Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1171
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13 B ER (https://dejure.org/2014,1171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2014 - L 13 AS 266/13 B ER (https://dejure.org/2014,1171)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER (https://dejure.org/2014,1171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,1171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Rechtsschutzbedürfnis des Grundsicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Rechtsschutzbedürfnis des Grundsicherungsträgers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2
    Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, SGB II, Zeitablauf, Sozialleistungen, Leistungsverpflichtung, vorläufige Leistungsgewährung, Unionsbürger, gewöhnlicher Aufenthalt, tatsächliche Verbindung zum Arbeitsmarkt, Freizügigkeit, freizügigkeitsberechtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Leistungsausschluss für ausländische Unionsbürger bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Rechtsschutzbedürfnis des Grundsicherungsträgers

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2014 - L 15 AS 297/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis des mit einer einstweiligen Anordnung belasteten Leistungsträgers liegt dann darin, dass er die vorläufig erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern oder einstellen kann und dann nicht den rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens abwarten muss (vgl. Wündrich, vorläufiger Rechtsschutz, SGb 2009, 267, 275, Beschluss des Senats vom 12. Juni 2012 - L 13 AS 81/12 B ER - und Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Allein durch Zeitablauf fällt das Tatbestandsmerkmal Einreise allein zum Zweck der Arbeitssuche nicht weg ( entgegen LSG Essen Urt. v. 10.Okt. 2013 - L 19 AS 129/13).

    Ebenso vermag der Senat der anders lautenden Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13) nicht zu folgen.

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Die Voraussetzungen für ein anderes Aufenthaltsrecht des Antragstellers nach dem Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) oder dem gegebenenfalls begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - Rdn. 32 "schwangere Unionsbürgerinnen, die eine Familie mit dem Vater ihres zukünftigen Kindes begründen wollen") liegen nicht vor.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Zwar ist der formale Akt einer Registrierung eines Gewerbes nicht ausreichend (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R -, Rdn. 19), und auch diese wurde nicht einmal vom Antragsteller behauptet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Soweit das BSG mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 9/13 R - eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Umfang des Gleichbehandlungsgebotes des Artikel 4 VO (EG) 883/2004 und anderer Vorschriften eingeholt hat, stellt dieses Vorgehen die hier vertretene Rechtsauffassung des Senats sachlich nicht in Frage.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2013 - L 13 AS 203/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).
  • SG Osnabrück, 20.08.2013 - S 16 AS 991/10

    Ausschluss von Ausländern vom Leistungsbezug nach dem SGB II für die ersten drei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2012 - L 13 AS 81/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2014 - L 13 AS 266/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis des mit einer einstweiligen Anordnung belasteten Leistungsträgers liegt dann darin, dass er die vorläufig erbrachten Leistungen für den Fall der Aufhebung der Anordnung durch das Beschwerdegericht sofort zurückfordern oder einstellen kann und dann nicht den rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens abwarten muss (vgl. Wündrich, vorläufiger Rechtsschutz, SGb 2009, 267, 275, Beschluss des Senats vom 12. Juni 2012 - L 13 AS 81/12 B ER - und Beschluss des 15. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Der Senat hält es insoweit in gerichtlichen Eilverfahren nicht für ausgeschlossen, in einem derartigen Fall, in dem zwischen den Beteiligten der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder 2 SGB II bzw. § 23 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative SGB XII streitig ist, das zuständige Jobcenter nach Beiladung aufgrund einer Folgenabwägung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu verpflichten (vgl. zur Verpflichtung aufgrund einer Folgenabwägung jüngst Thüringer LSG, Beschluss vom 25. April 2014 - L 4 AS 306/14 B ER - juris Rn. 34; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14. April 2014 - L 7 AS 239/14 B ER - juris Rn. 65 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - L 12 AS 2265/13 B ER, L 12 AS 2266/13 B - juris Rn. 5 f.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2013 - L 2 AS 1726/13 B ER - juris Rn. 34; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2013 - L 2 AS 841/13 B ER - juris Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. März 2013 - L 6 AS 29/13 B ER, L 6 AS 29/13 B ER PKH - juris Rn. 15; zur Zulässigkeit bei umstrittenen Rechtsfragen krit. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - juris Rn. 20, zuletzt Beschluss vom 26. März 2014 - L 15 AS 16/14 B ER - juris Rn. 9; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris Rn. 15; krit. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2012 - L 29 AS 1628/12 B ER - juris Rn. 33).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 13 AS 52/14
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt - insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift voraussetzt -, noch keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 991/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ist vielmehr ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris).

    Richtigerweise greift der Ausschlusstatbestand vielmehr solange, wie sich das betreffende Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt (vgl. weiter ausführend Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 13 AS 363/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 19. August 2013 - L 13 AS 203/13 B ER - entschieden, dass der Leistungsausschluss in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt, insbesondere nicht gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Gleichbehandlungsgebot, wenn - wie die Vorschrift bei richtigem Verständnis voraussetzt - noch keine Verbindung des Unionsbürgers zum deutschen Arbeitsmarkt besteht (so auch: Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 B ER - und Beschluss vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER; SG Osnabrück, Urteil vom 20. August 2013 - S 16 AS 919/10 - Kötter in: info also 2013, 243).

    Vielmehr ist die Einholung einer solchen Vorabentscheidung ein Akt der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Judikative und sie dient der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der Europäischen Union (vgl. auch Beschluss des 15. Senats des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 2014 - L 15 AS 297/13 B ER - und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2014 - L 13 AS 266/13 B ER -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht