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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11   

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https://dejure.org/2014,11863
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11 (https://dejure.org/2014,11863)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.03.2014 - L 13 AS 325/11 (https://dejure.org/2014,11863)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. März 2014 - L 13 AS 325/11 (https://dejure.org/2014,11863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 45 SGB X; § 48 SGB X; § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a SGB II; § 328 Abs. 1 S. 2 SGB III; § 328 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Halbs. 1 SGB III
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung durch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Keine Präjudizwirkung einer vorläufigen Entscheidung; Kein Saldierungsverbot bei endgültiger nach vorläufiger Festsetzung der Leistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung durch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Keine Präjudizwirkung einer vorläufigen Entscheidung; Kein Saldierungsverbot bei endgültiger nach vorläufiger Festsetzung der Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung durch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Keine Präjudizwirkung einer vorläufigen Entscheidung; Kein Saldierungsverbot bei endgültiger nach vorläufiger Festsetzung der Leistungen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Endgültige Leistungsfestsetzung durch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Keine Präjudizwirkung einer vorläufigen Entscheidung; Kein Saldierungsverbot bei endgültiger nach vorläufiger Festsetzung der Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Auszugehen ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, BSGE 108, 86 ff., juris Rdn. 17, m. w. Nachw.).

    Die Regelung der Vorläufigkeit hat für sich genommen ebenfalls Verfügungscharakter, und die typprägenden Merkmale der vorläufigen Entscheidung müssen demzufolge unzweifelhaft erkennbar sein (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - a. a. O.).

  • LSG Sachsen, 18.02.2010 - L 3 AL 28/09

    Teilweise Erstattung von vorläufig bewilligtes Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    aa) Der Senat teilt nicht - ebenso wie der 3. Senat des Sächsischen LSG (Urteil vom 18. Februar 2010 - L 3 AL 28/09 -, juris Rdn. 34 f., m. w. Nachw.) - die teilweise vertretene Auffassung, wonach die vorläufige Entscheidung partielle Bindungswirkung insoweit entfalten soll, dass den bei Erlass des vorläufigen Verwaltungsaktes festgestellten Leistungsvoraussetzungen, die nicht mit der ausdrücklich benannten Unsicherheit belastet sind, eine Präjudizwirkung im Hinblick auf die Endentscheidung zukommt.

    Die Frage, in Bezug auf welche Tatbestandsvoraussetzungen noch Ermittlungsbedarf gesehen wird, weswegen die Vorläufigkeit des Bewilligungsbescheides ausgesprochen worden ist, betrifft hingegen die Begründung der Bewilligungsentscheidung (so zutreffend Sächsisches LSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - a. a. O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 218/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig bewilligter Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Sie ist nur eine einstweilige und schafft - anders als bei der Bewilligung einer endgültigen Leistung - zwischen den Beteiligten nur Rechtssicherheit für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis zur Festsetzung der endgültigen Leistung (Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013 - L 5 AS 218/09 -, juris Rdn. 27).

    Der Leistungsträger hat die Möglichkeit der Anrechnung und Rückforderung von Überzahlungen, und § 328 Abs. 3 Satz 1 SGB II sieht nicht vor, dass die "zustehende Leistung" nur auf die des jeweiligen Leistungsmonats anzurechnen ist (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. Februar 2013, a. a. O., juris Rdn. 28).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Nach § 328 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 SGB III sind aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachte Leistungen zu erstatten, soweit mit der abschließenden Entscheidung ein Leistungsanspruch nicht oder nur in geringerer Höhe zuerkannt wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 169/11 R -, juris Rdn. 12).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Auf Beklagtenseite ist das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 kraft Gesetzes entstanden ist, als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten; das Passivrubrum war dementsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Hausgrundstücks ist dessen gesamte Wohnfläche, nicht lediglich der selbst bewohnte Anteil, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 99/11 R - juris Rdn. 16 ff.; Mecke, in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 12 Rdn. 94).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Auf Beklagtenseite ist das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 kraft Gesetzes entstanden ist, als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten; das Passivrubrum war dementsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 13 AS 325/11
    Abgesehen davon ist den Klägern allerdings darin beizupflichten, ein Bescheid sei nicht an § 48 SGB X, sondern an § 45 SGB X zu messen, wenn die objektiven Verhältnisse sich nicht in wesentlicher Weise geändert haben (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 6/12 R -).
  • SG Duisburg, 28.05.2021 - S 49 AS 4524/17
    Die Regelung des § 328 Abs. 1 Satz 2 SGB III bzw. des § 41a Abs. 2 Satz 1 SGB II, wonach Umfang und Grund der Vorläufigkeit anzugeben sind, ändert hieran nichts (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 19.03.2014 - L 13 AS 325/11).
  • SG Aachen, 15.08.2017 - S 14 AS 554/17

    Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über Lohnzahlungen sowie über die

    Die Regelung des § 41a Abs. 2 S. 1 SGB II (§§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II a. F. i.V.m. 328 Abs. 1 Satz 2 SGB III), wonach Umfang und Grund der Vorläufigkeit anzugeben sind, ändert hieran nichts (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.03.2014 - L 13 AS 325/11-, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2014 - L 13 AS 143/11
    Es ist hier ein Austausch der Rechtsgrundlage möglich, weil § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III gegenüber § 48 SGB X geringere -nämlich keine- Anforderungen an den Vertrauensschutz stellt, ebenfalls keine Ermessensausübung erfordert und seine Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. zur Möglichkeit des Austausch der Begründung bei §§ 44 ff. SGB X und § 328 SGB III: Senat, Urteil vom 19. März 2014, -L 13 AS 325/11-; Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2013, -L 3 AS 18/12 B PKH-; Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23. Mai 2013, -L 7 AS 61/13 B- jeweils m.w.N. und zitiert nach Juris).

    Auszugehen ist vom Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat (BSG, Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 119/10 R -, BSGE 108, 86 ff., Juris Rdn. 17, m. w. N., Senat, Urteil vom 19. März 2014, a.a.O.).

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