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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08 ER   

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https://dejure.org/2008,5267
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08 ER (https://dejure.org/2008,5267)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2008 - L 13 AS 178/08 ER (https://dejure.org/2008,5267)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2008 - L 13 AS 178/08 ER (https://dejure.org/2008,5267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Beschwerde im Eilverfahren - Unterschreitung des Schwellenwerts - Berufungszulassung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 SGG; § 145 SGG; § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG
    Bedeutung der Zulässigkeit der Berufung in der Hauptsache für die Zulässigkeit von Beschwerden in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Notwendigkeit des Überschreitens des Schwellenwerts für eine zulassungsfreie Berufung i.H.v. 750,00 EUR durch den streitigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Zulässigkeit der Berufung in der Hauptsache für die Zulässigkeit von Beschwerden in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Notwendigkeit des Überschreitens des Schwellenwerts für eine zulassungsfreie Berufung i.H.v. 750,00 EUR durch den streitigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 144 Abs. 1 Nr. 1 § 172 Abs. 3 Nr. 1
    Statthaftigkeit der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft; Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08
    Jedenfalls habe in dieser Richtung das Hessische LSG mit Beschluss vom 19.Mai2008 - L 9 AS 91/08 B ER - und damit abweichend vom Beschluss des 9.Senats des erkennenden Gerichts vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER - entschieden.
  • LSG Hessen, 19.05.2008 - L 9 AS 91/08

    Angemessene Wohnungsgröße bei Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08
    Jedenfalls habe in dieser Richtung das Hessische LSG mit Beschluss vom 19.Mai2008 - L 9 AS 91/08 B ER - und damit abweichend vom Beschluss des 9.Senats des erkennenden Gerichts vom 13. April 2006 - L 9 AS 131/06 ER - entschieden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer

    Der beschließende Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung (s nur den Beschluss des - für den örtlichen Geschäftsbereich des beschließenden Senats nicht zuständigen - 13. Senats des Gerichts vom 8. September 2008 - L 13 AS 178/08 ER - mwN) verbreitete Auffassung, dass für die Zulässigkeit der Beschwerde allein der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebende Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 750 EUR entscheidend ist, sofern das Rechtsmittel nicht wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft, was im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende indes ausgeschlossen ist, da die Leistungen regelmäßig für 6 Monate und keinesfalls länger als für 12 Monate bewilligt werden sollen (§ 41 Abs. 1 Sätze 4 f SGB II).
  • LSG Hessen, 12.01.2009 - L 7 AS 421/08

    Ausschluss der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis fest (Beschlüsse des Senats: 11.8.2008 - L 7 AS 213/08 B ER, 1. Juli 2008 - L 7 SO 59/08 B ER -, 26. Juni 2008 - L 7 AS 164/08 B ER - so auch: Schleswig-Holsteinisches LSG, 6.11.2008 - L 11 B 526/08 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 20 B 1647/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, 29.9.2008 - L 8 SO 80/08 ER und 8.9.2008 - L 13 AS 178/08 ER; LSG NRW, 15.8.2008 - L 19 B 146/08 AS ER), obwohl dem mit ausführlicher Begründung entgegengetreten worden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER).

    Dabei lässt es der Senat offen, ob aus der Verwendung des Konjunktivs in der Formulierung "die Berufung zulässig wäre" zu folgern ist, § 172 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGG F. 2008 stelle nicht auf die Zulässigkeit, enger: Statthaftigkeit, der Berufung für den Gegenstand der Hauptsache ab (so noch: Senat, 11.8.2008 - L 7 AS 213/08 B ER; auch: LSG Hamburg, 1.9.2008 - L 5 AS 70/08 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, 8.9.2008 - L 13 AS 178/08 ER), sondern übertrage nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Berufungsverfahrens auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz (LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER).

  • LSG Hamburg, 16.01.2009 - L 5 B 1136/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Verfahren im

    Denn in einem Hauptsacheverfahren wäre die Berufung bei Vorliegen eines der in § 144 Abs. 2 SGG aufgeführten Zulassungsgründe nicht "zulässig", sondern "zuzulassen" (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. September 2008 - L 13 AS 178/08 ER - Juris).

    Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung sprechen aber dennoch für die hier vertretene Auslegung (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. April 2008 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 8. September 2008, a.a.O. und vom 29. September 2008 - L 8 SO 80/08 ER - mit weiteren Nachweisen).

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