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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10   

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https://dejure.org/2011,16783
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10 (https://dejure.org/2011,16783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.05.2011 - L 13 AS 178/10 (https://dejure.org/2011,16783)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - L 13 AS 178/10 (https://dejure.org/2011,16783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Einstiegsgeldanspruch - Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung - Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 119 Abs. 1 SGB III; § 16 Abs. 1 SGB III
    Einstiegsgeld kann den bei der Aufnahme einer Tätigkeit arbeitslosen Hilfebedürftigen zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit gewährt werden; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen bei fehlender Arbeitslosigkeit und Aufnahme einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstiegsgeld kann den bei der Aufnahme einer Tätigkeit arbeitslosen Hilfebedürftigen zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit gewährt werden; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen bei fehlender Arbeitslosigkeit und Aufnahme einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen bei fehlender Arbeitslosigkeit und Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Das Einstiegsgeld soll dem Hilfebedürftigen einen Anreiz für die Aufnahme einer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit bieten (BSG, Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R - juris Rn. 16, mit Verweis auf BT-Drucks. 15/1516 S. 59; Hengelhaupt, a. a. O., § 16 b Rn. 54).

    Eine Bewilligung scheidet insoweit grundsätzlich aus, wenn die Förderung einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit beantragt wird (BSG, Urteil vom 23. November 2006, a. a. O.; Marschner, in: Estelmann (Hrsg.), SGB II, Stand März 2011, § 16 b Rn. 30).

    Arbeitslosigkeit setzt danach Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit, die Verfügbarkeit in subjektiver wie objektiver Hinsicht sowie schließlich die Arbeitslosmeldung voraus, worauf das Bundessozialgericht im Übrigen auch für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II abgestellt hat (BSG, Urteil vom 23. November 2006, a. a. O., juris Rn. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 12 AS 2069/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - gesonderte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Soweit etwa die Möglichkeit besteht, eine Fahrkostenbeihilfe noch nach Arbeitsbeginn zu beantragen, wenn sie auch im Bereich des SGB II erst ab Antragstellung bewilligt werden kann (so zutreffend - unter Hinweis auf § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - L 12 AS 2069/08 - juris Rn. 21), ist dies aufgrund des nach dem eindeutigen gesetzlichen Wortlaut bestehenden Tatbestandsmerkmals der Arbeitslosigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung nicht auf die Leistungsart des Einstiegsgeldes übertragbar.

    Die Argumentation des Klägers mit dem Wortlaut des § 29 Abs. 1 SGB II a. F. ("bei Aufnahme" bedeute nur, dass die Antragstellung in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit stehen müsse) überzeugt den Senat vor diesem Hintergrund - der Entschluss des Klägers zur Übernahme der Selbsthilfewerkstatt war bereits gefasst, auch hatte er bereits begonnen, diesen aktiv in die Tat umzusetzen und war als Gewerbetreibender auch bereits angemeldet - ebenso wenig wie der vom Kläger bemühte Vergleich mit der Vorschrift des § 324 Abs. 1 SGB III, denn der eindeutige Wortlaut des § 29 Abs. 1 SGB II a. F. setzt u. a. auch die Arbeitslosigkeit des Antragstellers bei derartige Leistungen voraus; demgegenüber hat § 324 Abs. 1 SGB III einen gänzlich anderen Anwendungsbereich und erlaubt Schlussfolgerungen für die Auslegung des § 29 Abs. 1 SGB II a. F. weder in die eine noch in die andere Richtung (zur generellen Unanwendbarkeit der §§ 323 ff. SGB III im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2008 - a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2010 - L 19 AS 60/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Hieraus folgt, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn die Tätigkeit keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zuließ, dass sie auf Dauer dazu führen würde, dass der Hilfebedürftige und gegebenenfalls die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unabhängig von Leistungen nach dem SGB II würden leben können; vielmehr musste erkennbar sein, dass sich aus der Tätigkeit in absehbarer Zukunft Einkommen - in ausreichender Höhe - erzielen ließen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2010 - L 19 AS 60/09 - juris Rn. 18; Marschner, a. a. O., § 16 b Rn. 22; Hengelhaupt, a. a. O., § 16 b Rn. 101 f.; Spellbrink, a. a. O., § 29 Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER - juris Rn. 4; ferner Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 13 AS 30/11 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08

