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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18 B ER (https://dejure.org/2018,86672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.09.2018 - L 13 AS 146/18 B ER (https://dejure.org/2018,86672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. September 2018 - L 13 AS 146/18 B ER (https://dejure.org/2018,86672)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrechts gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Antragstellerin zu 1. nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Senatsbeschlüsse u.a. vom 30. Januar 2018 - L 13 AS 297/17 B ER - und vom 30. November 2017 - L 13 AS 271/17 B ER unter Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2017 - L 13 AS 113/17

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Unterhalts eines Ausländers;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II normierten und hier nach den vorstehenden Ausführungen einschlägigen Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger bzw. für solche ohne Aufenthaltsrecht, dessen Europarechtskonformität entgegen dem Vorbringen der Antragstellerinnen bereits festgestellt ist (EuGH, Urteile vom 11. November 2014 - C-333/13 - und vom 15. September 2015 - C-67/14), hat der Senat nicht und in derartigen Fällen sind auch nicht vorläufige Leistungen nach § 41a Abs. 7 SGB II zu erbringen (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER - juris Rn. 19 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 13 AS 271/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrechts gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Antragstellerin zu 1. nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Senatsbeschlüsse u.a. vom 30. Januar 2018 - L 13 AS 297/17 B ER - und vom 30. November 2017 - L 13 AS 271/17 B ER unter Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 13 AS 297/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrechts gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Antragstellerin zu 1. nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Senatsbeschlüsse u.a. vom 30. Januar 2018 - L 13 AS 297/17 B ER - und vom 30. November 2017 - L 13 AS 271/17 B ER unter Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II normierten und hier nach den vorstehenden Ausführungen einschlägigen Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger bzw. für solche ohne Aufenthaltsrecht, dessen Europarechtskonformität entgegen dem Vorbringen der Antragstellerinnen bereits festgestellt ist (EuGH, Urteile vom 11. November 2014 - C-333/13 - und vom 15. September 2015 - C-67/14), hat der Senat nicht und in derartigen Fällen sind auch nicht vorläufige Leistungen nach § 41a Abs. 7 SGB II zu erbringen (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER - juris Rn. 19 ff.).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Sie haben nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen ein Aufenthaltsrecht nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R) zusteht, welches zudem zu einem Leistungsanspruch nach dem SGB II führen würde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Denn ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 289/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Dies folgt bereits daraus, dass es für die Fortgeltung eines Aufenthaltsrechts gem. § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bzw. Abs. 3 S. 2 FreizügG/EU wegen unfreiwilliger durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigter Arbeitslosigkeit an der bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Antragstellerin zu 1. nicht vorgelegten, nach der Rechtsprechung des Senats jedoch stets erforderlichen Bestätigung der Agentur für Arbeit über die Unfreiwilligkeit fehlt (vgl. Senatsbeschlüsse u.a. vom 30. Januar 2018 - L 13 AS 297/17 B ER - und vom 30. November 2017 - L 13 AS 271/17 B ER unter Bezugnahme auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2014 - L 15 AS 289/14 B ER - unter Hinweis auf Hoffmann in: HK-AuslR, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügG/EU Rn. 30 m. w. N.; bestätigt durch das Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. Juli 2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 146/18
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den in § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II normierten und hier nach den vorstehenden Ausführungen einschlägigen Leistungsausschluss für arbeitsuchende Unionsbürger bzw. für solche ohne Aufenthaltsrecht, dessen Europarechtskonformität entgegen dem Vorbringen der Antragstellerinnen bereits festgestellt ist (EuGH, Urteile vom 11. November 2014 - C-333/13 - und vom 15. September 2015 - C-67/14), hat der Senat nicht und in derartigen Fällen sind auch nicht vorläufige Leistungen nach § 41a Abs. 7 SGB II zu erbringen (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER - juris Rn. 19 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2019 - L 13 AS 43/19

    Vorläufige Gewährung von Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für

    Denn ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 17. September 2018 - L 13 AS 146/18 B ER; so auch 15. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - L 15 AS 243/18 B ER) wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung auf der Grundlage vorgebrachter besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2019 - L 13 AS 208/19
    Denn ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 17. September 2018 - L 13 AS 146/18 B ER und vom 14. März 2019 - L 13 AS 43/19 B ER; so auch 15. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - L 15 AS 243/18 B ER) wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung auf der Grundlage vorgebrachter besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2018 - L 13 AS 147/18
    Der Senat nimmt ergänzend Bezug auf seinen Beschluss vom heutigen Tage zum Aktenzeichen L 13 AS 146/18 B ER.
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