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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09 B ER (https://dejure.org/2010,122770)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2010 - L 13 AS 394/09 B ER (https://dejure.org/2010,122770)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER (https://dejure.org/2010,122770)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2007 - L 7 AS 5125/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Schriftform der Beschwerde - fehlende Unterschrift -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Die - mögliche - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung und damit der Nachweis des Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft muss aber andererseits anhand von Tatsachen glaubhaft gemacht werden; denn allein die Behauptung des Hilfebedürftigen (und seines Partners) - mag diese auch wie hier durch eine eidesstattliche Versicherung untermauert werden - , der Vermutungstatbestand sei in seinem Fall nicht erfüllt, kann nicht als ausreichende Widerlegung der gesetzlichen Vermutung angesehen werden (vgl. Peters, in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2009, Rdn. 46 zu § 7 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien: BT-Drucks., aaO, S. 48 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 26. Januar 2010 - L 15 AS 1107/09 B ER -, LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - und OVG Bremen, Beschl. vom 29. November 2007 - OVG S2 B 443/07).

    Abgesehen davon, dass der Antragsteller seinen - angeblichen - Auszug im Jahre 2001 (nebst vierjähriger Abwesenheit) nicht belegt hat, erscheint dem Senat die behauptete Trennung (in einem gemeinsam genutzten und bewohnten Haus) schon deshalb nicht glaubhaft, weil sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand eine für eine (bloße) Wohngemeinschaft typische Trennung der Wohnbereiche nach dem (angemeldeten) Hausbesuch vom 13. August 2009 (Vermerk des Zentralen Prüfdienstes des Antragsgegners vom 17. August 2009) nicht feststellen lässt, obwohl das - nunmehr behauptete - Getrenntleben der Partner in einem gemeinsam bewohnten Haus durch eine entsprechende Trennung der Wohnbereiche nach außen deutlich hervortreten müsste (ebenfalls st. Rspr. d. Senats, s. z. B. d. Beschl. vom 10. Dezember 2009 - L 13 AS 355/09 B ER - ; s. auch LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2007 - L 13 AS 119/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. d. Beschl. vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER) für das Vorliegen des Tatbestandmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER).

    Das Tatbestandsmerkmal des "Zusammenlebens" in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II ist deshalb nur dann nicht erfüllt, wenn unstreitig aufgrund eindeutiger räumlicher Gegebenheiten und Zuordnungen zwei für den jeweiligen Partner bestimmte Wohnbereiche in der Wohnung bestehen (Senat, Beschl. vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2007 - L 13 AS 24/06

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. d. Beschl. vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER) für das Vorliegen des Tatbestandmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2009 - L 13 AS 355/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Abgesehen davon, dass der Antragsteller seinen - angeblichen - Auszug im Jahre 2001 (nebst vierjähriger Abwesenheit) nicht belegt hat, erscheint dem Senat die behauptete Trennung (in einem gemeinsam genutzten und bewohnten Haus) schon deshalb nicht glaubhaft, weil sich nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand eine für eine (bloße) Wohngemeinschaft typische Trennung der Wohnbereiche nach dem (angemeldeten) Hausbesuch vom 13. August 2009 (Vermerk des Zentralen Prüfdienstes des Antragsgegners vom 17. August 2009) nicht feststellen lässt, obwohl das - nunmehr behauptete - Getrenntleben der Partner in einem gemeinsam bewohnten Haus durch eine entsprechende Trennung der Wohnbereiche nach außen deutlich hervortreten müsste (ebenfalls st. Rspr. d. Senats, s. z. B. d. Beschl. vom 10. Dezember 2009 - L 13 AS 355/09 B ER - ; s. auch LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2008 - L 9 AS 467/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Abgrenzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung - bzw. dem Leben mit einem gemeinsamen Kind - hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregeln der § 7 Abs. 3 a Nr. 1 und Nr. 2 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade in seinem Beschluss vom 26. November 2009 nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (st. Rspr. des Senats, s. etwa d. Beschl. vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 - ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • OVG Bremen, 29.11.2007 - S2 B 443/07

