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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11   

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https://dejure.org/2013,27127
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11 (https://dejure.org/2013,27127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.09.2013 - L 13 AS 146/11 (https://dejure.org/2013,27127)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. September 2013 - L 13 AS 146/11 (https://dejure.org/2013,27127)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Erstausstattung einer Wohnung nach absolvierter Drogentherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Bewilligung einer Erstausstattung einer Wohnung nach absolvierter Drogentherapie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 36/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    Da diese Auffassung jedenfalls teilweise eine Divergenz zu der Rechtsprechung des BSG - Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 36/09 R - insbesondere Rdn. 16 und 17 - darstellen könne, hat das SG die Berufung gegen sein Urteil, das dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 5. April 2011 zugestellt worden ist, zugelassen.

    Über einen solchen Anspruch auf Leistungen für Erstausstattungen gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB II in der zur Zeit des Leistungsfalles geltenden Fassung (a. F.; jetzt § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II i. d. F. des Gesetzes vom 24. März 2011, BGBl. 2011 Teil I, S. 453) kann der Träger der Grundsicherung isoliert und unabhängig von den übrigen Leistungen der Grundsicherung entscheiden, und dieser Anspruch kann auch isoliert gerichtlich geltend gemacht werden (BSG, Urteil vom 19. August 2010 - B 14 AS 36/09 R - juris Rdn. 12).

    Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a. F. sind für die Ausstattung mit wohnraumbezogenen Gegenständen zu erbringen, die eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen, m. a. W. besteht ein Bedarf bei einem Leistungsberechtigten, der nicht über eigenes Mobiliar verfügt, das dem Standard der herrschenden Lebensgewohnheiten auch unter Berücksichtigung einfachster Verhältnisse entspricht (BSG, Urteil vom 19. August 2010 - a. a. O. - juris Rdn. 16).

    Wenn, etwa infolge einer Alkoholerkrankung, ein eigener Hausstand jedenfalls für mehr als sechs Monate aufgegeben worden ist, so entspricht demnach diese Situation dem in der Gesetzesbegründung genannten Fall der Haft (BSG, Urteil vom 19. August 2010 - a. a. O. - Rdn. 16, mit Verweis auf BT-Drucks. 15/1514, S. 60).

  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erstattung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    b) Als Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sind in diesem Rahmen alle Gegenstände erfasst, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind, bei denen es sich um dem Grunde nach zum Wohnen und zur Haushaltsführung angemessene Gegenstände im Sinne des Grundsicherungsrechts handelt und die ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen ermöglichen (BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 79/12 R - Rdn. 17, mit weiteren Nachweisen).

    aa) Hinsichtlich der ersten Fallgruppe, der noch nicht vorhanden gewesenen Gegenstände, ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass auch einzelne Gegenstände unter den Begriff der Erstausstattung fallen können (zuletzt BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - a. a. O. - Jugendbett; zur Kritik Loose, in: Hohm - Hrsg. - GK-SGB II, § 24 Rdn. 36, Stand November 2011).

    Sie soll grundsätzlich danach zu treffen sein, ob es sich um einen ein- und erstmaligen Bedarf, im Unterschied zu laufenden Bedarfen, handelt (BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - a. a. O. - Rdn. 14-16).

    In Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus der Regelleistung zu bestreiten ist (vgl. hierzu auch Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand Oktober 2011, § 24 Rdn. 311, m. w. Nachw.), kommt eine Wohnungserstausstattung auch bei einem erneuten Bedarfsanfall in Betracht, wenn der Hilfebedürftige nachweist, dass er - regelmäßig im Zusammenhang mit besonderen Ereignissen - über die nunmehr notwendigen Ausstattungsgegenstände bisher nicht oder nicht mehr verfügt (BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 79/12 R - juris Rdn. 14).

