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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,27129
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER (https://dejure.org/2013,27129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER (https://dejure.org/2013,27129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. September 2013 - L 13 AS 260/13 B ER (https://dejure.org/2013,27129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 FreizügG/EU (2004); § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 1, 4 SGB II; § 8 Abs. 2 S. 2 SGB II; § 284 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 86b Abs. 2 S. 2, 4 SGG
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige wegen Aufenthalts zur Arbeitsuche; gewöhnlicher Aufenthalt; Erwerbsfähigkeit bei geringfügiger Beschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige wegen Aufenthalts zur Arbeitsuche; gewöhnlicher Aufenthalt; Erwerbsfähigkeit bei geringfügiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige wegen Aufenthalts zur Arbeitsuche; gewöhnlicher Aufenthalt; Erwerbsfähigkeit bei geringfügiger Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Der gewöhnliche Aufenthalts ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen, und entscheidend ist, ob der örtliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse faktisch dauerhaft im Inland ist (Anschluss BSG 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist es insoweit ausreichend, wenn vorbehaltlich der Vorlage eines konkreten, überprüfbaren Stellenangebots eines künftigen Arbeitgebers im streitigen Zeitraum die Aufnahme einer Beschäftigung hätte erlaubt werden können (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - juris Rdn. 15).

    Insoweit hat das BSG im Urteil vom 30. Januar 2013 (a. a. O., Rdn. 17 ff.) dargelegt, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II i. V. mit § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB, Erstes Buch (I), habe jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2013 - L 13 AS 63/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Dies entbindet den Senat jedoch nicht von der Vornahme einer vollständigen rechtlichen Prüfung (vgl. Senat, Beschluss vom 9. April 2013 - L 13 AS 63/13 B ER); insoweit hält der Beschluss des SG Oldenburg vom 22. August 2013 einer Überprüfung durch den Senat stand.

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist als geltendes Recht auch anzuwenden, wie der Senat im Beschluss vom 9. April 2013 - L 13 AS 63/13 ER - auf den Seiten 5 bis 10 mit weiteren Nachweisen ausführlich dargelegt und in Beschlüssen vom 16. August 2013 - L 13 AS 235/13 B ER - S. 5 ff. - und vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - S. 3 ff. - kürzlich bestätigt hat; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 13 AS 235/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Den diesbezüglichen Ausführungen des BSG schließt sich der Senat (wie bereits im Beschluss vom 16. August 2013 - L 13 AS 235/13 B ER -) ebenso an wie das SG Oldenburg; hiernach reicht es aus, wenn die Aufnahme einer Tätigkeit im Sinne einer rechtlich-theoretischen Möglichkeit mit einer Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme durch die Bundesagentur erlaubt sein könnte, wie sich nunmehr auch aus § 8 Abs. 2 Satz 2 SGB II ergibt, und zwar selbst dann, wenn dies bezogen auf einen konkreten Arbeitsplatz durch die Verfügbarkeit geeigneter bevorrechtigter Bewerber (§ 39 Abs. 2 AufenthG) verhindert werden mag.

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist als geltendes Recht auch anzuwenden, wie der Senat im Beschluss vom 9. April 2013 - L 13 AS 63/13 ER - auf den Seiten 5 bis 10 mit weiteren Nachweisen ausführlich dargelegt und in Beschlüssen vom 16. August 2013 - L 13 AS 235/13 B ER - S. 5 ff. - und vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - S. 3 ff. - kürzlich bestätigt hat; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Zur Abklärung tatsächlicher diesbezüglicher Zweifel sind zunächst kurzfristig Leistungen nach dem SGB II zu gewähren, da es bei offenen Fragen der Tatsachenfeststellung geboten ist, existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen zu verweigern (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rdn. 28),.