    Eheähnliche Gemeinschaft; Lebenspartner

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Die - mögliche - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung und damit der Nachweis des Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft muss aber andererseits anhand von Tatsachen glaubhaft gemacht werden; denn allein die Behauptung des Hilfebedürftigen (und seines Partners) - mag diese auch wie hier durch eine eidesstattliche Versicherung untermauert werden - , der Vermutungstatbestand sei in seinem Fall nicht erfüllt, kann nicht als ausreichende Widerlegung der gesetzlichen Vermutung angesehen werden (vgl. Peters, in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2009, Rdn. 46 zu § 7 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien: BT-Drucks., aaO, S. 48 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 26. Januar 2010 - L 15 AS 1107/09 B ER -, LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - und OVG Bremen, Beschl. vom 29. November 2007 - OVG S2 B 443/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2007 - L 13 AS 91/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung - bzw. dem Leben mit einem gemeinsamen Kind - hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregeln der § 7 Abs. 3 a Nr. 1 und Nr. 2 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade in seinem Beschluss vom 26. November 2009 nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (st. Rspr. des Senats, s. etwa d. Beschl. vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 - ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 9 AS 689/06

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Weitere Gesichtspunkte, die zum schlichten gemeinsamen Wohnen in einer Wohnung - bzw. dem Leben mit einem gemeinsamen Kind - hinzutreten müssten, um die Rechtsfolgen der Vermutungsregeln der § 7 Abs. 3 a Nr. 1 und Nr. 2 SGB II auszulösen, sind, was das SG Stade in seinem Beschluss vom 26. November 2009 nicht hinreichend berücksichtigt hat, nicht erforderlich (st. Rspr. des Senats, s. etwa d. Beschl. vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 - ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Hierzu ist auch zu bedenken, dass um Grundsicherung nachsuchende Hilfebedürftige - hier der Antragsteller - sowie deren Partner, deren Einkommen und Vermögen wie hier bei der Zeugin H. zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Hilfebedürftigen herangezogen werden soll, insbesondere wenn es um die Widerlegung der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II geht, geneigt sein werden, ihre Erklärungen, auch wenn es sich um eidesstattliche Versicherungen handelt, dem Fortschreiten eines Rechtsstreits anzupassen; sie werden daher zur Durchsetzung der von ihnen eingenommenen Positionen für sie günstige Erklärungen abgeben, denen mit der entsprechenden Zurückhaltung hinsichtlich ihres Beweiswerts zu begegnen ist (Senat, Beschl. vom 24. Oktober 2008 - L 13 AS 214/08 ER - ; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. November 2005 - L 29 B 2121/05 AS ER -, FEVS 57, 452(455) und Nds. OVG, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, 545(546)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 15 AS 1107/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 13 AS 394/09
    Die - mögliche - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung und damit der Nachweis des Nichtbestehens einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft muss aber andererseits anhand von Tatsachen glaubhaft gemacht werden; denn allein die Behauptung des Hilfebedürftigen (und seines Partners) - mag diese auch wie hier durch eine eidesstattliche Versicherung untermauert werden - , der Vermutungstatbestand sei in seinem Fall nicht erfüllt, kann nicht als ausreichende Widerlegung der gesetzlichen Vermutung angesehen werden (vgl. Peters, in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2009, Rdn. 46 zu § 7 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien: BT-Drucks., aaO, S. 48 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 26. Januar 2010 - L 15 AS 1107/09 B ER -, LSG Bad.-Württ., Beschl. vom 17. Dezember 2007 - L 7 AS 5125/07 ER-B - und OVG Bremen, Beschl. vom 29. November 2007 - OVG S2 B 443/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2008 - L 9 AS 509/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Begriff des Zusammenlebens im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2007 - L 13 AS 172/07
  • LSG Sachsen, 18.12.2008 - L 7 B 737/08 AS-ER

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Voraussetzungen einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2008 - L 13 AS 214/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2008 - L 13 AS 221/08
  • SG Stade, 01.03.2010 - S 28 AS 53/10
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Beschwerdeverfahren, in dem der Antragsteller von seinem Prozessbevollmächtigten vertreten wurde, den Beschluss vom 26. November 2009 am 3. Februar 2010 aufgehoben (L 13 AS 394/09) und im Ein-zelnen Ausführungen dazu gemacht, dass beim Antragsteller die Voraussetzungen der gesetzlichen Vermutung des § 7 Absatz 3a Nummer 1 und 2 SGB 2 dafür erfüllt seien, dass eine Bedarfsgemeinschaft mit Frau Renate Schrader besteht.

