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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14   

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https://dejure.org/2015,34518
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14 (https://dejure.org/2015,34518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 13 AS 164/14 (https://dejure.org/2015,34518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 (https://dejure.org/2015,34518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 SGB X; § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II; § 22 Abs. 3 SGB II; § 330 Abs. 3 SGB III
    Anrechnung einer Heizkostenrückerstattung auf Grundsicherungsleistungen; Zeitpunkt der Berücksichtigung einer Rückerstattung; Bedarfs- und kostenbezogene Betrachtung; Überhöhte Abschlagsforderung; Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Heizkostenrückerstattung auf Grundsicherungsleistungen; Zeitpunkt der Berücksichtigung einer Rückerstattung; Bedarfs- und kostenbezogene Betrachtung; Überhöhte Abschlagsforderung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren ALG II-Zahlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wenn ALG-II-Empfänger für Heizkosten selber aufkommen - Rückzahlung mindert Anspruch nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zu geringeren Arbeitslosengeld II-Zahlungen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Heizkostenrückzahlung ohne Auswirkungen auf Hartz IV

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Rückerstattung des Energieversorgungsunternehmens nicht grundsätzlich als Einkommen anzurechnen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    ALG-II-Leistungen trotz Heizkosten-Rückzahlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkostenrückzahlung führt nicht immer zur Kürzung von Hartz IV - Keine Anrechnung des Guthabens als Einkommen bei vorheriger Ansparung der Beträge aus Regelleistungen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Wann werden Heizkosten-Rückzahlungen angerechnet?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 36
  • NZS 2016, 7
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14
    Dem steht neben dem Sinn und Zweck der Regelung auch der Wortlaut des § 22 Abs. 3 SGB II in der ab 1. April 2011 (BGBl. I 850) geltenden Fassung entgegen (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - ; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, BSGE 110, 294).

    Zur Begründung verweist er auf den Wortlaut des § 22 Abs. 3 SGB II und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -.

    In diesem Zusammenhang ist es nach der zu § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II a. F. ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern maßgeblich sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 22. März 2013 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 19 f. sowie Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris Rn. 15).

    Eine anderslautende Beurteilung knüpfte ausschließlich an die Kalkulation des Abschlagsbetrags durch den Energieversorger an (vgl. zu diesem Gesichtspunkt im Hinblick auf die wirtschaftliche Kalkulation des Vermieters: BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R - juris Rn. 22).

    Das ist nach der Rechtsprechung des BSG bei Rückerstattungen von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgt sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15ff und Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 25), wie es hier der Fall ist.

    Diese Argumentation greift - in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil - auch im vorliegenden Fall, auch wenn sich die bisherigen Ausführungen des BSG auf eine Stromkostenrückzahlung (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15ff) bzw. die Anrechnung der Kosten der Warmwasserbereitung (Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 25) erstreckt haben.

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 83/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14
    Dem steht neben dem Sinn und Zweck der Regelung auch der Wortlaut des § 22 Abs. 3 SGB II in der ab 1. April 2011 (BGBl. I 850) geltenden Fassung entgegen (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - ; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, BSGE 110, 294).

    Wurden dagegen - wie auch im vorliegenden Fall - nur abgesenkte Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht, mindern Betriebskostenerstattungen den Alg II-Anspruch in dem bzw. den folgenden Monat(en) nur um den Betrag, der nach ihrer Anrechnung auf die tatsächlich erbrachten Aufwendungen für Unterkunft und Heizung verbleibt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R -, juris Rn. 11).

    In diesem Zusammenhang ist es nach der zu § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II a. F. ergangenen Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, wie das Einkommen erwirtschaftet wurde und für welche Zeit die Kosten angefallen sind, sondern maßgeblich sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Berücksichtigung (BSG, Urteil vom 22. März 2013 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 19 f. sowie Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris Rn. 15).

    Es sollen mithin den kommunalen Trägern Guthaben zugutekommen, die wesentlich mit ihren Beiträgen aufgebracht worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris Rn. 15 unter Hinweis auf Bundestags-Drs.

