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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,6828
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER (https://dejure.org/2010,6828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER (https://dejure.org/2010,6828)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 13 AS 147/10 B ER (https://dejure.org/2010,6828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Rechtsschutzbedürfnis des durch einstweilige Anordnung belasteten Leistungsträgers für eine Beschwerde - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietschulden - Übernahme von Stromschulden - Ermessensausübung - Einzelfallbetrachtung - Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme von Energiekostenrückständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme von Energiekostenrückständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 5
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung, Übernahme von Energiekostenrückständen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • SG Duisburg, 12.02.2019 - S 49 AS 5042/18

    Gewährung von Leistungen ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v.

    Die Antragsteller sind im Falle eines späteren Unterliegens im Hauptsacheverfahren entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X zur vollumfänglichen Rückzahlung (BSG, Urt. v. 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R, juris, Rn. 8; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rn. 334; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b SGG, Rn. 22, 49 m.w.N.) und ggf. zum Schadensersatz (§ 86b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 945 ZPO; vgl. auch: BSG, Urt. v. 13.12.2016 - B 1 KR 1/16 R, juris, Rn. 8) verpflichtet, so dass insoweit auch eine vollumfängliche Korrektur für die Vergangenheit möglich bleibt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - L 9 SO 532/13

    Sozialhilferecht; Übernahme von Schulden für Strom und Miete aus der

    Soweit in der Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung dieser bzw. der entsprechenden Vorschrift des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II befürwortet wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER -, juris Rn. 21 ; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.12.2010 - L 3 AS 557/10 B ER -, juris Rn. 32), erfolgt dies meist ohne Begründung und - systemwidrig - unter Berücksichtigung von Ermessenserwägungen, auf die es im Falle des Satzes 2 nur in atypischen Ausnahmefällen ankommt, und überzeugt dementsprechend nicht.

    Im Rahmen des Ermessens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB XII sind in einer umfassenden Gesamtschau die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und zwar die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des eventuell von der Räumung (oder der Energiesperre) bedrohten Personenkreises (insbesondere die Frage der Betroffenheit von Kleinkindern oder Behinderten), das in der Vergangenheit von dem Hilfesuchenden gezeigte Verhalten (erstmaliger oder wiederholter Rückstand, eigene Bemühungen, entstandene Rückstände auszugleichen) und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe (zum Ganzen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 09.06.2010 - L 13 AS 147/10 B ER).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10

    Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem

    Dies kann jedoch nicht hingenommen werden (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.06.2010, L 13 AS 147/10 B).
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