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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15   

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https://dejure.org/2017,43518
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15 (https://dejure.org/2017,43518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.11.2017 - L 13 AS 37/15 (https://dejure.org/2017,43518)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. November 2017 - L 13 AS 37/15 (https://dejure.org/2017,43518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umkehr der Beweislast: Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familienstreit - Hartz IV-Empfänger muss 48.000 EUR zurückzahlen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Harzt IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen - Beweislastumkehr bei mangelnder Mitwirkung des Leistungsbeziehers

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden kommt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Leistungsempfängers in Betracht, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungsbereich wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (Anschluss u. a. an BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R).

    Das ist anzunehmen, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungssphäre wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R - juris Rn. 30 m. w. N.).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (BSG, Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R - juris Rn. 16 ff., - B 14 AS 6/12 R - juris Rn. 25 ff.; vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R - juris Rn. 30 ff.).

    Dies wirkt sich lediglich auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Erstattungsforderung aus (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Für die von dem Beklagten darüber hinaus geforderte Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge ist indes - wie auch das BSG jüngst entschieden hat (Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R -, vgl. Terminbericht Nr. 49/17) - eine Rechtsgrundlage nicht ersichtlich.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 2/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (BSG, Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R - juris Rn. 16 ff., - B 14 AS 6/12 R - juris Rn. 25 ff.; vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R - juris Rn. 30 ff.).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Erforderlich ist insoweit, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsakts nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen unter Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, sein Verhalten danach auszurichten (BSG, Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R - juris Rn. 16 ff., - B 14 AS 6/12 R - juris Rn. 25 ff.; vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 2/13 R - juris Rn. 30 ff.).
  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 13 AS 37/15
    Dementsprechend hat das BSG bei der Prüfung der Erreichbarkeit eines Arbeitslosen entschieden, dass der fehlende Nachweis der hierfür maßgeblichen Tatsachen (nicht mehr nachvollziehbare Dauer und Lage von Auslandsaufenthalten) zu Lasten des Leistungsempfängers gehen kann, wenn die Beweislage maßgeblich auf dessen fehlender Mitteilung beruht (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 56/02 R - juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2018 - L 7 AS 2073/15

    Aufhebung und Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Dann kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, dass der Sachverhalt nicht mehr aufklärbar ist (BSG Urteil vom 15.06.2016 - B 4 AS 4/15 R; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 08.11.2017 - L 13 AS 37/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2018 - L 11 AS 379/17
    Die Kläger sind so zu behandeln, als ob ihre Hilfebedürftigkeit durchgängig nicht vorgelegen hätte (vgl. zu dieser Rechtsfolge bei unaufklärbaren Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen wegen unzureichender Mitwirkung des Betroffenen: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14, Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 13 AS 37/15 - Urteil des erkennenden Senats vom 17. April 2017 - L 11/9 AS 580/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2018 - L 11/9 AS 580/13
    Vielmehr ist der Kläger so zu behandeln, als ob seine Hilfebedürftigkeit durchgängig nicht vorgelegen hätte (vgl. zu dieser Rechtsfolge bei unaufklärbaren Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen wegen unzureichender Mitwirkung des Betroffenen: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14, Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 13 AS 37/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2018 - L 11 AS 602/14
    Vielmehr ist der Kläger so zu behandeln, als ob seine Hilfebedürftigkeit durchgängig nicht vorgelegen hätte (vgl. zu dieser Rechtsfolge bei unaufklärbaren Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen wegen unzureichender Mitwirkung des Betroffenen: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 13 AS 37/15 - Urteil des erkennenden Senats vom 6. August 2018 - L 11 AS 1488/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2018 - L 11 AS 1488/15
    Vielmehr ist der Kläger so zu behandeln, als ob seine Hilfebedürftigkeit durchgängig nicht vorgelegen hätte (vgl. zu dieser Rechtsfolge bei unaufklärbaren Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen wegen unzureichender Mitwirkung des Betroffenen: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14, Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 13 AS 37/15 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2018 - L 11 AS 1053/17
    Vielmehr ist der Antragsteller so zu behandeln, als ob seine Hilfebedürftigkeit durchgängig nicht vorgelegen hätte (vgl. zu dieser Rechtsfolge wegen unzureichender Mitwirkung des Betroffenen unaufklärbaren Einkommens- bzw. Vermögensverhältnissen: BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 14, Rn. 28; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8. November 2017 - L 13 AS 37/15 -).
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