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   LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B   

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https://dejure.org/2006,12692
LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12692)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12692)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B (https://dejure.org/2006,12692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege der einstweiligen Anordnung; Wenn wegen einer Notlage über existenzsichernde Leistungen für die Gegenwart und die nahe Zukunft gestritten wird und dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Ausschluss der Leistung bei Unterbringung in stationärer Einrichtung, Feststellung der Erwerbsfähigkeit, Leistungspflicht bei verspäteter Anrufung der Einigungsstelle

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2006 - L 13 AS 1708/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Haushaltshilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06
    Der Senat hat von einer nach seiner Auffassung zulässigen notwendigen Beiladung (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2006 - L 13 AS 1708/06 ER-B, abgedruckt in Juris zur Beiladung des Sozialhilfeträgers) des Landkreises R. als für die Leistungen der Unterkunft und Heizung zuständigem kommunalen Träger abgesehen, weil dieser dem Senat gegenüber verbindlich erklärt hat, er fühle sich an eine Verpflichtung der Beklagten auch für die von ihm zu erbringenden Leistungen gebunden.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - gerichtlich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B), dass die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) bei Leistungen nach dem SGB II in aller Regel nur bejaht werden kann, wenn wegen einer Notlage über existenzsichernde Leistungen für die Gegenwart und die nahe Zukunft gestritten wird und dem Antragsteller schwere schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde; einen finanziellen Ausgleich für die Vergangenheit herbeizuführen, ist, von einer in die Gegenwart fortwirkenden Notlage abgesehen, nicht Aufgabe des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern des Hauptsacheverfahrens.
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06
    Verwaltungsakt ist allein die Ablehnung des Leistungsantrags und nicht auch die Begründung, denn für eine Verselbständigung der Begründung zu einem anfechtbaren Verfügungssatz besteht kein Bedürfnis und, wie die Fassung des Bescheids erkennen lässt, auch kein Verfügungswille der Behörde (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23; BSG SozR 1300 § 44 Nr. 38).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06
    Verwaltungsakt ist allein die Ablehnung des Leistungsantrags und nicht auch die Begründung, denn für eine Verselbständigung der Begründung zu einem anfechtbaren Verfügungssatz besteht kein Bedürfnis und, wie die Fassung des Bescheids erkennen lässt, auch kein Verfügungswille der Behörde (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 23; BSG SozR 1300 § 44 Nr. 38).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.05.2012 - L 3 AS 87/10

    Anrechnung von Überbrückungsgeld für Strafgefangene auf Grundsicherungsleistungen

    Zwar handelte es sich bei dem H , in dem die Entwöhnungstherapie durchgeführt wurde, nicht um ein Krankenhaus iSd § 107 Abs. 1 SGB V, sondern um eine Rehabilitationseinrichtung iSd § 107 Abs. 2 SGB V. Der Gesetzgeber wollte aber auch Aufenthalte in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation von unter 6 Monaten vom Leistungsausschluss ausnehmen (vgl die Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs 16/1410, S 20; so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B -, zit nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2008 - L 13 AS 4562/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine

    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorweg nehmenden Eilentscheidung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG (Anordnungsgrund) kann bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in aller Regel nur bejaht werden, wenn wegen einer Notlage über existenzsichernde Leistung für die Gegenwart und die nahe Zukunft gestritten wird und dem Antragsteller schwere schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B - ).
  • SG Karlsruhe, 17.03.2014 - S 15 AS 694/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund und -anspruch -

    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung kann bei Leistungen nach dem SGB II in aller Regel nur bejaht werden, wenn wegen der Notlage über existenzsichernde Leistungen für die Gegenwart und die nahe Zukunft gestritten und dem Antragsteller schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006 L 13 AS 2759/06 ER-B, juris, Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 L 13 AS 4113/06 ER-B, FEVS 58 [2007], S. 370 [371]; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2008 L 8 AS 5486/07 ER-B, juris, Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 4 KR 1164/16
    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung kann in aller Regel nur bejaht werden, wenn dem Antragsteller schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006 - L 13 AS 2759/06 ER-B - juris, Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B - juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 4 KR 2896/16
    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung kann in aller Regel nur bejaht werden, wenn dem Antragsteller schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006 - L 13 AS 2759/06 ER-B - juris, Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B - juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 105/16
    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung kann in aller Regel nur bejaht werden, wenn dem Antragsteller schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006 - L 13 AS 2759/06 ER-B - juris, Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B - juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2016 - L 4 KR 2114/16
    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorwegnehmenden Eilentscheidung kann in aller Regel nur bejaht werden, wenn dem Antragsteller schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. August 2006 - L 13 AS 2759/06 ER-B - juris, Rn. 4; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 13 AS 4113/06 ER-B - juris, Rn. 4).
  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 7 AS 973/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Der gesetzlich verwendete Begriff des Krankenhauses richtet sich nach § 107 SGB V, wobei Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge Krankenhäusern gleichgestellt sind (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2006, L 13 AS 4113/06 ER-B, juris, R, 6 aE; Hackethal in juris, Praxiskommentar, § 7 SGB II, RdNr. 63 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2011 - L 15 AS 393/10
    Der Senat neigt insoweit der Entscheidung des Landessozialgerichts; zustimmend Brühl/Schoch in LPK-SGB II, § 7 Rn. 98 (LSG) Baden-Württemberg (vom 26. Oktober 2006 - Az.: L 13 AS 4113/06 ER) zu, wonach diese erweiternde Auslegung dem Sinn und Zweck der Bestimmung entspricht.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2009 - L 2 AS 2287/09
    Die Dringlichkeit einer die Hauptsache vorweg nehmenden Eilentscheidung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG (Anordnungsgrund) kann bei Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in aller Regel nur bejaht werden, wenn wegen einer Notlage über existenzsichernde Leistung für die Gegenwart und die nahe Zukunft gestritten wird und dem Antragsteller schwere schlechthin unzumutbare Nachteile entstünden, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 26. November 2006 L 13 AS 4113/06 ER-B - in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2018 - L 4 KR 1127/18
  • SG Frankfurt/Oder, 23.04.2008 - S 16 AS 600/05

    D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Erwerbstätigkeit,

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