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   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B   

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https://dejure.org/2012,30577
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B (https://dejure.org/2012,30577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B (https://dejure.org/2012,30577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B (https://dejure.org/2012,30577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge - mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben - Fortbildungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Fortbildungskosten als Absetzbeträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    Einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit, also für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Eilverfahrens, herbeizuführen ist, von einer - hier nicht glaubhaft gemachten - in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 - L 13 AS 1620/06 ER-B - veröffentlicht in Juris).

    Maßgebend für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Eilentscheidung, hier also der Entscheidung über die Beschwerde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2006 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert regelmäßig eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - veröffentlicht in Juris).

    In Fällen, in denen ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare und durch das Hauptsacheverfahren nicht zu beseitigende Beeinträchtigungen entstehen können, ergeben sich aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2012 - L 13 AS 2976/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitgegenstand - Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    In zeitlicher Hinsicht war die einstweilige Anordnung bis 31. Januar 2013 zu befristen, da der laufende Bewilligungsabschnitt zu diesem Zeitpunkt endet und der einstweilige Rechtsschutz in Vornahmesachen nicht über den Streitgegenstand des Hauptsacherechtsbehelfs hinausgehen kann (Senatsbeschluss vom 10. September 2012 - L 13 AS 2976/12 ER-B - zur Veröffentlichung in Juris vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    Dies schließt nicht aus, dass die Gerichte unter Beachtung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG a.a.O.) oder die Leistungsverpflichtung auf die darlehensweise Bewilligung beschränken, weil dies dem vorläufigen Charakter der einstweiligen Anordnung am ehesten entspricht (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 26. August 2005 - L 13 AS 3390/05 ER-B mwN).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert regelmäßig eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG] in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - veröffentlicht in Juris).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88

    Heimstättenbau - Beamtenbezüge - Abtretung - Unterhalt - Pfändungsgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12
    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • LSG Sachsen, 10.11.2020 - L 8 SO 67/20
    Ein solcher besteht regelmäßig nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft begehrt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rn. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rn.2).
  • SG Berlin, 23.03.2015 - S 197 AS 355/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Anders formuliert sind Ausgaben notwendig, wenn Ausgaben und Einnahmen einander bedingen und sich die Ausgaben sowohl dem Grund wie der Höhe nach im Rahmen vernünftiger Wirtschaftsführung halten (Schmidt, a.a.O., Rn. 23 f.; zu Letzterem auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B -, juris Rn. 8; Geiger, in: Münder, a.a.O., § 11b Rn. 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19

    Teilhaberecht - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für ambulant betreutes

    Ein Anordnungsgrund besteht regelmäßig nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft begehrt werden (Beschluss des Senats vom 28. November 2017 - L 7 SO 3860/17 ER-B - n.v.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rdnr. 2).
  • LSG Sachsen, 16.01.2023 - L 8 SO 46/22
    Ein Anordnungsgrund ist regelmäßig nur gegeben, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft begehrt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rn. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rn.2).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2014 - L 12 AS 4836/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Insoweit werde auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 06.03.2008 (a.a.O.) und des LSG Baden-Württemberg vom 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - Juris, verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2019 - L 7 AY 2735/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Ein Anordnungsgrund besteht regelmäßig nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft begehrt werden (Beschluss des Senats vom 28. November 2017 - L 7 SO 3860/17 ER-B - n.v.; Beschluss des Senats vom 30. Juli 2019 - L 7 SO 2356/19 ER-B - juris Rdnr. 11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rdnr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - L 7 SO 3860/17
    Ein Anordnungsgrund besteht regelmäßig nur, soweit Leistungen für die Gegenwart oder die nahe Zukunft begehrt werden (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rdnr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 7 SO 871/17
    Im Hinblick darauf, dass für Geldleistungen eine einstweilige Anordnung längstens für sechs Monate ergehen darf, weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur Leistungen für die Gegenwart und die nahe Zukunft zugesprochen werden dürfen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rdnr. 3; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 2011 - L 13 AS 628/11 ER-B - juris Rdnr. 2; Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 23. Februar 1990 - 4 M 10/90 - juris Rdnr. 6), besteht deswegen bereits kein Anordnungsgrund.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2018 - L 4 KR 309/18
    Für die Gewährung einstweiligen Rechtschutzes für die Vergangenheit, also vor Antragstellung bei Gericht, besteht regelmäßig kein Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2017 - L 21 AS 229/17 B ER - juris Rn. 42; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2017 - L 19 AS 2381/16 B ER - juris Rn. 26; LSG Bayern, Beschluss vom 26. September 2016 - L 5 KR 466/16 B ER - juris Rn. 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. September 2012 - L 13 AS 3794/12 ER-B - juris Rn. 3).
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