegenstand der Erwägungen bildet, welche den Leistungsbezug an einem anderen inländischen Ort nicht hindert, und demnach ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Rechtssinne nur an dem Ort in Betracht kommt, wo der gewöhnliche Aufenthaltsort im Einklang mit der Rechtsordnung auch genommen werden durfte, seine abweichende Auffassung (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER -, ausdifferenziert im Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 ER) ausdrücklich bei.
  • SG Braunschweig, 17.12.2015 - S 10 AS 120/14

    Nachweis vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemachter

    Diese Auslegung steht auch nicht der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 6. Juni 2013 (L 13 AS 122/13 B ER, zitiert nach Juris) entgegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2015 - L 15 AS 353/14

    SGB II, Sozialleistungen, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeit,

    Der Antragsgegner beruft sich auf die Entscheidung des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. Juni 2013 (L 13 AS 122/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 13 AS 36/14
    Insoweit verbleibt der Senat auch weiterhin grundsätzlich bei seiner im Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER - vertretenen Rechtsauffassung, die er in einem Beschluss vom 6. Juni 2013 (- L 13 AS 122/13 B ER -, juris Rdn. 3 ff.) weiter ausdifferenziert hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 9 AS 718/14
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