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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15   

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https://dejure.org/2015,47827
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15 (https://dejure.org/2015,47827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15 (https://dejure.org/2015,47827)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 (https://dejure.org/2015,47827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhere Kosten der Unterkunft und Heizung; Abstrakte angemessene Wohnungsgröße; Datenerhebung und Datenauswertung durch den kommunalen Träger; Übernahme tatsächlicher Aufwendungen; Leistungsbegehren bzgl. höherer Kosten für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhere Kosten der Unterkunft und Heizung; Abstrakte angemessene Wohnungsgröße; Datenerhebung und Datenauswertung durch den kommunalen Träger; Übernahme tatsächlicher Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Berücksichtigung deutlicher Hinweise auf eingetretene Mietpreissteigerungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Eine solche Beschränkung des Streitgegenstandes auf die KdU ist auch nach der Änderung des SGB II zum 1. April 2011 weiterhin möglich (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 16, ständige Rspr.).

    Die zu stellenden Anforderungen zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze hat das BSG in seinem Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - nochmals zusammengefasst.

    Maßgeblicher Vergleichsraum für die Bestimmung der angemessenen Referenzmiete ist - wovon auch die Beteiligten übereinstimmend ausgehen - die gesamte Stadt L., da es sich hierbei insgesamt um einen homogenen Lebens- und Wohnbereich handelt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 22 m. w. N.).

    Erforderlich dazu sind im Einzelnen überprüfbare Erhebungen und Auswertungen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (so BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 26; vgl. auch Urteile vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 24 und vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 16).

    Bei diesen Ausführungen verkennt der Senat nicht, dass der Aktualität des einem schlüssigen Konzept zu Grunde gelegten Datenmaterials Grenzen gesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 33 zur Zulässigkeit der Fortschreibung von Mietspiegeldaten) und eine Alterung des Datenmaterials auch bei der Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz [GG]; vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175), dem die angemessen Unterkunftskosten zuzurechnen sind, in vertretbarem Umfang hingenommen werden muss (so zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn. 76).

    Die gerichtliche Weiterentwicklung eines Konzepts der vorliegenden Art, bei der die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels gerade durch eine umfassende verfahrensrechtliche Absicherung durch entsprechende Interessengruppen und/oder politische Gremien gewährleistet ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 34; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, Rn. 28; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 28. November 2013 - L 7 AS 1121/13 - Rn. 63), erscheint von vornherein problematisch, da im gerichtlichen Verfahren die nach dem Konzept eigentlich vorgesehene Einbindung der Interessengruppen und/oder politischen Gremien nicht erfolgen kann.

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Erforderlich dazu sind im Einzelnen überprüfbare Erhebungen und Auswertungen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (so BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 26; vgl. auch Urteile vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 24 und vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 16).

    Insbesondere müssen solche Werte möglichst aktuell sein, um sichere Rückschlüsse auf das Preisniveau im jeweiligen Vergleichszeitraum zu ermöglichen (so BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 29: Erfordernis einer zeit- und realitätsgerechten Erfassung der sozialen Wirklichkeit).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 18/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Bei diesen Ausführungen verkennt der Senat nicht, dass der Aktualität des einem schlüssigen Konzept zu Grunde gelegten Datenmaterials Grenzen gesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 33 zur Zulässigkeit der Fortschreibung von Mietspiegeldaten) und eine Alterung des Datenmaterials auch bei der Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz [GG]; vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175), dem die angemessen Unterkunftskosten zuzurechnen sind, in vertretbarem Umfang hingenommen werden muss (so zutreffend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn. 76).

    In diesem Sinne hält das LSG Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer eigenständigen Fortschreibung des Konzepts des Grundsicherungsträgers (Zwischenerhebungen) in dem Zwei-Jahres-Zeitraum zwischen den jeweiligen Mietspiegeln für denkbar (Urteile vom 19. Mai 2015 - L 6 AS 146/13 -, Rn. 76; - L 6 AS 18/13 -, Rn. 75).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Insbesondere müssen solche Werte möglichst aktuell sein, um sichere Rückschlüsse auf das Preisniveau im jeweiligen Vergleichszeitraum zu ermöglichen (so BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - Rn. 29; vgl. auch BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 29: Erfordernis einer zeit- und realitätsgerechten Erfassung der sozialen Wirklichkeit).

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind die Ausgangsdaten zu korrigieren, soweit sich im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren herausstellt, dass es zu nicht vorhersehbaren Preissprüngen gekommen ist (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R -, Rn. 21, juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Entscheidet der Grundsicherungsträger ohne schlüssiges Konzept, ist er im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungsverpflichtung nach § 103 Satz 1, 2. Halbs. SGG gehalten, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und ggf. eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, Rn. 24; vgl. auch Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R -, Rn. 21; Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 50/09 R -, Rn. 25).

    Erst wenn solche Feststellungen erfolgt sind, ist ein Rückgriff auf die Tabellenwerte des WoGG zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, Rn. 18; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/12 R -, Rn. 17; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, Rn. 24; zuletzt Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 19).

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Erst wenn solche Feststellungen erfolgt sind, ist ein Rückgriff auf die Tabellenwerte des WoGG zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, Rn. 18; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/12 R -, Rn. 17; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, Rn. 24; zuletzt Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 19).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    In diesem Sinne hält das LSG Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer eigenständigen Fortschreibung des Konzepts des Grundsicherungsträgers (Zwischenerhebungen) in dem Zwei-Jahres-Zeitraum zwischen den jeweiligen Mietspiegeln für denkbar (Urteile vom 19. Mai 2015 - L 6 AS 146/13 -, Rn. 76; - L 6 AS 18/13 -, Rn. 75).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Erforderlich dazu sind im Einzelnen überprüfbare Erhebungen und Auswertungen, die eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (so BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - Rn. 26; vgl. auch Urteile vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Rn. 24 und vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R - Rn. 16).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 7 AS 1121/13

    Angemessene Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung nach dem Maßstab

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Die gerichtliche Weiterentwicklung eines Konzepts der vorliegenden Art, bei der die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung im Rahmen der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels gerade durch eine umfassende verfahrensrechtliche Absicherung durch entsprechende Interessengruppen und/oder politische Gremien gewährleistet ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, Rn. 34; BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, Rn. 28; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 28. November 2013 - L 7 AS 1121/13 - Rn. 63), erscheint von vornherein problematisch, da im gerichtlichen Verfahren die nach dem Konzept eigentlich vorgesehene Einbindung der Interessengruppen und/oder politischen Gremien nicht erfolgen kann.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15
    Erst wenn solche Feststellungen erfolgt sind, ist ein Rückgriff auf die Tabellenwerte des WoGG zu rechtfertigen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R -, Rn. 18; Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/12 R -, Rn. 17; Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 87/12 R -, Rn. 24; zuletzt Urteil vom 16. Juni 2015 - B 4 AS 44/14 R -, Rn. 19).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 27.03.2012 - B 4 AS 16/12 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - L 19 AS 502/16

    SGB II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung;

    vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-478-niedrige-aufloesung.pdf;jsessionid= FE668CBEE3257F013554A592A2CBA1B8? blob=publicationFile&v=4, S. 182 nachfolgend: Forschungsbericht 478; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15).

    Eine Alterung des Datenmaterials muss bei der Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - BVerfGE 125, 175), dem die angemessen Unterkunftskosten zuzurechnen sind, in vertretbarem Umfang hingenommen werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2014 - L 6 AS 18/13).

  • SG Berlin, 27.05.2016 - S 37 AS 1974/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Sechspersonenhaushalt in Berlin -

    Das LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15 ist auf der Grundlage eines Gutachtens, wonach in ganz Deutschland Ende 2011/Anfang 2012 große Sprünge im Preisniveau vorlagen, was vorwiegend die großen Universitätsstädte betroffen habe, von einer Verpflichtung des Grundsicherungsträgers auf zeitnahe Aktualisierung der Mietspiegeldaten (unterhalb der 2-Jahres-Grenze von § 22c Abs. 2 SGB II) ausgegangen.

    Außerdem sind gerade auf angespannten Wohnungsmärkten Verfügbarkeitsanalysen, wie sie dem Gutachten für die Stadt Dresden zugrunde lagen, unverzichtbar, um eine zuvörderst der Verwaltung zukommende Entscheidung darüber zu ermöglichen, in welchem Ausmaß die Exklusion von SGB II-Leistungsberechtigten aus Stadtregionen(bezirken) zur Vermeidung untragbarer Sozialkosten hingenommen werden muss/soll (s. auch dazu LSG Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15).

  • SG Oldenburg, 19.02.2016 - S 48 AS 328/15
    Es kann daher nach Ansicht der Kammer hier dahinstehen, ob die dem Mietspiegel 2010 zugrunde gelegten stichtagsbezogene Daten und deren Auswertung den vorgenannten Anforderungen genügen, denn jedenfalls ist der Beklagte der ihm auch im Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II obliegenden Überprüfungs- und Fortschreibungspflicht nicht nachgekommen (im Ergebnis auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15).

    Maßgeblich dafür, ob der Mietspiegel Grundlage des schlüssigen Konzeptes sein kann, ist daher, inwieweit dieser auf einer ausreichend aktuellen Datengrundlage basiert, die nach statistischen Kriterien ausgewertet worden ist, so dass die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes (unteres Mietpreissegment) abgebildet werden (im Ergebnis auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 mwN).

    Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts mit Urteil vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15 ist die Berufung auch nicht mehr mit der Begründung zuzulassen, dass die maßgeblichen Rechtsfragen zur Überprüfung und Fortschreibungspflicht eines auf einem qualifizierten Mietspiegel beruhenden Konzepts nach § 11 Abs. 1 S.1 SGB II bislang keiner ober- oder höchstrichterlichen Rechtsprechung zugeführt worden sind.

  • SG Oldenburg, 19.02.2016 - S 48 AS 91/14
    Es kann daher nach Ansicht der Kammer hier dahinstehen, ob die dem Mietspiegel 2010 zugrunde gelegten stichtagsbezogene Daten und deren Auswertung den vorgenannten Anforderungen genügen, denn jedenfalls ist der Beklagte der ihm auch im Rahmen des § 22 Abs. 1 SGB II obliegenden Überprüfungs- und Fortschreibungspflicht nicht nachgekommen (im Ergebnis auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15).

    Maßgeblich dafür, ob der Mietspiegel Grundlage des schlüssigen Konzeptes sein kann, ist daher, inwieweit dieser auf einer ausreichend aktuellen Datengrundlage basiert, die nach statistischen Kriterien ausgewertet worden ist, so dass die tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes (unteres Mietpreissegment) abgebildet werden (im Ergebnis auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 mwN).

    Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts mit Urteil vom 10.12.2015 - L 13 AS 135/15 ist die Berufung auch nicht mehr mit der Begründung zuzulassen, dass die maßgeblichen Rechtsfragen zur Überprüfung und Fortschreibungspflicht eines auf einem qualifizierten Mietspiegel beruhenden Konzepts nach § 11 Abs. 1 S.1 SGB II bislang keiner ober- oder höchstrichterlichen Rechtsprechung zugeführt worden sind.

  • SG Gelsenkirchen, 24.01.2019 - S 44 AS 2361/15
    Angebotsmieten liegen im Mittel meist höher als der Mittelwert von repräsentativ erhobenen Neuvertragsmieten (vgl. LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015, Az.: L 13 AS 135/15).

    Eine Alterung des Datenmaterials muss bei der Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 09.02.2010, Az.: 1 BvL 1/09), dem die angemessen Unterkunftskosten zuzurechnen sind, in vertretbarem Umfang hingenommen werden (vgl. LSG Nieder-sachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2015, Az.: L 13 AS 135/15; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2014, Az.: L 6 AS 18/13).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 13 AS 78/16
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (L 13 AS 135/15) - in dem der Beklagte mit dem des hiesigen Rechtsstreits identisch gewesen ist - festgestellt, dass das Konzept des Beklagten jedenfalls für die Zeit ab Oktober 2011 nicht mehr den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) an ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten genügte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2017 - L 13 AS 29/16
    Mit Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 - hatte der Senat festgestellt, dass das Konzept des Beklagten jedenfalls für die Zeit ab Oktober 2011 nicht mehr den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) an ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten genügte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 13 AS 25/16
    Mit Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 - hatte der Senat festgestellt, dass das Konzept des Beklagten jedenfalls für die Zeit ab Oktober 2011 nicht mehr den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) an ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten genügte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 13 AS 26/16
    Mit Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 13 AS 135/15 - hatte der Senat festgestellt, dass das Konzept des Beklagten jedenfalls für die Zeit ab Oktober 2011 nicht mehr den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) an ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten genügte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2016 - L 13 AS 73/16
    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (L 13 AS 135/15) - in dem der Beklagte mit dem des hiesigen Rechtsstreits identisch gewesen ist - festgestellt, dass das Konzept des Beklagten jedenfalls für die Zeit ab Oktober 2011 nicht mehr den Anforderungen des Bundessozialgerichts (BSG) an ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten genügte.
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