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   LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B   

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https://dejure.org/2005,5044
LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B (https://dejure.org/2005,5044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B (https://dejure.org/2005,5044)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B (https://dejure.org/2005,5044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Arbeitslosengeld II (ALG II) ohne Annahme einer Bedarfsgemeinschaft im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, dauerndes Getrenntleben von Ehegatten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.07.1996 - III R 90/95

    Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Danach ist ein dauerndes Getrenntleben dann gegeben, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig aufgehoben worden ist, wobei dieser Beurteilung in erster Linie äußerlich erkennbare Umstände zugrundezulegen sind und dem räumlichen Zusammenleben besondere Bedeutung zukommt (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1996 - III R 90/95 - in BFH/NV 1997, 139 m.w.N.).

    Soweit im Einzelnen mit Sinn und Zweck der speziellen Regelungen des SGB II vereinbar, hält der Senat es zur Auslegung des Begriffs des dauernd Getrenntlebens für gerechtfertigt, auf die schon lange bestehende ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG zurückzugreifen (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1996 - III R 90/95 - in BFH/NV 1997, 139 f. m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Dies schließt nicht aus, dass die Gerichte unter Beachtung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG a.a.O.) oder die Leistungsverpflichtung auf die darlehensweise Bewilligung beschränken, weil dies dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten entspricht (vgl. Beschluss des 7. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B mit Hinweisen auf die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte).

    Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, die darlehensweisen weiteren Leistungen für Unterkunft und Heizung ab 3. Mai 2005, dem nachgewiesenen Eingang des Antrags auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu übernehmen, weil im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine Hilfe nur zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage zu bewilligen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2005 - L 13 AS 2281/05 ER-B und Beschluss des 7. Senats des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 1. August 2005 - L 7 AS 2875/05 ER-B); ein Nachholbedarf ist weder behauptet noch glaubhaft gemacht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2002 - 2 M 104/01

    Feststellung der Höhe eines Anspruchs auf sozialrechtlichen Bedarfs; Anrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Dass nach der zum BSHG und SGB II ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, vom 2. Januar 2002 - 2 M 104/01 - und Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 4 BS 347/02 - jeweils abgedruckt in Juris, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER, abgedruckt in Juris) die Behörde für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft die objektive Feststellungslast jedenfalls dann trägt, wenn Vermögen oder Einkommen des Partners dieser eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet werden soll, dürfte daran nichts ändern; insoweit besteht anders als bei Verheirateten keine Vermutung für das Bestehen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Dass nach der zum BSHG und SGB II ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, vom 2. Januar 2002 - 2 M 104/01 - und Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 4 BS 347/02 - jeweils abgedruckt in Juris, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER, abgedruckt in Juris) die Behörde für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft die objektive Feststellungslast jedenfalls dann trägt, wenn Vermögen oder Einkommen des Partners dieser eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet werden soll, dürfte daran nichts ändern; insoweit besteht anders als bei Verheirateten keine Vermutung für das Bestehen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft.
  • OVG Sachsen, 22.10.2002 - 4 BS 347/02

    Einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes zur Abwendung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Dass nach der zum BSHG und SGB II ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, vom 2. Januar 2002 - 2 M 104/01 - und Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 4 BS 347/02 - jeweils abgedruckt in Juris, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 - L 2 B 9/05 AS ER, abgedruckt in Juris) die Behörde für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft die objektive Feststellungslast jedenfalls dann trägt, wenn Vermögen oder Einkommen des Partners dieser eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet werden soll, dürfte daran nichts ändern; insoweit besteht anders als bei Verheirateten keine Vermutung für das Bestehen einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft.
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88

    Heimstättenbau - Beamtenbezüge - Abtretung - Unterhalt - Pfändungsgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Weil aber diese Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht begehrt wird, braucht der Senat nicht darüber zu entscheiden und hat auch das Sozialgericht nicht entschieden, so dass eine die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage einbeziehende Interessenabwägung unterbleiben kann; es braucht deshalb nicht darauf eingegangen zu werden, welche Bedeutung die im Verfügungssatz des Widerspruchsbescheides getroffene die Bindungswirkung der Bewilligung vom 30. November 2004 missachtende Feststellung hat, ob diese und die lediglich in den Gründen des Widerspruchsbescheides nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) verfügte Zurücknahme der Bewilligung für die Zeit ab 1. Juni 2005 gegen das Gebot vorheriger Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X verstoßen und ein solcher Verfahrensfehler noch gemäß § 41 Abs. 2 SGB X geheilt werden könnte, sowie ob die Antragsgegnerin, ggf. noch heilbar, bei der Zurücknahme das hierfür vorausgesetzte Ermessen ausgeübt hat, weil Ausführungen über das Fehlen eines Vertrauensschutzes nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X die Ermessensentscheidung nicht ersetzen (Bundessozialgericht [BSG] in BSGE 59, 157, 170; BSG SozR 1300 § 50 Nr. 15; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 8. Juni 1989 - 5 C 68/86 - in ZfS 1989, 377, 380).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Abzuwägen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacherechtsbehelf aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsacherechtsbehelf aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 1 BvR 276/05 - NJW 2005, 1418 f.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    In Fällen, in denen ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare und durch das Hauptsacheverfahren nicht zu beseitigende Beeinträchtigungen entstehen können, ergeben sich aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 100/83

    Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05
    Lebensgemeinschaft bedeutet insoweit die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten, während unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 1985 - VI R 100/83 - in BFH/NV 1987, 431 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 5 C 8.93

    Sozialhilfe - Ehegatten - Pflegebedürftigkeit - Pflegeheim - Getrenntleben -

  • BSG, 10.03.1987 - 3 RK 7/86

    Rückforderung von Krankengeld - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Verwaltungsakt

  • LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05

    Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe -

    Der Senat folgt dem SG auch insoweit, als vorliegend - gerade auch mit Blick auf das bei den in Rede stehenden Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums von Verfassungs wegen zu beachtende Gebot der Menschenwürde und das Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) - eine hier zugunsten der Ast. auszufallende Folgenabwägung vorzunehmen ist, weil eine abschließende Sachaufklärung im hiesigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes schon in Ansehung der geltend gemachten Notlage nicht tunlich ist und dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B -).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2007 - L 13 AS 4160/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtabschluss Eingliederungsvereinbarung -

    Denn in jedem Fall liegt bei - wie hier - zuvor ausgesprochener Bewilligung ein mit der Anfechtungsklage zu beseitigender Eingriff in eine durch Verwaltungsakt zuerkannte Rechtsposition vor (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B, zur Absenkung Senatsbeschluss vom 31. Juli 2006 - L 13 AS 1709/06 ER-B in Juris).
  • LSG Sachsen, 19.01.2017 - L 7 AS 1438/14

    Bedarfsgemeinschaft; dauerndes Getrenntleben; Ehe; Trennungswille

    Dieser Rechtsprechung sind die Landessozialgerichte gefolgt (SächsLSG, Urteil vom 07.06.2012 - L 3 AS 150/10, Rn. 53 f. sowie Urteil vom 06.12.2012 - L 3 AS 720/10, Rn. 42 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.12.2006 - L 5 B 1025/06 AS ER und L 5 B 1026/06 AS ER, Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B, Rn. 6 ff. und Urteil vom 14.03.2008 - L 8 AS 1358/07, Rn. 31 f.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12.04.2010 - L 8 AS 136/10 B ER, Rn. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.02.2013 - L 15 AS 139/09, Rn. 23 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - L 13 AS 2297/06

    Arbeitslosengeld II - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 - Unterkunftskosten -

    Abzuwägen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacherechtsbehelf aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsacherechtsbehelf aber erfolglos bliebe (vgl. Senatsbeschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2008 - L 8 AS 1358/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Leben die Ehegatten nicht räumlich getrennt, spricht eine Vermutung gegen ein dauerndes Getrenntleben (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B - und vom 02.05.2007 - L 13 AS 948/07 ER-B - mwN).