  • LSG Hamburg, 27.10.2011 - L 5 AS 342/10

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Anspruch auf Bekleidungserstausstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    Solche außergewöhnlichen Umstände könnten, so ein anderes Beispiel aus der Rechtsprechung in Bezug auf Bekleidungsbedarf, etwa auch in einer erheblichen Gewichtsveränderung liegen, die bei Erwachsenen - im Gegensatz zu Kindern, die im Rahmen des Wachstums regelmäßig auf neue Kleidung angewiesen sind - nicht regelmäßig und damit planbar vorkommen (LSG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 - L 5 AS 342/10 - juris Rdn. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - L 3 AS 5162/11

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    In der Rechtsprechung ist ferner etwa u. a. die Konstellation unter den unbestimmten Rechtsbegriff der Erstausstattung erfasst worden, dass ein Umzug in eine größere Wohnung wegen der Geburt eines Kindes erforderlich geworden ist, denn auch dies sei ein ungewöhnliches Ereignis im Sinne der Rechtsprechung des BSG, das ggfs. die Ausstattung einer - neuen - Wohnung notwendig mache (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2012 - L 3 AS 5162/11 - juris).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 77/08 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - Ersatz für bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    Dogmatisch nicht überzeugt hat den Senat etwa die Entscheidung des BSG in Bezug auf den Untergang eines einzelnen Einrichtungsgegenstandes aufgrund eines durch den Leistungsträger veranlassten Umzugs (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 77/08 R), denn hier handelt es sich eindeutig um Ersatzbeschaffung und nicht mehr um Erstausstattung.
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    b) Auf Beklagtenseite ist das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 kraft Gesetzes entstanden ist, als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten; das Passivrubrum war dementsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    b) Auf Beklagtenseite ist das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 kraft Gesetzes entstanden ist, als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten; das Passivrubrum war dementsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 384/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 13 AS 146/11
    cc) Zu fordern sind in dieser zweitgenannten Alternative allerdings außergewöhnliche Umstände (BT-Drucks. 15/1514, S. 60; Beispiele bei Loose, a. a. O., § 24 Rdn. 34, Stand November 2011), die eine besondere Ausstattung an Haushaltsgeräten, Möbeln bzw. Bekleidung erforderlich machen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2013 - L 11 AS 384/12).
  • SG Wiesbaden, 17.12.2015 - S 33 AS 300/13

    Jobcenter muss Möbel nicht zweimal zahlen!

    Im Hinblick auf die hiermit einhergehende Missbrauchsgefahr darf die Entsorgung gebrauchter Möbel und Haushaltsgegenstände nicht zu einem Leistungsanspruch nach dieser Bestimmung führen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. September 2013 - L 13 AS 146/11 -, Rn. 45, juris unter Bezugnahme auf Loose, in: Hohm, GK-SGB II, § 24 Rn. 35, Stand November 2011).
  • LSG Hessen, 25.01.2017 - L 6 AS 205/16
    Im Hinblick auf die hiermit einhergehende Missbrauchsgefahr dürfe die Entsorgung gebrauchter Möbel und Haushaltsgegenstände nicht zu einem Leistungsanspruch nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II führen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. September 2013 - L 13 AS 146/11 -, Rn. 45, juris unter Bezugnahme auf Loose, in: Hohm, GK-SGB II, § 24 Rn. 35, Stand November 2011).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2013 - L 13 AS 69/13
    Denn die Beantwortung von nicht einfach gelagerten, nicht abschließend geklärten Rechtsfragen hat nicht in einem auf überschlägige Prüfung angelegten Prozesskostenhilfeverfahren zu erfolgen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. Juni 2008 - 1 BvR 495/07 u. 653/07; Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 2012 - L 13 AS 146/11 -, vom 8. September 2011 - L 13 B 51/08 AS -, vom 5. Juli 2011 - L 13 AS 396/10 NZB -, sowie vom 26. Januar 2011 - L 13 AS 373/10 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2013 - L 13 AS 131/13
    Die Beantwortung von nicht einfach gelagerten, nicht abschließend geklärten Rechtsfragen hat nicht in einem auf überschlägige Prüfung angelegten Prozesskostenhilfeverfahren zu erfolgen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. Juni 2008 - 1 BvR 495/07 u. 653/07; Beschlüsse des Senats vom 28. Juni 2012 - L 13 AS 146/11 -, vom 8. September 2011 - L 13 B 51/08 AS -, vom 5. Juli 2011 - L 13 AS 396/10 NZB -, sowie vom 26. Januar 2011 - L 13 AS 373/10 B -).
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