    Da es im Rahmen des Grundsicherungsrechts bei offenen Fragen der Tatsachenfeststellung geboten ist, existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen zu verweigern (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rdn. 28), hält der Senat die getroffene vorläufige Regelung für erforderlich, um während des Zeitraums der weiteren Aufklärung des Sachverhalts den Antragstellern nicht ihre existenznotwendigen Leistungen zu versagen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2012 - L 19 AS 834/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    b) Ein Aufenthaltsrecht zumindest eines der Antragsteller - der jeweils andere wäre in diesem Falle nach § 3 Abs. 1, 2 Nr. 1 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) als Familienangehöriger aufenthaltsberechtigt - ergibt sich nicht aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit, denn insoweit teilt der Senat einerseits die Zweifel des Antragsgegners an der tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit in der Vergangenheit (vgl. hierzu die Beschwerdeschrift des Antragsgegners vom 22. August 2013, S. 2, sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juni 2012 - L 19 AS 834/12 B - juris Rdn. 31), und zum anderen ist sie nach eigenem Vortrag der Antragsteller aus der Antragsschrift vom 29. Juli 2013 jedenfalls zum April 2013 endgültig beendet worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2013 - L 13 AS 203/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist als geltendes Recht auch anzuwenden, wie der Senat im Beschluss vom 9. April 2013 - L 13 AS 63/13 ER - auf den Seiten 5 bis 10 mit weiteren Nachweisen ausführlich dargelegt und in Beschlüssen vom 16. August 2013 - L 13 AS 235/13 B ER - S. 5 ff. - und vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - S. 3 ff. - kürzlich bestätigt hat; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
  • SG Darmstadt, 25.03.2013 - S 16 AS 1089/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - gewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Soweit das SG Darmstadt im Beschluss vom 25. März 2013 - S 16 AS 1089/12 - mit beachtlichen Gründen zu einem anderen Ergebnis kommt (vgl. hierzu die Beschwerdeschrift des Antragsgegners vom 22. August 2013, S. 2), ist festzustellen, dass dieses Gericht das seinerzeit noch nicht im Volltext vorliegende Urteil des BSG vom 30. Januar 2013 nicht berücksichtigen konnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 13 AS 51/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zuständiger Leistungsträger;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Der Senat behält für Fälle, in denen (lediglich) eine ausländerrechtlich grundsätzlich zulässige Beschränkung der Freizügigkeit den Gegenstand der Erwägungen bildet, welche den Leistungsbezug an einem anderen inländischen Ort nicht hindert, und demnach ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Rechtssinne nur an dem Ort in Betracht kommt, wo der gewöhnliche Aufenthaltsort im Einklang mit der Rechtsordnung auch genommen werden durfte, seine abweichende Auffassung (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER -, ausdifferenziert im Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 ER) ausdrücklich bei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.09.2013 - L 13 AS 260/13
    Der Senat behält für Fälle, in denen (lediglich) eine ausländerrechtlich grundsätzlich zulässige Beschränkung der Freizügigkeit den Gegenstand der Erwägungen bildet, welche den Leistungsbezug an einem anderen inländischen Ort nicht hindert, und demnach ein "gewöhnlicher Aufenthalt" im Rechtssinne nur an dem Ort in Betracht kommt, wo der gewöhnliche Aufenthaltsort im Einklang mit der Rechtsordnung auch genommen werden durfte, seine abweichende Auffassung (Senat, Beschluss vom 12. März 2013 - L 13 AS 51/13 B ER -, ausdifferenziert im Beschluss vom 6. Juni 2013 - L 13 AS 122/13 ER) ausdrücklich bei.
  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Dabei lässt sich auch bei geringfügigen und kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen ein Arbeitnehmerstatus nur in Ausnahmefällen verneinen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - a. a. O.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - a. a. O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER - juris (Rn. 14 ff.) m. w. N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER - juris (Rn. 30); BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38 = juris (Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung als Raumpflegerin mit zunächst 5, 5 und später 10 Wochenstunden); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 - juris (bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 5 bzw. 6 Wochenstunden und einem Monatslohn von nur 180 bzw. 240 EUR); BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - juris (Rn. 3, 18: bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden und einem monatlichen Entgelt von 100 EUR)).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Dabei lässt sich auch bei geringfügigen und kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen ein Arbeitnehmerstatus nur in Ausnahmefällen verneinen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - a. a. O.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - a. a. O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER - juris (Rn. 14 ff.) m. w. N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER - juris (Rn. 30); BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38 = juris (Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung als Raumpflegerin mit zunächst 5, 5 und später 10 Wochenstunden); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 - juris (bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 5 bzw. 6 Wochenstunden und einem Monatslohn von nur 180 EUR bzw. 240 EUR); BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - juris (Rn. 3, 18: bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden und einem monatlichen Entgelt von 100 EUR)).
  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Nur in Ausnahmefällen lässt sich bei geringfügigen und kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen ein Arbeitnehmerstatus verneinen (vgl. LSG Nordrhein, Beschl. v. 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER; Sächsisches LSG, Beschl. v. 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER; SG Dortmund, Beschl. v. 18.04.2016 - S 32 AS 380/16 ER, juris, Rn. 48; SG Aachen, Beschl. v. 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER).
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