    Leben die Ehegatten nicht räumlich getrennt, spricht eine Vermutung gegen ein dauerndes Getrenntleben (vgl. zum Vorstehenden LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B - und vom 02.05.2007 - L 13 AS 948/07 ER-B -, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.12.2005 - L 13 AS 5471/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist einmal das Begehren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage wegen der im Bescheid vom 5. Juli 2005 verfügten Aufhebung des Bewilligungsbescheides vom 23. November 2004 für die Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni 2005; denn mit dieser Entscheidung wird die Bindungswirkung der Leistungsbewilligung durchbrochen, so dass es sich dabei um eine Entscheidung über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Sinn von § 39 Nr. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II] handelt (vgl. zum Beispiel Senatsbeschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B und vom 18. Oktober 2005 - L 13 AS 3993/05 ER-B) mit der Folge, dass die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung hat.

    Gleichzeitig ist der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung geforderte Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, sodass ab deren Rechtshängigkeit der Klägerin befristet bis 30. April 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind, wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache allerdings nur als Darlehen (vgl. hierzu im einzelnen Senatsbeschluss vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1025/06

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung; dauerhaftes Getrenntleben eines

    Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1567 Abs. 1 eine Legaldefinition enthält, ist diese angesichts ihrer klaren Ausrichtung auf das Scheidungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die in ihr enthaltenen subjektiven Komponenten nicht ohne weiteres auf andere Bereiche, insbesondere nicht das Steuer- und Sozialrecht, übertragbar (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005, L 13 AS 3390/05 ER-B, zitiert nach juris; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2002, 16 A 376/01, zitiert nach juris; Wolf in Münchener Kommentar zum BGB, Band / Familienrecht I, 4. Aufl., 2000, § 1567 Rn. 2 und 71).

    Da sich vorliegend der Antragsteller darauf beruft, dauernd von seiner Ehefrau getrennt zu leben, und hieraus Rechte herleiten möchte, geht der Senat jedenfalls im Rahmen des hiesigen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass ihn die Feststellungslast für die nicht gelungene Feststellung eines dauernden Getrenntlebens trifft (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005, L 13 AS 3390/05 ER-B, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - L 5 B 1026/06

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners in einer

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  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Dies schließt nicht aus, dass die Gerichte unter Beachtung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG a.a.O.) oder die Leistungsverpflichtung auf die darlehensweise Bewilligung beschränken, weil dies dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten entspricht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B -, vom 18. Oktober 2005 - L 13 AS 3993/05 ER-B -, vom 29. Dezember 2005 - L 13 AS 4684/05 ER-B - und vom 30. Dezember 2005 - L 13 AS 5471/05 ER-B -), dass als Verwaltungsakte im Sinne von § 39 Nr. 1 SGB II auch solche anzusehen sind, welche die Bindungswirkung einer Leistungsbewilligung ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder die Vergangenheit beseitigen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2007 - L 13 AS 211/07

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der

  • LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 13 AS 6118/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2006 - L 13 AS 2298/06

    Interessenabwägung bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Zurücknahme der

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2006 - L 13 AS 1709/06

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II - einstweiliger Rechtsschutz - aufschiebende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2007 - L 5 B 873/07

    Ehepaar; mehrmonatiger studienbedingter Auslandsaufenthalt eines Ehepartners;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - L 14 B 582/07

    Widerlegung der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 3a SGB 2, ALG 2; Bedürftigkeit;

  • SG Lüneburg, 30.11.2008 - S 25 AS 1755/08
  • SG Lüneburg, 24.10.2008 - S 25 AS 1545/08
  • SG Leipzig, 22.03.2007 - S 19 AS 500/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Streit über die örtliche

  • SG Leipzig, 19.02.2007 - S 19 AS 629/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft bei dauernd

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 13 AS 914/12
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