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   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10 ER-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9113
LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2010 - L 13 AS 365/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9113)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - L 13 AS 365/10 ER-B (https://dejure.org/2010,9113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige - alleiniger Aufenthaltszweck der Arbeitsuche - Unionsbürger - Aufenthaltsrecht - Erlöschen - erneute Einreise - erneute Arbeitslosigkeit - Europarechtskonformität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Unionsbürgers auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose bei zwischenzeitlicher Ausreise in ein anderes Land der Gemeinschaft über einen längeren Zeitraum; Verlust des Rechts auf allgemeine Freizügigkeit von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 6, FreizügG/EU § 2 Abs. 3 Nr. 2, SGB III § 119, RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2
    SGB II, SGB XII, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Unionsbürger, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsuche, Unterbrechung, freizügigkeitsberechtigt, Unionsbürgerrichtlinie, Italien, Sozialhilfe, Arbeitnehmerbegriff, arbeitslos, Prozesskostenhilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FreizügG/EU § 2; SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV für EU-Bürger

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10
    Die Ausschlussvorschrift ist europarechtskonform (Urteil des EuGH vom 04.06.2009 - C-22/08, C- 23/08).

    Des Weiteren hat der Senat keinen Zweifel daran, dass der Leistungsausschluss europarechtskonform ist, da die 3. Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften im Urteil vom 4. Juni 2009, C-22/08, C-23/08, ohne nähere Darlegung sogar einen fehlenden Anspruch eines Unionbürgers billigte, wenn ein Drittstaatsangehöriger eine bessere Rechtsstellung innehat.

  • OVG Hamburg, 14.12.2005 - 3 Bs 79/05

    Fortgeltung der Sperrwirkungen des AuslG 1990 gegenüber Unionsbürgern; keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10
    Hieraus folgt für den Senat, dass die Arbeitslosigkeit gemäß § 119 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Tatbestandsvoraussetzung für die Aufrechterhaltung dieses Freizügigkeitsrechts ist; die Arbeitnehmereigenschaft besteht nur solange fort, wie Arbeitslosigkeit in diesem Sinne gegeben ist (vgl. dazu auch Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14 Dezember 2005 - 3 Bs 79/05 - veröffentlicht in Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2009 - L 34 AS 1350/09

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Europäisches Fürsorgeabkommen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2010 - L 13 AS 365/10
    Jedenfalls stellen die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des SGB II keine solche Leistungen dar, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen a.a.O. m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Dezember 2009, L 34 AS 1350/09 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 29 AS 2344/15

    Verlust des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Ausreise aus der

    Der Senat hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 auf die Ausreise der Antragstellerin im November 2013 und einen Beschluss des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER - B) hingewiesen.

    Hierzu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER- B, m.w.N., zitiert nach juris Rz. 4) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2015 - L 29 AS 2344/15

    Verlust des Aufenthaltsrechts als Arbeitnehmer bei Ausreise aus der

    Der Senat hat mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 auf die Ausreise der Antragstellerin im November 2013 und einen Beschluss des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER - B) hingewiesen.

    Hierzu hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 22. Februar 2010 (L 13 AS 365/10 ER- B, m.w.N., zitiert nach juris Rz. 4) Folgendes ausgeführt:.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 13 AS 1124/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erwerbsfähigkeit - Leistungsausschluss -

    Entsprechend der Rechtsprechung des Senats (vgl. Entscheidungen vom 22. Februar 2010 - L 13 AS 365/10 ER-B) sind die Leistungen des SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts als Sozialhilfeleistung im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Unionsbürgerrichtlinie (Richtlinie 2004 /38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten [ABl. L 158/77]) anzusehen (so auch Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009, L 15 AS 909/09 B-ER m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2012 - L 9 AS 2886/12
    Auf die Beschlüsse des LSG Baden-Württemberg vom 15.4.2010 - L 13 AS 1124/10 ER-B - und vom 22.2.2010 - L 13 AS 365/10 ER-B - werde Bezug genommen.
  • VG Oldenburg, 27.01.2012 - 11 A 2117/11

    Freizügigkeitsrecht; Unionsbürger

    Für die Folgezeit fordern Rechtsprechung und Kommentarliteratur lediglich, dass der Betroffene sich bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend meldet, seinen sozialrechtlichen Obliegenheiten der Arbeitsagentur gegenüber nachkommt und eine ihm eventuell angebotene, zumutbare Beschäftigung annimmt (vgl. z.B. Dienelt, in: Renner, AuslR, 9. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 93; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2010 - L 13 AS 365/10 ER-B -, juris Rn. 4; sowie § 119 Abs. 1 SGB III).
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