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   LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12 NZB   

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https://dejure.org/2012,28573
LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12 NZB (https://dejure.org/2012,28573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12 NZB (https://dejure.org/2012,28573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2012 - L 13 AS 3565/12 NZB (https://dejure.org/2012,28573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der Vermögensberücksichtigung - Zeitpunkt der Antragstellung - Tagesprinzip - Gleichstellung des Zeitpunktes bzw Tages der Aufnahme in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II § 11; SGB II § 12
    Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei Aufnahme in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 94/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist für die Abgrenzung, ob Zuflüsse als Vermögen oder Einkommen einzuordnen sind, allein der Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 37 SGB II maßgeblich; Einkommen im Sinne des §§ 11 Abs. 1 SGB II ist danach grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (st. Rspr., grundlegend BSG vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 und vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; vergleiche zuletzt BSG vom 6. Oktober 2011 - B 14 AS 94/10 R - juris Rdnr. 18).

    Aber auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG liegt kein Divergenzfall vor: Das SG hat sich zur Herleitung der rechtlichen Maßstäbe für die Beurteilung der Frage, ob zur rechtlichen Einordnung von Geldzuflüssen als Einkommen oder Vermögen auf das tatsächliche Vorher und Nachher oder auf eine tageweise Betrachtung abzustellen ist, auf die Entscheidungen des BSG vom 30. Juli 2008 (B 14/7b AS 12/07 R - juris) - das vom Beklagten zur Begründung einer Divergenz zitierte Urteil des BSG - sowie 6. Oktober 2011 (a.a.O.) berufen.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Denn grundlegende Voraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein - gegebenenfalls auch nur zeitweises (im Rahmen so genannter temporärer Bedarfsgemeinschaften, vgl. hierzu BSG vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R - juris Rdnr. 15) - Zusammenleben.

    Das BSG betrachtet in seiner Rechtsprechung die Regelung des § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II als normativen Anhaltspunkt dafür, dass der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für jeden Kalendertag besteht, weshalb ein Kalendertag damit die kleinste im Gesetz vorgesehene zeitliche Einheit ist, für die Ansprüche auf Leistungen für den Lebensunterhalt bestehen und entsprechende Leistungen bemessen werden können (BSG vom 2. Juli 2009, a.a.O., Rdnr. 16).

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Das BSG hat hierzu zuletzt (Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R - juris Rdnr. 23) ausgeführt: "Der Gesetzgeber knüpft nicht an jedes Zusammenleben von einander nicht zur materiellen Unterstützung verpflichteten Personen unter einem Dach die dargestellten Rechtsfolgen, sondern lediglich an das Zusammenleben in einer Bedarfsgemeinschaft.
  • BSG, 19.12.2011 - B 12 KR 42/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer Divergenz - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Es hat an keiner Stelle seines Urteils zu erkennen gegeben, von Rechtssätzen der BSG-Rechtsprechung abweichen oder abweichende eigene Rechtssätze aufstellen zu wollen (zu diesem Erfordernis vgl. BSG vom 19. Dezember 2011 - B 12 KR 42/11 B - juris Rdnr. 8).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2012 - L 2 AS 192/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensanrechnung - Überbrückungsgeld -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Zutreffend folgert das LSG Sachsen-Anhalt in seiner vom SG zitierten Entscheidung vom 26. Januar 2012 (L 2 AS 192/09 - juris) aus der Regelung in § 41 SGB II über die Berechnung der Leistungen, dass eine Differenzierung zwischen den einzelnen Stunden des Antragstages wiederum nicht statthaft ist (LSG Sachsen-Anhalt a.a.O., juris Rdnr. 37).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Die Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BVerfG zur Bedürftigkeitsprüfung im Recht der Arbeitslosenhilfe bei eheähnlichen Gemeinschaften im Ausgangspunkt als eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft zu verstehen, die über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl BVerfG Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14/7b AS 12/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Aber auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG liegt kein Divergenzfall vor: Das SG hat sich zur Herleitung der rechtlichen Maßstäbe für die Beurteilung der Frage, ob zur rechtlichen Einordnung von Geldzuflüssen als Einkommen oder Vermögen auf das tatsächliche Vorher und Nachher oder auf eine tageweise Betrachtung abzustellen ist, auf die Entscheidungen des BSG vom 30. Juli 2008 (B 14/7b AS 12/07 R - juris) - das vom Beklagten zur Begründung einer Divergenz zitierte Urteil des BSG - sowie 6. Oktober 2011 (a.a.O.) berufen.
  • BSG, 14.12.1955 - 7 RAr 69/55
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn ihre Entscheidung über den Einzelfall hinaus dadurch an Bedeutung gewinnt, dass die Einheit und Entwicklung des Rechts gefördert wird oder dass für eine Anzahl ähnlich liegender Fälle eine Klärung erfolgt (ständige Rechtsprechung des BSG seit BSGE 2, 121, 132).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Bereits in seiner Entscheidung vom 30. Juli 2008 hat das BSG ausgeführt, für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen stelle das (Kalender-)Datum der Antragstellung die maßgebliche Zäsur dar (BSG a.a.O. - B 14 AS 43/07 R - juris Rdnr. 26).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.09.2012 - L 13 AS 3565/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist für die Abgrenzung, ob Zuflüsse als Vermögen oder Einkommen einzuordnen sind, allein der Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 37 SGB II maßgeblich; Einkommen im Sinne des §§ 11 Abs. 1 SGB II ist danach grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte (st. Rspr., grundlegend BSG vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 und vom 30. September 2008 - B 4 AS 29/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 15; vergleiche zuletzt BSG vom 6. Oktober 2011 - B 14 AS 94/10 R - juris Rdnr. 18).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2013 - L 3 AL 2449/12
    Es hinge zu sehr von Zufällen ab, wenn ein Antrag noch als fristgerecht angesehen werden könnte, der am ersten Tag einer Beschäftigung, aber noch vor Aufnahme der konkreten Arbeit gestellt worden ist (so auch in anderem Zusammenhang, nämlich zum Zufluss von Einkommen, LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2012, L 13 AS 3565/12 NZB, Juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 3 AL 2449/12
    Es hinge zu sehr von Zufällen ab, wenn ein Antrag noch als fristgerecht angesehen werden könnte, der am ersten Tag einer Beschäftigung, aber noch vor Aufnahme der konkreten Arbeit gestellt worden ist (so auch in anderem Zusammenhang, nämlich zum Zufluss von Einkommen, LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2012, L 13 AS 3565/12 NZB, Juris Rn. 6).
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