    Überwindung von Hilfebedürftigkeit; Prognoseentscheidung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Hieraus folgt, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn die Tätigkeit keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zuließ, dass sie auf Dauer dazu führen würde, dass der Hilfebedürftige und gegebenenfalls die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unabhängig von Leistungen nach dem SGB II würden leben können; vielmehr musste erkennbar sein, dass sich aus der Tätigkeit in absehbarer Zukunft Einkommen - in ausreichender Höhe - erzielen ließen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2010 - L 19 AS 60/09 - juris Rn. 18; Marschner, a. a. O., § 16 b Rn. 22; Hengelhaupt, a. a. O., § 16 b Rn. 101 f.; Spellbrink, a. a. O., § 29 Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER - juris Rn. 4; ferner Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 13 AS 30/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2011 - L 13 AS 22/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Eine positive Erfolgsprognose darzulegen, ist zudem Sache des Klägers (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Februar 2011 - L 13 AS 22/11 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2011 - L 13 AS 30/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Hieraus folgt, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn die Tätigkeit keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zuließ, dass sie auf Dauer dazu führen würde, dass der Hilfebedürftige und gegebenenfalls die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unabhängig von Leistungen nach dem SGB II würden leben können; vielmehr musste erkennbar sein, dass sich aus der Tätigkeit in absehbarer Zukunft Einkommen - in ausreichender Höhe - erzielen ließen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2010 - L 19 AS 60/09 - juris Rn. 18; Marschner, a. a. O., § 16 b Rn. 22; Hengelhaupt, a. a. O., § 16 b Rn. 101 f.; Spellbrink, a. a. O., § 29 Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 26 B 107/08 AS ER - juris Rn. 4; ferner Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 13 AS 30/11 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2006 - L 9 AS 392/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2011 - L 13 AS 178/10
    Bei der Einschätzung musste sich ergeben, dass die Zahlung des Einstiegsgeldes irgendwann dazu führen würde, dass der Leistungsempfänger den Status der Hilfebedürftigkeit verlassen konnte (LSG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; Senatsbeschluss vom 4. Juli 2008 - L 13 B 46/08 AS -, sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. September 2006 - L 9 AS 392/06 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 7 AS 1884/12
    Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Leopold in JurisPK a.a.O. Rn. 45; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.05.2011 Az. L 13 AS 178/10).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermessensentscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Keller in Meyer-Ladewig 10. Auflage SGG § 54 Rn. 34a; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.5.2011 Az. L 13 AS 178/10) - hier also Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 11.10.2011.

    Die berechtigte Hoffnung, in Zukunft könne ein ausreichender Gewinn erzielt werden, um die Hilfebedürftigkeit der Klägerin zu beenden, musste als tatbestandliche Voraussetzung einer Ermessensentscheidung spätestens im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier also des Widerspruchsbescheides vom 11.10.2011 - vorliegen, denn spätere Entwicklungen können eine Ermessensentscheidung rückwirkend nicht eröffnen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.5.2011 a.a.O.).

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, einen Anreiz für die Aufnahme und Fortführung einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit zu schaffen, nicht jedoch die dauerhafte Fortführung einer solchen Tätigkeit zu subventionieren (Landessozialgericht Niedersachsen Bremen Urteil vom 25.5.2011 Az. L 13 AS 178/10; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.6.2012 Az. L 12 AS 569/11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2013 - L 2 AS 2249/12
    Ob eine Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist, ist vom SGB II-Leistungsträger mittels einer Prognose zu prüfen (Stölting in Eicher, a.a.O., § 16b Rn. 20; Breitkreuz in Löns/Herold-Tews, a.a.O., § 16b Rn. 5; Hannes in Gagel, a.a.O. § 16b Rn. 54; LSG NRW Urteil vom 20.06.2012 - L 12 AS 569/11 juris Rn. 25; vgl. auch zu der zuvor bis 31.12.2008 geltenden Fassungen des Einstiegsgeldes in § 29 SGB II LSG München Urteil vom 20.10.2011 - L 7 AS 643/11 R juris Rn. 17 sowie LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.05.2011 Az. L 13 AS 178/10 juris Rn. 23 und zu den allgemeinen Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R juris Rn. 13 m.w.N.).

    Maßgeblich für die Prüfung mittels Prognose ist sowohl in Anfechtungs- wie auch in Verpflichtungs(-bescheidungs)klagen eine ex-ante Beurteilung, d.h. eine zukunftsorientierte Beurteilung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der letzten Verwaltungsentscheidung bekannten Tatsachen (Stölting in Eicher, a.a.O., § 16b Rn. 20; Hannes in Gagel, a.a.O., § 16b Rn. 55; LSG NRW Urteil vom 06.06.2013 - L 7 AS 1884/12 juris Rn. 40; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.05.2011 Az. L 13 AS 178/10 juris Rn. 24; vgl. auch BSG Urteil vom 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R juris Rn. 15; BSG Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R juris Rn. 25; BSG Urteil vom 02.10.1997 - 14 REg 10/96 juris Rn. 16; BSG Urteil vom 07.04.1987 - 11b RAr 5/86 juris Rn. 11).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 13 AS 24/11
    Hieraus folgt nach der bisherigen Senatsrechtsprechung, dass die Förderung nicht gewährt werden kann, wenn die Tätigkeit bei sachgerechter vorausschauender Prognose keinerlei berechtigte Chance und Hoffnung zuließ, dass sie auf Dauer dazu führen würde, dass der Hilfebedürftige und gegebenenfalls die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen unabhängig von Leistungen nach dem SGB II würden leben können; vielmehr muss hiernach erkennbar sein, dass sich aus der Tätigkeit in absehbarer Zukunft Einkommen - in ausreichender Höhe - erzielen lässt und dass die Zahlung des Einstiegsgeldes irgendwann dazu führen wird, dass der Leistungsempfänger den Status der Hilfebedürftigkeit verlassen kann (vgl. Senat, Urteil vom 25. Mai 2011 - L 13 AS 178/10 - m. w. Nachw.; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2010 - L 19 AS 60/09 - juris Rn. 18; Spellbrink, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 29 Rn. 18; anders nun Thie, in: LPK-SGB II, 4. Aufl. 2012, § 16b Rn. 10).

    Eine positive Erfolgsprognose darzulegen, ist zudem Sache des Klägers (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2011 - a. a. O. - sowie Senatsbeschluss vom 24. Februar 2011 - L 13 AS 22/11 B -).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - L 5 AS 261/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Voraussetzung der Gewährung eines

    Der Zeitpunkt der Antragstellung ist an dieser Stelle nicht entscheidend (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Mai 2011, L 13 AS 178/10, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2021 - L 7 AS 1237/20
    Hieraus ist zu folgern, dass eine Förderung mittels Einstiegsgeld ausgeschlossen ist, wenn die angestrebte Tätigkeit keine berechtigte Chance und Hoffnung lässt, die Hilfebedürftigkeit des Leistungsempfängers auf Dauer zu beenden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 30.08.2010 - L 19 AS 60/09; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25.05.2011 - L 13 AS 178/10; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 08.06.2011 - L 25 AS 538/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2015 - L 6 AS 680/11
    Als objektiver Hinweis auf die Aufnahme der Tätigkeit wird in Literatur und Rechtsprechung einhellig der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung genannt (vgl Thie in LPK-SGB II 5. Auflage § 16b Rn 4; Stölting in Eicher SGB II 3. Auflage § 16b Rn 19; Voelzke in Hauck/Noftz SGB II § 16b Rn 68; Loose in GK-SGB II § 16b Rn 46; Hannes in Gagel § 16b Rn 52; BSG Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 3/05 R; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 25. Mai 2011 - L 13 AS 178/10; BayLSG Urteil vom 27. März 2013 - L 11 AS 809/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2012 - L 15 AS 1040/09
    Die Ausübung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit als Unternehmer steht der Annahme von Beschäftigungslosigkeit entgegen, wenn sie nicht von vornherein auf eine nur geringfügige Nebenbeschäftigung abzielt (vgl. LSG Niedersachsen - Bremen, Urt. v. 25. Mai 2011, Az. L 13 AS 178/10, Rdnr. 19 f m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2021 - L 2 AS 448/21
    Einstiegsgeld dient nämlich nicht dazu, bei einem bereits gefassten und in die Tat umgesetzten Beschluss, eine Tätigkeit aufzunehmen, lediglich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Leistungsberechtigten zu verbessern (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2012 - L 5 AS 112/12 B -, juris, Rn. 14/15, m.w.N.; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.05.2011 - L 13 AS 178/10 -, juris, Rn. 21).
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