    Das Gericht folgt der Bewertung des Landessozialgerichts, dass die Voraussetzungen des § 7 Absatz 3a Nummer 1 und 2 SGB 2 vorliegen und nimmt zur Begründung auf die den Beteiligten bekannten Gründe des Beschlusses des Landessozialgerichts vom 3. Februar 2010 (L 13 AS 394/09) Bezug.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 13 AS 282/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 157/11 B ER -, vom 4. Februar 2011 - L 13 AS 3/11 B ER -, vom 18. März 2010 - L 13 AS 61/10 B ER -, vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - und vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER) reicht es für das Vorliegen des Tatbestandmerkmals des "Zusammenlebens" hingegen aus, wenn die Partner in einer gemeinsamen Wohnung leben (so schon der Beschl. des Senats vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/07 ER); weitere Gesichtspunkte, die zu dem schlichten Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, sind nicht erforderlich (s. etwa die Beschl. vom 8. April 2010 - L 13 AS 48/10 B ER -, vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER -, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 27. Januar 2011 - L 15 AS 311/10 B ER -, vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 13 AS 28/10
    Der Senat hat daher aus dem zuletzt genannten Grund auch erhebliche Zweifel an dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen Eilbedürftigkeit (Senat, Beschl. vom 7. Januar 2010 - L 13 AS 402/09 B ER - m. w. Nachw. aus der Rspr. des beschließenden Gerichts).Im Übrigen betont der Senat im Hinblick auf das Vorbringen der Antragstellerin in der ersten Instanz, dass es seiner ständigen Rechtsprechung (s. zuletzt den Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER) entspricht, dass es für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des "Zusammenlebens" in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II ausreicht, wenn die Partner länger als ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung zusammenleben, und dass es des Hinzutretens weiterer Gesichtspunkte nicht bedarf, um die Vermutungsregel des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 157/11
    Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschlüsse vom 4. Februar 2011 - L 13 AS 3/11 B ER -, vom 18. März 2010 - L 13 AS 61/10 B ER -, vom 8. Februar 2010 - L 13 AS 28/10 B ER - und vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER), dass es für das Tatbestandsmerkmal des "Zusammenlebens" in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II ausreicht, wenn die Partner (einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft) länger als ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (so schon der Beschl. des Senats vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/07 ER) und dass weitere Gesichtspunkte, die zu dem schlichten Wohnen in einer Wohnung hinzutreten müssten, um die Vermutungsregel des § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II auszulösen, nicht erforderlich sind (ebenfalls st. Rspr. des beschließenden Senats, s. etwa die Beschl. vom 8. April 2010 - L 13 AS 48/10 B ER -, vom 22. Dezember 2008 - L 13 AS 221/08 ER -, vom 27. September 2007 - L 13 AS 91/07 ER - und vom 16. August 2007 - L 13 AS 172/07 ER; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 27. Januar 2011 - L 15 AS 311/10 B ER -, vom 4. Dezember 2008 - L 9 AS 467/08 ER -, vom 2. Dezember 2008 - L 9 AS 509/08 ER - und vom 7. Dezember 2006 - L 9 AS 689/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2011 - L 13 AS 3/11
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. z. B. d. Beschl. vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER - und vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER) für das Vorliegen des Tatbestandmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben (Senat, Beschl. vom 2. März 2007 - L 13 AS 24/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 13 AS 61/10
    Es wäre daher, d. h. als Folge der durch das Gesetz angeordneten Beweislastumkehr (Senat, Beschl. vom 3. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER), Sache des Antragstellers gewesen, darzulegen und nachzuweisen, dass in seinem Fall die Voraussetzungen einer Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft nicht (mehr) vorliegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2011 - L 13 AS 169/11
    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtssprechung des Senats (z. B. Beschluss vom 20. Juli 2007 - L 13 AS 119/07 ER - und Beschluss vom 03. Februar 2010 - L 13 AS 394/09 B ER -) für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals des "Zusammenlebens" aus, wenn die Partner länger als 1 Jahr in einer gemeinsamen Wohnung leben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 13 AS 13/10
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