    Soweit das BSG vor diesem Hintergrund für die Anrechnung von Betriebskostenerstattungen nach der alten Rechtslage entschieden hat, dass es für die Anrechnung ohne Bedeutung sei, von wem konkret die Betriebskostenvorauszahlung in der Vergangenheit erbracht worden ist und auf wen demgemäß der zurückerstattete Betrag entfällt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris Rn. 15), hat das BSG hierfür maßgeblich darauf abgestellt, dass es bei einer einheitlichen Angemessenheitsprüfung unter Einbeziehung der Nettokaltmiete und der kalten Betriebskosten regelmäßig nicht feststellbar sei, welcher Anteil der kalten Betriebskosten vom Grundsicherungsträger getragen worden und welcher bei den Leistungsbeziehern verblieben sei.

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14
    Das ist nach der Rechtsprechung des BSG bei Rückerstattungen von Vorauszahlungen auf der Grundlage von Energielieferverträgen jedenfalls dann nicht der Fall, wenn die Vorauszahlungen in Zeiten der Hilfebedürftigkeit erfolgt sind (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15ff und Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 25), wie es hier der Fall ist.

    Dies folge zum einen aus der Wertung des § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II, nach der "Leistungen nach diesem Buch" nicht als Einkommen anzurechnen seien; zum anderen sei es aber auch geboten, Einnahmen, die aus Einsparungen beim Regelbedarf resultierten, über den jeweiligen Bezugszeitraum hinweg von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen (so Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 16).

    Diese Argumentation greift - in Übereinstimmung mit dem erstinstanzlichen Urteil - auch im vorliegenden Fall, auch wenn sich die bisherigen Ausführungen des BSG auf eine Stromkostenrückzahlung (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 185/10 R - juris Rn. 15ff) bzw. die Anrechnung der Kosten der Warmwasserbereitung (Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rn. 25) erstreckt haben.

  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 164/14
    Damit ist nach Auffassung des Senats zugleich die Grenze zulässiger Typisierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung (vgl. dazu beispielhaft für das Steuerrecht Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 1 BvL 14/11 -juris Rn. 77 ff.) überschritten.
  • SG Bayreuth, 19.09.2019 - S 17 AS 7/19

    Unterkunft und Heizung - verfassungskonforme Auslegung

    Hiergegen legte der Kläger am 10.10.2018 Widerspruch ein und führte zur Begründung unter Berufung auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.09.2015, L 13 AS 164/14 aus, er halte die Berücksichtigung des Heizkostenguthabens als Einkommen für rechtswidrig, weil er im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.11.2017 nicht im Leistungsbezug gestanden habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - L 32 AS 1416/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Betriebs- und

    Entgegen der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. September 2015 - L 13 AS 164/14) sei zur Überzeugung der Kammer auch keine einschränkende Auslegung des eindeutigen Gesetzeswortlauts geboten.

    Aus der ergänzenden Verweisung der Klägerin auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 folgt nichts anderes.

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen kommt in seinem Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 in Anwendung der Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf das Urteil vom 22. März 2013 - B 4 AS 139/11 R -, juris Rdnr. 19 f. und auf das Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 83/12 R - juris Rdnr. 15) zum selben Ergebnis (Rdnrn. 22 und 23), wenn es ausführt: Das BSG hat zu der Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 1 S. 4 SGB II und für den Fall der Rückzahlung von Betriebskosten entschieden, dass eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II (Alg II) nur dann mit dem vollen Rückzahlungsbetrag erfolgt, wenn die Aufwendungen der Leistungsberechtigten für Unterkunft und Heizung durch den hierauf entfallenden Alg II-Anteil vollständig gedeckt waren.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2018 - L 32 AS 1505/17

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, auf das die Klägerin Bezug nimmt, kommt in Anwendung dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 zum selben Ergebnis (Rdnrn. 22 und 23).

    Damit erweist sich die im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen vom 23. September 2015 - L 13 AS 164/14 vertretene Rechtsansicht lediglich als Abweichung von der dargestellten Rechtsprechung des BSG.

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