Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4637
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER (https://dejure.org/2010,4637)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER (https://dejure.org/2010,4637)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2010 - L 13 AS 34/10 B ER (https://dejure.org/2010,4637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Leistungsversagung wegen mangelnder Mitwirkung - sofortige Vollziehbarkeit des Ablehnungsbescheides gem § 39 Nr 1 SGB 2 - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Klageart

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 4 SGG; § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 66 SGB I; § 39 Nr. 1 SGB II
    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Versagung der Leistung wegen mangelnder Mitwirkung; Aufschiebende Wirkung eines Bescheides über die Versagung bzw. Entziehung weiterer Gewährung von Leistungen zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Versagung der Leistung wegen mangelnder Mitwirkung; Aufschiebende Wirkung eines Bescheides über die Versagung bzw. Entziehung weiterer Gewährung von Leistungen zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufiger Rechtsschutz bei Leistungsversagung wegen mangelnder Mitwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Bayern, 29.05.2009 - L 20 R 332/09

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Leistungsablehnung mangels Mitwirkung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird, weil allein eine Aussetzungsentscheidung dem Rechtschutzziel des Bürgers - nämlich dem Erhalt von Sozialleistungen - nicht gerecht würde (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 19 B 105/09 AS ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 20 R 332/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469 = NZS 2009, 58 = NdsRpfl.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Daher hat es auch in derartigen Fällen, in denen wegen unterlassener Mitwirkung zunächst im Zwischenverfahren Leistungen versagt wurden, bei dem im Gesetz angeordneten Vorrang der Prüfungsfolge von § 86 b Abs. 1 SGG vor § 86 b Abs. 2 SGG zu verbleiben (so auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 13 AS 4562/08 ER - B - zit. nach juris; Bayrisches LSG, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER - zit. nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 25 AS 770/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird, weil allein eine Aussetzungsentscheidung dem Rechtschutzziel des Bürgers - nämlich dem Erhalt von Sozialleistungen - nicht gerecht würde (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 19 B 105/09 AS ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 20 R 332/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469 = NZS 2009, 58 = NdsRpfl.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird, weil allein eine Aussetzungsentscheidung dem Rechtschutzziel des Bürgers - nämlich dem Erhalt von Sozialleistungen - nicht gerecht würde (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 19 B 105/09 AS ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 20 R 332/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469 = NZS 2009, 58 = NdsRpfl.
  • LSG Bayern, 16.04.2009 - L 11 AS 140/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Daher hat es auch in derartigen Fällen, in denen wegen unterlassener Mitwirkung zunächst im Zwischenverfahren Leistungen versagt wurden, bei dem im Gesetz angeordneten Vorrang der Prüfungsfolge von § 86 b Abs. 1 SGG vor § 86 b Abs. 2 SGG zu verbleiben (so auch: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 13 AS 4562/08 ER - B - zit. nach juris; Bayrisches LSG, Beschluss vom 16. April 2009 - L 11 AS 140/09 B ER - zit. nach juris).
  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Mitwirkungspflicht - Versagung - Versagensbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Die Anfechtungsklage als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung hat zur Folge, dass nur die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes in Betracht kommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG); eine darüber hinaus gehende Verurteilung zu einer Leistung ist ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - in: SozR 4 - 1200 § 66 Nr. 1; Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 - ; Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Die Anfechtungsklage als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung hat zur Folge, dass nur die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes in Betracht kommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG); eine darüber hinaus gehende Verurteilung zu einer Leistung ist ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - in: SozR 4 - 1200 § 66 Nr. 1; Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 - ; Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - L 19 B 105/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird, weil allein eine Aussetzungsentscheidung dem Rechtschutzziel des Bürgers - nämlich dem Erhalt von Sozialleistungen - nicht gerecht würde (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 25 AS 770/09 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 19 B 105/09 AS ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Mai 2009 - L 20 R 332/09 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. Januar 2008 - L 7 AS 772/07 ER - in: FEVS 59, 469 = NZS 2009, 58 = NdsRpfl.
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 11/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Die Anfechtungsklage als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung hat zur Folge, dass nur die Aufhebung des angefochtenen Verwaltungsaktes in Betracht kommt (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG); eine darüber hinaus gehende Verurteilung zu einer Leistung ist ausgeschlossen (vgl. zum Vorstehenden: Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. November 1987 - 3 RK 11/87 - zitiert nach juris; Urteil vom 17. Februar 2004 - B 1 KR 4/02 R - in: SozR 4 - 1200 § 66 Nr. 1; Urteil vom 19. September 2008 - B 14 AS 45/07 - ; Urteil vom 01. Juli 2009 - B 4 AS 78/08 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2006 - L 9 AS 239/06

    Einstweiligen Rechtsschutz gegen die Absenkung von Leistungen der Grundsicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10
    Denn auch die Versagung oder Entziehung von Leistungen wegen unterlassener Mitwirkung nach § 66 SGB I stellt eine Entscheidung "über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende" dar, für die keine aufschiebende Wirkung nach dieser Vorschrift eingreifen soll (vgl. Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, München 2008, § 39 Rdn 12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 29. Juni 2006 - L 9 AS 239/06 ER -).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Geltung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2013 - L 13 AS 313/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2010 - L 9 AS 1337/09
  • LSG Saarland, 02.05.2011 - L 9 AS 9/11

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Mitwirkungspflichten -

    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung vom 08.03.2010 (Az.: L 13 AS 34/10 B ER) insoweit ausgeführt hat, dass nach der Begründung des Gesetzes eine Änderung in dieser Hinsicht nicht gewollt gewesen sei, vermag sich dem der Senat nicht anzuschließen.

    Dies bedeutet aber nicht, dass von Seiten des Gesetzgebers ausschließlich eine Erweiterung der zuvor geltenden Regelung beabsichtigt war (so aber LSG Niedersachsen-Bremen vom 08.03.2010 a.a.O.).

    Hiergegen kann nicht mit Erfolg vorgebracht werden, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes ein klares Rangverhältnis zwischen § 86b Abs. 1 und Abs. 2 SGG hergestellt werde, der bei Anwendbarkeit des § 86b Abs. 1 SGG die Heranziehung des § 86b Abs. 2 SGG in jedem Fall ausschließe (so aber LSG Niedersachsen-Bremen vom 08.03.2010 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 124/12

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Werden wegen mangelnder Mitwirkung des Hilfesuchenden Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II durch einen belastenden Verwaltungsakt versagt, so hat sich der vorläufige Rechtsschutz des Leistungsberechtigten gleichwohl ausnahmsweise an § 86b Abs. 2 SGG zu orientieren ( Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8. März 2010 - L 13 AS 34/10 B ER - in: NZS 2011, 115).

    Der Senat gibt daher seine bislang zu diesem Problemkreis vertretene anderweitige Rechtsprechung auf (vgl. Beschl. v. 8. März 2010 - L 13 AS 34/10 B ER - in: NZS 2011, 115).

  • SG Stade, 27.04.2011 - S 28 AS 234/11
    Der vorläufige Rechtsschutz richtet sich im vorliegenden Verfahren nicht nach § 83b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG), sondern nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER - zitiert nach juris).

    Denn auch die Versagung oder Entziehung von Leistungen wegen unterlassener Mitwirkung nach § 66 SGB I stellt eine Entscheidung "über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende" dar, für die keine aufschiebende Wirkung nach dieser Vorschrift eingreifen soll (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER - zitiert nach juris).

    Eine inhaltliche oder sachliche Überprüfung des Leistungsanspruchs des Antragstellers durch die Verwaltung liegt in derartigen Fällen bislang noch nicht vor, so dass es für die Erhebung einer Leistungsklage bereits an der vorherigen Durchführung bzw. dem Abschluss eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens fehlt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER - zitiert nach juris).

    Das ist aber hier gegeben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER - zitiert nach juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht